Siegfried Buback

Generalbundesanwalt Siegfried Buback wurde zusammen mit zwei Leibwächtern (Georg Wurster, Wolfgang Göbel) am Morgen des 7. 04. (Gründonnerstag) 1977 in Karlsruhe vom "Kommando Ulrike Meinhof / Rote Armee Fraktion" erschossen. Ein am 13. 04. 1977 u.a. auch beim dpa-Büro in Düsseldorf eingegangenes Bekennerschreiben erklärte, Buback sei „direkt verantwortlich für die Ermordung von Holger Meins, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof“.

Während am Abend der Tat die "Tagesschau" aufgrund von Zeugenaussagen von der Möglichkeit einer Frau als Täterin sprach, war schon am nächsten Tag - obwohl es keine neuen Erkenntnisse gegeben hatte - nur noch von "drei Männern" die Rede. Der Sohn des Getöteten vermutet aufgrund starker Indizien eine Täterschaft von Verena Becker (vgl. Buback 2008).

Die Ermittlungsakten stützen diese Vermutung schon deshalb nicht, weil daraus alle Hinweise auf diese Person entfernt wurden. Becker wurde zwar nach ihrer Verhaftung in Singen zu lebenslanger Haft verurteilt (und 1989 begnadigt), aber wegen des Buback-Mordes nie angeklagt. Verurteilt wurden stattdessen Knut Folkerts (der zur Tatzeit wohl in Amsterdam war), Brigitte Mohnhaupt (die nicht in Karlsruhe war) und Christian Klar (der womöglich das Fluchtfahrzeug gesteuert hatte).

Völlig unklar ist bis dato, warum vor der Begnadigung von Verena Becker ein Treffen mit Vertretern der Bundesanwaltschaft, des Bundesverfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes stattgefunden hatte, die zeitweise für die Nachrichtendienste tätig gewesen war.

Unklar ist auch, ob und gegen welche Widerstände Bundeskanzlerin Merkel ihr persönliches Versprechen vom April 2007 realisieren kann, den Mordfall aufzuklären.


Literatur

  • Buback, Michael (2008) Der zweite Tod meines Vaters. München: Droemer Knaur.
  • Minkmar, Nils (2008) Wer schont die Mörder von Siegfried Buback? FAZ 8.12.08: 37.

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