Selektionsprozesse im Strafverfahren

  • Anzeigeerstattung: manche Leute verzichten auf die Erstattung einer Strafanzeige. Kommt es doch zu einer Anzeige, so kann es sein, dass die Polizei die Anzeige nicht aufnimmt oder nach kursorischer Prüfung gleich wieder als erledigt ablegt (scheinbar mit ihrem Geliebten durchgebrannte Frau, die aber in Wirklichkeit von ihrem Ehemann ermordet wurde: "Menschen bei Maischberger, 28.08.2012)
  • Wenn es einen Tatverdacht und einen Tatverdächtigen gibt, kann die Staatsanwaltschaft die Anklage vorbereiten.
  • Zwischenverfahren: Verteidiger können Argumente vorbringen, warum das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gar nicht erst zulassen sollte.
  • Viel häufiger ist allerdings eine telefonische Verständigung mit dem Resultat der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Der Betroffene darf sich weiterhin als unschuldig bezeichnen.
  • Oder er erhält einen Strafbefehl, von dem niemand etwas erfährt.
  • Wenn das Gericht (z.B. die zuständige Wirtschaftsstrafkammer) die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft plausibel findet (d.h.: wenn sie es für wahrscheinlich hält, dass es zu einer Verurteilung kommen wird), lässt das Gericht die Anklage zu und beraumt den ersten Verhandlungstag an. Häufig verschickt das Gericht vorab einen Auszug aus der Anklageschrift an die Medien (Presse). Das ist der sogenannte Anklagesatz. Es kommt also zur
  • Hauptverhandlung, in der die Richter den Beschuldigten anhören und Zeugen vernehmen. Der Angeklagte kann dort noch einmal kämpfen: diesmal öffentlich und meist natürlich für einen Freispruch. Sieht er den als unwahrscheinlich an, dann kann er versuchen, auf diskretem Wege zu einer Vereinbarung zu gelangen, dem sog. Deal im Strafprozess. Er gibt etwas zu, dafür erhält er eine mildere Sanktion. Das Gericht kommt ihm entgegen.