Rechtswidrige Freiheitsentziehung

Freiheitsentziehungen ohne Rechtsgrundlage werden als rechtswidrige Freiheitsentziehungen bezeichnet.

Mit zunehmendem Alter steigt die Wehrlosigkeit der Menschen und damit auch das Risiko, nicht nur auf rechtmäßige, sondern auch auf rechtswidrige Art seiner Freiheit verlustig zu gehen.


"Rolf-Dieter Hirsch, Chefarzt der Gerontopsychiatrischen Abteilung der Rheinischen Klinien in Bonn und Präsident der Deutschen Akademie für Gerontopsychiatrie und -psychotehrapie, schätzt, dass die Behandlung von Patienten auf geschlossenen Stationen in zehn bis fünfzehn Prozent der Fälle rechtswidrig ist.

Drei Gründe gebe es dafür: die Angst der Ärzte, etwas zu übersehen und einen 'Kranken' laufenzulassen. Die Angst der Gesellschaft vor psychischer Krankheit ("Besser gleich einsperren, bevor etwas Schlimmes passiert"). Und die Missachtung des Patientenwillens durch die Ärzte, die Menschen, die noch einsichtsfähig sind, eigentlich nicht gegen deren Willen einsperren dürfen" (Hummel 2009).


Quellen