Reichsgericht

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Das 1879 begründete Reichsgericht mit seinem prachtvollen Haus in Leipzig - vergleichbar den Justizpalästen in Vilnius und Palermo und wohl nicht ganz heranreichend an das Palais de Justice in Brüssel - wurde vom Schriftsteller Erich Loest als "Lehrstück für Wandlungen, für Brüche, für Widersprüche in unserer deutschen Geschichte" interpretiert.

  • Ursprünglich dazu gedacht, die Justiz des jungen Deutschen Reichs zu einigen, ging es letztlich an den politischen Widersprüchen zugrunde, denen es sich nie ganz entzog: die kaisertreuen Richter sahen sich zwar als unabhängige Instanz, urteilten aber regelmäßig obrigkeitsfromm.
  • In der Weimarer Republik legte das Reichsgericht je nach politischer Couleur der Angeklagten unterschiedliche Maßstäbe an: harten Urteilen gegen Sozialdemokraten und Kommunisten standen versöhnliche gegen konservative und nationalistische Kräfte gegenüber. Auch der erste Auftritt Adolf Hitlers im Rhöner Reichsprozess war davon geprägt.
  • Im wohl bedeutendsten Prozess seiner Geschichte, dem Reichstagsbrandprozess von 1933, urteilte das Reichsgericht nicht im Sinne der kommenden Macht. Die Nazis entzogen dem Reichsgericht die Kompetenz für Hoch- und Landesverratsprozesse. Es blieb aber die Umsetzung der so genannten Rassengesetze. Zahlreiche Angehörige des Reichsgerichts wurden kaltgestellt oder fanden in Konzentrationslagern den Tod.
  • 1945 wurde das Reichsgericht ganz aufgelöst, verbliebene Mitarbeiter landen in Internierungslagern.
  • In der DDR beherbergte das Gebäude unter anderem das Museum der Bildenden Künste.
  • 2002 zog mit dem Bundesverwaltungsgericht wieder ein oberstes Gericht ein.


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