Täter-Opfer-Ausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.312 Bytes hinzugefügt ,  19:30, 12. Aug. 2008
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
gTz3lA <a href="http://gzqeioqchohh.com/">gzqeioqchohh</a>, [url=http://wvzdttmjynro.com/]wvzdttmjynro[/url], [link=http://mpoevpucvsjn.com/]mpoevpucvsjn[/link], http://rrjpptsqzcfk.com/
== Definitionen ==
   
 
Der '''Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)''' ist eine restitutive Reaktion auf delinquentes Verhalten, die den Rechtsfrieden zwischen Täter, Opfer und der Gesellschaft wiederherzustellen beabsichtigt und den Täter vor erneuter Straffälligkeit abhalten will.
 
„Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten. Den Konfliktbeteiligten wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrunde liegenden und/ oder entstandenen Konflikte zu bereinigen und den Schaden zu regulieren.“ (TOA-Standards 2000: 8)
 
„Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet den Versuch, die infolge einer Straftat zwischen den unmittelbar daran Beteiligten bestehenden Probleme mit Unterstützung eines Vermittlers kooperativ und konstruktiv zu bereinigen; dies bedeutet nicht nur Schadenswiedergutmachung, sondern auch, Täter und Geschädigte dazu anzuregen, miteinander über die Tat, ihre Hintergründe und Folgen zu sprechen, den Konflikt beizulegen und sich – im Idealfall – auszusöhnen“ (Schreckling 1994: 10).
Auch ist Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur Konfliktschlichtung denn, „der Handlungsbedarf ist wesentlich breiter, er bezieht die Klärung des Sachverhaltes, die Beratung des Täters und/ oder Geschädigten, Hilfestellung bei schwierigen verwaltungsmäßigen Abläufen und auch pädagogische Gesichtspunkte mit ein.“ (Zwinger 1994: 22)
 


== Zielsetzung ==
== Zielsetzung ==

Navigationsmenü