Kriminalprävention im Städtebau: Unterschied zwischen den Versionen

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== Städtebau und Kriminalprävention==
== Städtebau und Kriminalprävention==
===Städtebau als Begriff===
===Städtebau als Begriff===
Der Begriff „[http://de.wikipedia.org/wiki/Städtebau Städtebau]“ bezeichnet die bauliche Entwicklung von Städten und schließt im Zusammenhang mit behördlichen Aufgaben die Nutzung von Grund und Boden sowie die örtliche Planung ein. Instrumente der städtebaulichen Planung sind der Bauleitplan, zu dem der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne (§§ 5 – 10 BauGB) sowie Regelungen von Beteiligungen, die Zusammenarbeit mit Privaten (§§ 11 – 13 BauGB) und insbesondere die Beachtung von Grundsätzen (§§ 1 – 4 c BauGB) gehören. Zu den Grundsätzen zählen 24 Belange (§ 1 BauGB), die einem Abwägungsgebot unterliegen und berücksichtigt werden müssen (§ 7 BauGB). Innerhalb welcher Entscheidungen die Gewichtung von Belangen vorgenommen wird, obliegt einer politischen Gewichtung.
Der Begriff „[http://de.wikipedia.org/wiki/Städtebau Städtebau]“ bezeichnet die bauliche Entwicklung von Städten und schließt im Zusammenhang mit behördlichen Aufgaben die Nutzung von Grund und Boden sowie die örtliche Planung ein. Instrumente der städtebaulichen Planung sind der Bauleitplan, zu dem der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne (§§ 5 – 10 BauGB) sowie Regelungen von Beteiligungen, die Zusammenarbeit mit Privaten (§§ 11 – 13 BauGB) und insbesondere die Beachtung von Grundsätzen (§§ 1 – 4 c BauGB) gehören. Zu den Grundsätzen zählen 24 Belange (§ 1 BauGB), die einem Abwägungsgebot unterliegen und berücksichtigt werden müssen (§ 7 BauGB). Innerhalb welcher Entscheidungen die Gewichtung von Belangen vorgenommen wird, obliegt einer politischen Gewichtung. Gemäß '''§ 1 Abs. 6 BauGB''' sind "bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die allgemeinen Anforderungen an '''gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse''' und die '''Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung''', 2. die '''Wohnbedürfnisse der Bevölkerung''', die '''Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen''', die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung, 3. die '''sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung''', insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.'"
 
 
Gemäß '''§ 1 Abs. 6 BauGB''' sind "bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:
 
1. die allgemeinen Anforderungen an '''gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse''' und die '''Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung''',
 
 
2. die '''Wohnbedürfnisse der Bevölkerung''', die '''Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen''', die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
 
 
3. die '''sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung''', insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.'"




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*Wehrheim, J. (2006): Die überwachte Stadt - Sicherheit, Segregation und Ausgrenzung, 2. Aufl., Opladen
*Wehrheim, J. (2006): Die überwachte Stadt - Sicherheit, Segregation und Ausgrenzung, 2. Aufl., Opladen
*Wilson, James W./Kelling George L. (1996): Polizei und Nachbarschaft: Zerbrochene Fenster, in: Kriminologisches Journal, 28. Jg., 2
*Wilson, James W./Kelling George L. (1996): Polizei und Nachbarschaft: Zerbrochene Fenster, in: Kriminologisches Journal, 28. Jg., 2
*Innenministerium Schleswig-Holstein, Landeskriminalamt (2006), Sachstandsbericht Kriminalprävention im Städtebau "Soziale und sichere Stadt - Sozialraum-Management"


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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