Prostitutionsgesetz (Deutschland)

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Das am 1.1.2002 in Kraft getretene deutsche Prostitutionsgesetz (= "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten" vom 20.12.2001; BGBI. I S. 3983) soll Benachteiligungen von Prostituierten entgegenwirken und ihre soziale Absicherung erleichtern. Es besteht aus drei Paragraphen und trifft Regelungen über Rechtsansprüche zwischen Prostituierten und deren Kunden sowie über die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Prostituierte können ihre Tätigkeit im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist eingeschränkt. Bestimmte Sexualpraktiken und bestimmte Kunden können abgelehnt werden. Prostituierten soll auch der jederzeitige Ausstieg aus ihrer Tätigkeit ermöglicht werden:

Artikel 1
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG)
§ 1
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
§ 2
Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.
§ 3
Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts nicht entgegen.
Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3922), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu § 180a wie folgt gefasst:
„§ 180a Ausbeutung von Prostituierten“.
2. § 180a wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 180a Ausbeutung von Prostituierten“.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Die Angabe „1.“ wird gestrichen.
bb) Nach den Wörtern „in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden“ wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.
cc) Nummer 2 wird aufgehoben.
3. § 181a Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.“
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.


Weblinks

  • Agena, Gesine & Dörner, Katja (2013) "Prostitutionsgesetz stärkt die Sexarbeiterinnen" Handelsblatt. Darin: 90 Prominente – allen voran Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer – haben einen Appell unterschrieben, in dem sie pauschal die Abschaffung der Prostitution fordern. Leider richtet eine undifferenzierte Haltung in der Praxis aber mehr Schaden als Nutzen an. Nicht hilfreich ist insbesondere die Verwischung zwischen Menschenhandel und Zwangsprostitution einerseits und legaler Prostitution andererseits. Es gibt Frauen (und auch Männer), die für sich in Anspruch nehmen, aus eigener Entscheidung in der Prostitution oder in anderen Bereichen der Sexindustrie zu arbeiten. Sicher tun sie dies aus Notwendigkeiten heraus. Aber Notwendigkeiten sind nicht gleich Zwang. Diese Menschen zu Opfern zu erklären, ignoriert ihre Selbstbestimmungsrechte. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist jedoch ein abscheuliches Verbrechen. Mit dem Prostitutionsgesetz kann Menschenhandel nicht bekämpft werden, denn dafür wurde dieses Gesetz nicht geschaffen. Allen zur Verfügung stehenden Statistiken zufolge, kann das Prostitutionsgesetz nicht für eine Ausweitung des Menschenhandels verantwortlich gemacht werden. Dies ergibt sich auch aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Für uns Grüne war und ist immer die Frage leitend, was den Frauen, die in der Prostitution arbeiten, konkret hilft. Vor diesem Hintergrund ist der Vorwurf des jüngsten Appells mehrerer Prominenter, das rot-grüne Prostitutionsgesetz trage die Handschrift der Frauenhändler und ihrer Lobbyisten, nicht hinnehmbar. Das Prostitutionsgesetz stärkt die Sexarbeiterinnen, die aus eigener Entscheidung und legal in diesem Gewerbe arbeiten. Ihre Rechte zu verankern und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, war das Ziel des Gesetzes von 2002. Dadurch wurde der Bereich der Prostitution aus der Sittenwidrigkeit herausgeholt. Ein Zurück in die rechtliche Unsicherheit und die Doppelmoral der Zeit vor dem Prostitutionsgesetz kann niemand ernsthaft wollen, dem es um die Rechte und den Schutz dieser Frauen geht. Es gibt aber fraglos Handlungsbedarf sowohl im Bereich der legalen Prostitution als auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Die Zuspitzung des Appells ist auch deshalb nicht hilfreich, weil es gemeinsame Forderungen gibt. Alice Schwarzer fordert Maßnahmen zur Eindämmung des Systems Prostitution, Gesetzesänderungen, die der Prostitution engere Regeln setzt und die Frauen sowie die Minderheit männlicher Prostituierter schützen. Vorschläge der Grünen dazu liegen auf dem Tisch. So haben wir beispielsweise die Einführung einer Genehmigungspflicht für Prostitutionsstätten vorgeschlagen, die Schutzregelungen für die Prostituierten enthalten und eine Überprüfung der Bordellbetreiber einschließt. Wenn Prostitutionsbetriebe rechtlich als Gewerbebetriebe definiert werden, unterliegen sie der Gewerbeaufsicht. Hygienische, soziale und rechtliche Vorgaben wären so durch Behörden kontrollierbar und durchsetzbar. Dies würde die Arbeitsbedingungen konkret verbessern. Menschenhandel könnte zudem leichter aufgedeckt werden. Leider hat die Bundesregierung diese Maßnahmen abgelehnt. Es verwundert, dass CDU-Kolleginnen den Appell unterschrieben haben, nachdem die schwarz-gelbe Bundesregierung jahrelang nur durch Untätigkeit aufgefallen ist und es nicht vermocht hat, eine spürbare Stärkung von Opferschutz und Opferrechten zu verankern. Wichtige Schritte müssten vor allem von den Ländern gemacht werden, die das Prostitutionsgesetz noch immer unterschiedlich umsetzen. Und auch die Verantwortlichen in den Ländern und Kommunen wissen, dass Prostitution eben nicht verschwindet, wenn man Sperrbezirke teilweise über ganze Kommunen ausdehnt. Dadurch wird das Problem nur verlagert und die Illegalität gefördert. Beim Menschenhandel haben wir es mit einem komplexen Problem zu tun. Einfache Lösungen gibt es nicht. Um Opfern von Menschenhandel wirklich zu helfen, brauchen diese eine Perspektive, das heißt vor allem ein dauerhaftes Bleiberecht und Zeugenschutzprogramme, die sie überhaupt in die Lage versetzen, gegen ihre Peiniger auszusagen. So könnten Strukturen des Menschenhandels offengelegt und effektiver bekämpft werden. Droht den Opfern jedoch eine umgehende Abschiebung, oder fehlt eine materielle Absicherung, werden sie sich nicht an die Behörden wenden. Wichtig ist auch eine Sensibilisierung der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden für die Thematik. - Ja, es gibt Handlungsbedarf. - Prostitutionsverbote sind aber kontraproduktiv. Wir wollen, dass die Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen gestärkt werden. Notwendig sind zielgruppenspezifische Hilfsangebote, die Stärkung der Betroffenen durch das Recht und besserer Schutz durch bessere Kontrollen. Nur wenn es gelingt, alles Handeln konkret an der Situation der Frauen und an ihren Rechten auszurichten, sind Verbesserungen möglich. Was aber sicher nicht hilft, ist ein Zurück in die alten Gräben.
  • Grüne kritisieren Reformpläne bei Zwangsprostitution. spiegel online 3.12.2013 Darin: Strafen für Zwangssexarbeit: Grüne kritisieren geplantes Prostitutionsgesetz. Freier, die zu Zwangsprostituierten gehen, machen sich künftig strafbar, ein entsprechendes Gesetz planen Union und SPD. Der Opferschutz werde dabei vergessen, bemängeln die Grünen. Grünen-Fraktionsvize Ekin Deligöz bezeichnete die Regelungen gegen Zwangsprostitution in den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" als unausgereift. "Der Opferschutz fehlt völlig. Da gibt es keine Vorschläge", sagte sie. Wenn man den Zwangsprostituierten wirklich helfen wollte, müsse man ihnen "die Möglichkeit eines Neustarts in Deutschland geben, mit Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis". Wenn das nicht gelinge, seien die Gesetzespläne nichts als Symbolpolitik. Sollte es zur Großen Koalition aus Union und SPD kommen, will diese künftig Freier bestrafen, wenn sie die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Zur Reform des zwölf Jahre alten Prostitutionsgesetzes gehören ferner eine stärkere Kontrolle von Bordellen und das Verbot ausbeuterischer Praktiken wie "Flatrate-Sex". Der am Montag bekannt gewordene Reformentwurf entspricht weitgehend einer Formulierung, die die Koalitionsarbeitsgruppe Familie bereits vor mehr als drei Wochen ausgehandelt hatte. Die bisherige schwarz-gelbe Koalition hatte in den vergangenen Monaten bereits Gesetzespläne gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel auf den Weg gebracht. Bordelle sollten demnach der Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Der rot-grün dominierte Bundesrat hatte das Vorhaben im September jedoch als unzureichend kritisiert und gestoppt. Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer begrüßte die Pläne als "ersten Schritt". In der "Frankfurter Rundschau" forderte sie aber weitere, "ganz konkrete Maßnahmen zum Schutz der Frauen - und zur Bestrafung der Händler mit der Ware Frau". Deutschland könnte sich durchaus an Frankreich orientieren, wo diese Woche ein Gesetz zur Abschaffung der Prostitution verabschiedet wird. Ein solches Gesetz sei "unbedingt wünschenswert", sagte Schwarzer. Ende Oktober hatten Vertreter von Politik und Gesellschaft unter ihrer Ägide ein Umdenken gefordert. 90 Prominente, darunter Margot Käßmann und Wolfgang Niedecken, hatten den "Appell gegen Prostitution" unterschrieben. Darin heißt es, Deutschland sei durch das Gesetz zu "Europas Drehscheibe für Frauenhandel und zum Paradies der Sextouristen aus den Nachbarländern geworden". Es habe Prostitution salonfähig gemacht und fördere "moderne Sklaverei".
  • Aus dem Bundestag (1.7.2013): Kampf gegen Menschenhändler ..., LTO darin: "Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschloss der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (BT-Drs. 17/13706, in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung, BT-Drs. 17/14193, 17/14215). - Mit dem Gesetz soll die europäische Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt werden. Dafür wird § 233 des Strafgesetzbuches (StGB) erweitert. Menschenhandel soll nicht mehr nur strafbar sein, wenn damit die Arbeitskraft eines Menschen ausgebeutet wird, sondern auch dann wenn es um Organhandel, Bettelei oder die Ausnutzung anderer strafbarer Handlungen geht. Der Rechtsauschusses hat klargestellt, dass § 233 Abs. 1 StGB auch für die Ausbeutung von Personen unter 21 Jahren gilt. - Daneben ist die Gewerbeordnung (GewO) geändert worden, um Prostituierte besser zu schützen. Bordelle sind nun überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 Abs. 1 GewO. Das gibt Behörden die Möglichkeit, dem Betreiber etwa zum Schutz der Frauen Auflagen zu erteilen. - Opposition unzufrieden - Nach Ansicht der SPD setzt das Gesetz die Richtlinie nicht vollständig um, weil es sich auf strafrechtliche Regelungen beschränkt. So fehlten vor allem Hilfsangebote, eine Verbesserung des Opferschutzes und eine effektivere Bestrafung der Täter. Die Grünen beanstandeten vor allem Beweisschwierigkeiten in der Praxis. Gleichzeitig forderten sie mit drei abgelehnten Anträgen, das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Opfer einer Straftat nach §§ 232, 233, 233a StGB sollten unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit griffen sie auf, was die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes in der öffentlichen Anhörung im Rechtsauschuss gefordert hatte. - Während der Anhörung hatten auch die anderen Sachverständigen scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert. Auf die praktischen Probleme bei der Strafverfolgung hatte etwa ein Vertreter des Bundeskriminalamtes hingewiesen. So könne Menschenhandel fast nur nachgewiesen werden, wenn das Opfer von einer Ausbeutung berichtet. Es sei nahezu unmöglich, anhand von objektiven Kriterien zu belegen, ob und wie ein Entschluss hervorgerufen wurde. In der Regel sei es problematisch eine Aussage des potenziellen Opfers zu erhalten. - Einige Sachverständige hielten es auch für unzureichend, Bordelle als überwachungsbedürftiges Gewerbe auszugestalten. Außerdem fehle es an einer Definition für eine "Prostitutionsstätte". In dem Milieu gebe es zu viele unterschiedliche Geschäftsmodelle – neben klassischen Bordellen etwa den Straßenstrich, Terminwohnungen oder Internetdienste.

Als Begründung für den Vorstoß führt die CSU an, dass vermehrt junge, unerfahrene Frauen Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution würden. Die Forderung nach einem Mindestalter für Prostituierte von 21 Jahren ist allerdings innerhalb der Union nicht neu. Auch die Grünen wollen eine gesetzliche Verschärfung.

Nach dem Willen der CSU-Landesgruppe soll es für Prostituierte außerdem eine Pflicht zur Anmeldung bei den Behörden geben. "Diese würde die Arbeit der zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden erheblich erleichtern. Es wäre deutlich leichter, zwischen legaler Prostitution und illegaler Zwangsausbeutung zu unterscheiden", heißt es zur Begründung.

Zudem sollen Prostituierte künftig zu regelmäßigen Untersuchungen durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden. Die Passauer Neue Presse hatte zuerst über das Papier berichtet.

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Kein komplettes Verbot Die CSU plädiert für "eine neue, umfassende Regulierung der Prostitution und der Prostitutionsstätten in Deutschland durch ein eigenes Gesetz". Das sei längst überfällig. Das geltende Recht schütze schon lange nicht mehr die Prostituierten, argumentiert die Partei. Zuhälter, Kriminelle und Bordellbetreiber hätten dies ausgenutzt und Deutschland zum "Bordell Europas" gemacht.

Eine gewünschte Gegenmaßnahme: Beim Verdacht der Zuhälterei möchte die CSU-Landesgruppe eine Telekommunikationsüberwachung ermöglichen. Ein Komplettverbot der Prostitution lehnt die CSU ab.

"Es würde letztlich nur zu einer Verlagerung der Prostitution in die Illegalität und einer weiteren Abschottung des Milieus führen", heißt es in dem Entwurf des Papiers. Zuhälter und Kriminelle würden damit weiter gestärkt, die Rechte der Prostituierten weiter geschwächt. Man müsse vielmehr klare Grenzen zwischen illegaler und legaler Prostitution ziehen.

Seit einem Appell der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer, die "das System Prostitution langfristig abschaffen" will, wird das Thema in Deutschland kontrovers diskutiert.

Die große Koalition in Berlin plant eine Reform des Prostitutionsgesetzes. Bordelle sollen wieder schärfer kontrolliert werden und die dort arbeitenden Frauen mehr Rechte erhalten. Zudem soll die Zwangsprostitution zurückgedrängt werden, indem Kunden bestraft werden könnten, die die Lage verschleppter Frauen "wissentlich und willentlich ausnutzen"].