Strafvollzugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Strafvollzug''' im weiteren Sinne ist jede Durchführung einer strafrechtlichen Sanktion. Im engeren Sinne versteht man unter Strafvollzug die Durchführung einer von einem Gericht verhängten [[Freiheitsstrafe]] oder [[Jugendstrafe]]. Strafvollzug ist Teil des [[Justizvollzuges]]
'''Strafvollzug''' im weiteren Sinne ist jede Durchführung einer strafrechtlichen Sanktion. Im engeren Sinne versteht man unter Strafvollzug die Durchführung einer von einem Gericht verhängten [[Freiheitsstrafe]] oder [[Jugendstrafe]].  
== Bundesgesetzliche Regelung==
==Bundesgesetzliche Regelung==
Historisch In (West-) Deutschland bezeichnet werden, wurde der Strafvollzug für Erwachsene erst 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt.
Historisch In (West-) Deutschland bezeichnet werden, wurde der Strafvollzug für Erwachsene erst 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung u.a. statt.
==Föderalismusreform==
==Föderalismusreform==
2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind Landesstrafvollzugsgesetze in Bayern, Hamburg und Niedersachsen erlassen worden (Stand: 30.04.2009).
2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind Landesstrafvollzugsgesetze in Bayern, Hamburg und Niedersachsen erlassen worden (Stand: 30.04.2009).
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