Anzeigeverhalten: Unterschied zwischen den Versionen

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==Definitionen==
==Definitionen==
==Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige==
==Determinanten des Anzeigeverhaltens==
==Alternativen zur Anzeigeerstattung==
==Motive für das Unterlassen einer Anzeige==
==Theoretische Ansätze zur Erklärung des Anzeigeverhaltens==
==Literatur==
==```Definitionen´´´==
```Anzeigeverhalten´´´ als Begriff aus dem [[Diensthundewesen]]
```Anzeigeverhalten´´´ als Begriff aus dem [[Diensthundewesen]]
Anzeigeverhalten ist die Reaktion, die ein Hund ausführt, um anzuzeigen, wo sich ein versteckter Gegenstand befindet. Die Suche von Gegenständen oder Personen mittels Diensthunden ist Bestandteil polizeilicher Arbeit (Personen-, Drogen-, Sprengstoff-, Leichensuche etc.).
Anzeigeverhalten ist die Reaktion, die ein Hund ausführt, um anzuzeigen, wo sich ein versteckter Gegenstand befindet. Die Suche von Gegenständen oder Personen mittels Diensthunden ist Bestandteil polizeilicher Arbeit (Personen-, Drogen-, Sprengstoff-, Leichensuche etc.).
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Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten werden aus Statistiken, Studien und [[Opferbefragungen]] gewonnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses Verständnis von Anzeigeverhalten.
Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten werden aus Statistiken, Studien und [[Opferbefragungen]] gewonnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses Verständnis von Anzeigeverhalten.


==```Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige´´´==
==Anzeigen einer Straftat – Strafanzeige==
Jeder Bürger kann einen Sachverhalt, der seiner Einschätzung nach einen Straftatbestand erfüllt mündlich oder schriftlich (auch anonym) an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörden]] (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen (§ 163 StPO).
Jeder Bürger kann einen Sachverhalt, der seiner Einschätzung nach einen Straftatbestand erfüllt mündlich oder schriftlich (auch anonym) an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörden]] (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen (§ 163 StPO).
Anzeigepflicht besteht in Deutschland lediglich für Beamte der Strafverfolgungsbehörden. Ausnahme ist die Planung bestimmter Straftaten (§138 StGB), die von jedem angezeigt werden muss.
Anzeigepflicht besteht in Deutschland lediglich für Beamte der Strafverfolgungsbehörden. Ausnahme ist die Planung bestimmter Straftaten (§138 StGB), die von jedem angezeigt werden muss.
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* Intraurbane Unterschiede
* Intraurbane Unterschiede


==```Alternativen zur Anzeigeerstattung´´´==
==Alternativen zur Anzeigeerstattung==
Bis zu einem gewissen Ausmaß kann schädigendes Verhalten ignoriert, bagatellisiert oder auch selber sanktioniert werden, wobei das Opfer in seinem sozialen Umfeld Unterstützung finden kann.
Bis zu einem gewissen Ausmaß kann schädigendes Verhalten ignoriert, bagatellisiert oder auch selber sanktioniert werden, wobei das Opfer in seinem sozialen Umfeld Unterstützung finden kann.


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Dabei kann das Opfer zur Selbsthilfe greifen oder eine informelle Konfliktregelung mit dem Täter erreichen (häufig mittels Vertrauenspersonen aus dem sozialen Nahraum des Opfers).
Dabei kann das Opfer zur Selbsthilfe greifen oder eine informelle Konfliktregelung mit dem Täter erreichen (häufig mittels Vertrauenspersonen aus dem sozialen Nahraum des Opfers).


==```Motive für das Unterlassen einer Anzeige´´´==
==Motive für das Unterlassen einer Anzeige==
Gründe für das Unterlassen einer Anzeige sind:
Gründe für das Unterlassen einer Anzeige sind:
* geringe Schadenshöhe,
* geringe Schadenshöhe,
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* oder auch, dass sich das Opfer nicht geschädigt fühlt.
* oder auch, dass sich das Opfer nicht geschädigt fühlt.


==```Theoretische Ansätze zur Erklärung des Anzeigeverhaltens´´´==
==Theoretische Ansätze zur Erklärung des Anzeigeverhaltens==
„[[Sozialpsychologie | Sozialpsychologische]] Erklärungsansätze“ sind unter anderem:
„[[Sozialpsychologie | Sozialpsychologische]] Erklärungsansätze“ sind unter anderem:
* dreistufiges sozialpsychologisches Modell (Definition, Bewertung, Entscheidung) von Ruback u.a. (1984);
* dreistufiges sozialpsychologisches Modell (Definition, Bewertung, Entscheidung) von Ruback u.a. (1984);
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* Theorie sozialer Desorganisation (Warner, 1989; Bursik & Grasmik, 1993)
* Theorie sozialer Desorganisation (Warner, 1989; Bursik & Grasmik, 1993)


==```Literatur: ´´´==
==Literatur==
* Köllisch, T.: „Vom Dunkelfeld ins Hellfeld. Anzeigeverhalten und Polizeikontakte bei Jugenddelinquenz“. Freiburg (Breisgau) 2004
* Köllisch, T.: „Vom Dunkelfeld ins Hellfeld. Anzeigeverhalten und Polizeikontakte bei Jugenddelinquenz“. Freiburg (Breisgau) 2004
* Stephan, E.: „Die Stuttgarter Opferbefragung“. Wiesbaden 1976
* Stephan, E.: „Die Stuttgarter Opferbefragung“. Wiesbaden 1976
31.738

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