Resozialisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Resozialisierung lässt sich als Wiedereingliederung in das soziale Gefüge der Gesellschaft beschreiben. Sie meint besonders die Wiedereingliederung von Straftätern in das gesellschaftliche Leben außerhalb des Gefängnisses, beziehungsweise ihre Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff mit der Erwartung verwendet, dass Straftäter ihr abweichendes Verhalten ändern und sich an die Ordnungs- und Wertvorstellungen (Normen) der Mehrheitsgesellschaft anpassen sollten.  
Resozialisierung bedeutet Wiedereingliederung in das soziale Gefüge der Gesellschaft. Sie meint besonders die Wiedereingliederung von Straftätern in das gesellschaftliche Leben außerhalb des Gefängnisses und ihre Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff mit der Erwartung verwendet, dass Straftäter ihr abweichendes Verhalten ändern und sich an die Ordnungs- und Wertvorstellungen (Normen) der Mehrheitsgesellschaft anpassen sollten.  
Der Rechtsbegriff Resozialisierung verweist auf Integration und Rehabilitation für straffällig gewordene Personen.
Der Rechtsbegriff Resozialisierung verweist auf die Konzepte der Integration und der Rehabilitation straffällig gewordener Personen.


===Resozialisierung (als Vollzugsziel)===
===Resozialisierung (als Vollzugsziel)===

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