Kriminalistik: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Definitionsvorschläge ===
=== Definitionsvorschläge von Gerhard Schmelz (o.J.) ===
 
 
 
Gerhard Schmelz (2) betrachtet drei Definitionen als relevant:


1. "Kriminalistik ist die eigenständige (interdisziplinäre) Wissenschaft der unmittelbaren, praktischen Prävention und Re pression von Verbrechen und Vergehen sowie der dazu erforderlichen am Einzelfall orientierten (rechtlich zulässigen) relevanten, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, insbesondere der Beweislehre, Spurenkunde, natur- und geisteswissenschaftlichen Hilfswissenschaften, z.B. Physik, Che mie, Biologie, Medizin, Psycho-logie, Soziologie und Informationstechnologie. Ihr Gegenstand ist die Verhinderung und/oder wahrheitsgemäße Aufklärung konkreter Straftaten durch Er mittlung tatverdächtiger Personen sowie lückenloser und vollständiger Erforschung, Erhebung und Fest stellung aller relevanten Umstände / Tatbestände, ihrer Zusammenhänge, Bedingungen und Wirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der taktischen Erfordernisse und der Grundsätze der Beweislehre und Spurenkunde, um das Geschehene objektiv nachvollziehbar zu machen, d.h. verfügbare Information im Hinblick auf die Klärung chronologi scher Bezüge und deren Nachweis zu erforschen und zu sichern." (3)
1. "Kriminalistik ist die eigenständige (interdisziplinäre) Wissenschaft der unmittelbaren, praktischen Prävention und Re pression von Verbrechen und Vergehen sowie der dazu erforderlichen am Einzelfall orientierten (rechtlich zulässigen) relevanten, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, insbesondere der Beweislehre, Spurenkunde, natur- und geisteswissenschaftlichen Hilfswissenschaften, z.B. Physik, Che mie, Biologie, Medizin, Psycho-logie, Soziologie und Informationstechnologie. Ihr Gegenstand ist die Verhinderung und/oder wahrheitsgemäße Aufklärung konkreter Straftaten durch Er mittlung tatverdächtiger Personen sowie lückenloser und vollständiger Erforschung, Erhebung und Fest stellung aller relevanten Umstände / Tatbestände, ihrer Zusammenhänge, Bedingungen und Wirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der taktischen Erfordernisse und der Grundsätze der Beweislehre und Spurenkunde, um das Geschehene objektiv nachvollziehbar zu machen, d.h. verfügbare Information im Hinblick auf die Klärung chronologi scher Bezüge und deren Nachweis zu erforschen und zu sichern." (3)
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3. "Kriminalistik ist die Wissenschaft der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung von Straftaten. Ihr Gegenstand sind die Gesetzmäßigkeiten und Erscheinungen des Entstehens von Information bei der Begehung von Straftaten sowie die Methoden ihres Auffindens, Sicherns und Bewertens für Ermittlungs- und Beweiszwecke. Ihre Aufgabe ist es, Handlungen und Ereignisse mit kriminalis-tisch-strafrechtlicher Relevanz aufzudecken, ihren Ablauf zu untersuchen, den Täter zu ermitteln und mit hinreichender Sicherheit zu überführen sowie Wirkungsmöglichkeiten in präventiver Hinsicht zu erkennen und in Anwendung zu bringen." (5)
3. "Kriminalistik ist die Wissenschaft der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung von Straftaten. Ihr Gegenstand sind die Gesetzmäßigkeiten und Erscheinungen des Entstehens von Information bei der Begehung von Straftaten sowie die Methoden ihres Auffindens, Sicherns und Bewertens für Ermittlungs- und Beweiszwecke. Ihre Aufgabe ist es, Handlungen und Ereignisse mit kriminalis-tisch-strafrechtlicher Relevanz aufzudecken, ihren Ablauf zu untersuchen, den Täter zu ermitteln und mit hinreichender Sicherheit zu überführen sowie Wirkungsmöglichkeiten in präventiver Hinsicht zu erkennen und in Anwendung zu bringen." (5)


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