Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Im Alter von 71 Jahren verstarb er an den Folgen eines Herzinfarkts.
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Im Alter von 71 Jahren verstarb er an den Folgen eines Herzinfarkts.


== Werk ==
== Strafrechtliches und kriminologisches Werk ==
[[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]]
[[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]]
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu - und ebenfalls rechtsphilosophisch inspiriert - beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten verbreiteter Diskussionen über eine zunehmende "[[Punitivität]]" bzw. die Notwendigkeit eines "[[Feindstrafrecht]]s" sowohl sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s als auch seine Annäherungen an (teil-) abolitionistische Positionen wieder größere Beachtung.  
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu - und ebenfalls rechtsphilosophisch inspiriert - beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, seine Ideen zu einer möglichen "Überwindung des Strafrechts" überhaupt sowie sein Versuch einer "historischen Kriminologie" Beachtung.  
===Rechtsphilosophie und Methodik===
===Rechtsphilosophie und Methodik===
Radbruchs strafrechtskritische und kriminalpolitische Vorstellungen sind nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verständlich. Daher sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen.  
Radbruchs strafrechtskritische und kriminalpolitische Vorstellungen sind nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verständlich. Daher sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen.  
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=== Der "Überzeugungsverbrecher" ===
=== Der "Überzeugungsverbrecher" ===


=== Abolitionismus oder: "negative Kriminalpolitik" ===
=== Überwindung des Strafrechts durch ein "Besserungs- und Bewahrungsrecht" ===


=== "Geschichte des Verbrechens: Versuch einer historischen Kriminologie" ===
=== "Geschichte des Verbrechens: Versuch einer historischen Kriminologie" ===
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