Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[bild:WP Gustav Radbruch.jpg|thumb|right|Gustav Radbruch im Jahre 1902]]
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'''Gustav Radbruch''' (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, [[Strafrecht]]sreformer und Reichsjustizminister in der Weimarer Republik. Sein rechtsphilosophischer Relativismus begründete für ihn die Privilegierung von "Überzeugungstätern" (z.B. durch Festungshaft statt Gefängnis oder Zuchthaus). Darüber hinaus stand er dem Strafrecht und der Kriminalstrafe skeptisch gegenüber. Das "unendliche Ziel" der Kriminalpolitik war für ihn "nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'" (1969: 150f.).
'''Gustav Radbruch''' (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtsphilosoph und [[Strafrecht]]sreformer. Zur Zeit der Weimarer Pepublik war er zudem von Oktober 1921 bis November 1922 und von August bis November 1923.Reichsjustizminister. Er war einer der wenigen deutschen Rechtsprofessoren, die damals der SPD angehörten. Sein rechtsphilosophischer Relativismus begründete für ihn die Privilegierung von "Überzeugungstätern" (z.B. durch Festungshaft statt Gefängnis oder Zuchthaus). Darüber hinaus stand er dem Strafrecht und der Kriminalstrafe skeptisch gegenüber. Das "unendliche Ziel" der Kriminalpolitik war für ihn "nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'" (1969: 150f.). Insofern gilt Radbruch als Vordenker einer (gemäßigten) Variante des strafrechtlichen [[Abolitionismus]]


== Leben ==  
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== Werk ==
== Werk ==
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten verbreiteter Diskussionen über eine zunehmende "[[Punitivität]]" bzw. die Notwendigkeit eines "[[Feindstrafrecht]]s" sowohl sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s als auch seine Annäherungen an (teil-) [[Abolitionismus|abolitionistische]] Positionen wieder größere Beachtung.  
Gustav Radbruch wird heutzutage nahezu ausschließlich als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sodann verdienen insbesondere in Zeiten verbreiteter Diskussionen über eine zunehmende "[[Punitivität]]" bzw. die Notwendigkeit eines "[[Feindstrafrecht]]s" sowohl sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s als auch seine Annäherungen an (teil-) abolitionistische Positionen wieder größere Beachtung.  
===Rechtsphilosophie und Methodik===
===Rechtsphilosophie und Methodik===
Radbruchs strafrechtskritische und kriminalpolitische Vorstellungen sind nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verständlich. Daher sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen.  
Radbruchs strafrechtskritische und kriminalpolitische Vorstellungen sind nur auf Basis seiner rechtsphilosophischen Grundpositionen verständlich. Daher sind diese auch im Rahmen einer schwerpunktmäßig kriminologischen Werkbetrachtung kursorisch darzustellen.  
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