Rupert Scholz

Der deutsche Rechtsanwalt und Politiker (u.a. Verteidigungsminister 1988/89) Rupert Scholz (* 23. Mai 1937 in Berlin) - Abitur 1957, Habilitation 1971 - war von 1972 bis zu seiner Emeritierung 2005 Professor für öffentliches Recht. Von 1981 bis 1983 war er Justizsenator in Berlin; nach Eintritt in die CDU (1983) wurde er Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin (1985), des Deutschen Bundestags (1990) und des Fraktionsvorstands der CDU/CSU-Fraktion (1994). Von 1998 bis 2002 war er Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses.

Fast 17 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Verteidigungsministers forderte er 2006 die atomare Bewaffnung der Bundeswehr, um „auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren (zu) können“ (Ex-Verteidigungsminister Scholz fordert deutsche Atomwaffen 26.01.2006).


"Spätestens nach Aufgabe seines Lehrstuhls an der Münchner Universität hat er sich zu einem Vielzweckgutachter entwickelt. Seine Expertise ist so gefragt, dass mancher in seinen Schriftsätzen Gefälligkeitsarbeiten und Beliebigkeit wittert. Die Bandbreite seiner Auftraggeber ist jedenfalls immens. Dazu gehören etwa die Energieversorger, die sisch gegen die Stilllegung ihrer Atommeiler wehren. Aber auch die Anbieter von Glücksspielen und die Tabakindustrie zählen dazu (...) Den Arbeitgebern bescheinigte Scholz, dass ihr Wunsch nach einem Gesetzeszwang zur Wiedereinführung der Tarifeinheit mit der Verfassung vereinbar sei. Und dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga attestierte der Staatsrechtler, dass das Rauchverbot gegen Grundrechts verstoße" (Jahn 2011).

Im Dezember 2011 erlitt Scholz in seiner Eigenschaft als "of Counsel"-Gutachter der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz eine "herbe Niederlage". Der Bundesgerichtshof sprach ihm eine Mitverantwortung für den Schaden von Anlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt zu, weil er in Interviews und Reklamebroschüren für einen geschlossenen Fonds geworben hatte. Vorher schon hatte der Stuttgarter Staatsgerichtshof eine von Scholz per Gutachten gutgeheißene Transaktion zum Rückkauf des Energieversorgers EnBW für verfassungswidrig erklärt.

Literatur

  • Jahn, Joachim (2011) Herbe Niederlage für den Vielzweckgutachter Scholz. FAZ 9.12.2011: 18.

Weblinks