Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Im Alter von 71 Jahren verstarb er an den Folgen eines Herzinfarkts.
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Im Alter von 71 Jahren verstarb er an den Folgen eines Herzinfarkts.


== Strafrechtliches und kriminologisches Werk ==
== Strafrechtliches, kriminalpolitisches und kriminologisches Werk ==
[[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]]
[[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]]
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu - und ebenfalls rechtsphilosophisch inspiriert - beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, seine Ideen zu einer möglichen "Überwindung des Strafrechts" überhaupt sowie sein Versuch einer "historischen Kriminologie" Beachtung.  
Gustav Radbruch wird heute vorwiegend als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, seine Ideen zu einer möglichen "Überwindung des Strafrechts" überhaupt sowie seine Ansätze zur Begründung einer "historischen Kriminologie" Beachtung.  
===Rechtsphilosophie und Methodik===
=== rechtsphilsophische und methodologische Grundlagen ===
Radbruchs strafrechtskritische und kriminalpolitische Vorstellungen sind nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verständlich. Daher sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen.
 
Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Einführung in die Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht.
 
Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden. Wer dies zu können glaubt, unterliegt den Neukantianern zufolge dem sogenannten naturalistischen Trugschluss. Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen: "Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise
Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden. Wer dies zu können glaubt, unterliegt den Neukantianern zufolge dem sogenannten naturalistischen Trugschluss. Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen: "Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise
nebeneinander".[4]
nebeneinander".[4]
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