Prostitution in Europa

Bulgarien

Prostitution ist illegal, wird aber von der Polizei zugelassen. 1989 gab es 3149 polizeilich registrierte Prostituierte in Bulgarien; 2007 ist die Zahl fast doppelt so hoch. Seit Anfang 2007 gibt es Diskussionen, ob Prostitution total verboten oder innerhalb eines rechtlich geregelten Rahmens begrenzt werden soll. Die Mehrheit der Bulgaren ist allerdings gegen eine Legalisierung der Prostitution.

Dänemark

Prostitution ist erlaubt und gesellschaftlich akzeptierter als in den anderen skandinavischen Ländern. Prostituierte dürfen jedoch nicht allein von sexuellen Dienstleistungen leben, sondern müssen noch ein weiteres Einkommen nachweisen.

Finnland

Die Regierung plante für 2006 ursprünglich ein Totalverbot der Prostitution mit Strafbarkeit der Freier nach schwedischem Vorbild. Da hierfür keine Mehrheit im Parlament in Sicht war, wurde am 21. Juni 2006 ein modifiziertes Gesetz erlassen. Demnach machen sich Freier lediglich strafbar, wenn sie Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, die einen Zuhälter haben oder die Opfer von Menschenhandel sind. Der Strafrahmen für Freier liegt in diesem Fall bei Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verboten ist bereits seit längerem öffentliche Werbung für Prostitution und Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Gaststätten.

Frankreich

Die Bordellkultur war weltberühmt. In allen französischen Kolonien war die Prostitution ein fester Bestandteil der französischen Lebensart, wie beispielsweise in New Orleans. Bordelle wie das One Two Two oder das Le Chabanais galten nicht nur als schlichte sexuelle Befriedigungsstätten, sondern als künstlerische und kulturelle Treffpunkte und während des Zweiten Weltkrieges als wichtige Stützpunkte und Unterschlüpfe der Résistance. Bordelle wurden allerdings in Frankreich 1946 durch ein von Christdemokraten und Kommunisten beschlossenes Gesetz („La loi Marthe Richard“) verboten. Prostitution an sich blieb weiterhin erlaubt und findet seitdem vor allem in den großen Städten als Straßenprostitution statt, daneben auch diskret in Hotels oder so genannten Anwerbelokalen, wo die Prostituierten wie normale Besucherinnen an der Theke sitzen und Interessenten anwerben. Seit Ende der 90er Jahre sind durch Gesetzgebung und kommunale Behörden immer stärker werdende Restriktionen gegen die Prostitution zu verzeichnen. „Aktives Anwerben“ (z. B. direktes Ansprechen) zur Kontaktaufnahme ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowohl für Prostituierte wie auch für Freier strafbar. Seit einer Gesetzesverschärfung von März 2003 („La loi Sarkozy“) können Prostituierte auch für „passives Anwerben“ (z. B. Anlächeln, Blickkontakt) mit zwei Monaten Gefängnis oder Geldstrafe bis 3.750 € bestraft werden. Freier wie Prostituierte werden im Zuge von Polizeikontrollen vermehrt wegen des Straftatbestandes „Sexueller Exhibitionismus“ angeklagt, zum Teil bis zu 15 Stunden inhaftiert und zu Geldstrafen verurteilt. Öffentlich diskutiert wird der Vorschlag, nach schwedischem Vorbild die Prostitution vollständig zu untersagen und ausschließlich die Freier zu bestrafen. Neben feministischen Gruppierungen wird diese Lösung vor allem sowohl von linksliberalen als auch von rechtskonservativen Kreisen vehement gefordert. Im Vorfeld der in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft bewegte sich am 30. Mai 2006 ein Demonstrationszug zur deutschen Botschaft in Paris. Die Teilnehmer übergaben Angestellten der Botschaft eine Liste mit 125.000 Unterschriften von Bürgern, die gegen die liberale deutsche Einstellung zur Prostitution protestierten. Die Ansicht, Prostitution sei „gegen die Menschenwürde“ und müsse somit abgeschafft werden, verbreitet sich offenbar immer weiter in der französischen Gesellschaft. Für 2007 hat die Sozialistische Partei einen Gesetzesentwurf zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Freier („schwedisches Modell“) angekündigt.[52] Problematisch erscheint allerdings, dass durch die restriktive Haltung die Prostitution mehr in den anonymen Untergrund und ins Internet abgewandert ist, so dass sie und somit die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten nicht mehr wirklich kontrolliert werden kann.

Irland (Republik)

Prostitution ist strikt verboten und stellt für Freier wie für Prostituierte eine Straftat dar. Dennoch existiert hauptsächlich in Dublin eine Untergrund-Szene. Die Kontaktanbahnung findet diskret vor allem in Pubs statt.

Island

Mangels sichtbarer Prostitution wurde bis Anfang der 1990er Jahren keine gesetzliche Regelung in diesem Bereich erlassen. In der Mitte dieses Jahrzehntes entstanden, vor allem in Reykjavík, zahlreiche Nachtclubs, in denen insbesondere Osteuropäerinnen als Bardamen, Tänzerinnen und Prostituierte arbeiten. Die Regierung sah sich gezwungen, diesen Bereich gesetzlich zu regeln, und führte 2005 zunächst ein restriktives Strafrecht in dieser Frage ein. Artikel 206 des isländischen Strafgesetzbuches (Almenn hegningarlög) besagte: "Jeder, der sich für seinen Lebensunterhalt der Prostitution bedient, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft." Damit war der Erwerb sexueller Dienstleistungen zwar weiterhin legal, die Prostituierten selbst befanden sich dadurch jedoch in der Illegalität. Diese Bestimmung wurde am 17. März 2007 geändert. Sowohl das Anbieten als auch der Erwerb sexueller Dienstleistungen sind in Island jetzt wieder legal, jedoch ist die Werbung dafür verboten und mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten belegt. Wer dritte Personen als Prostituierte beschäftigt, anbietet oder vermittelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren bestraft.[53] Die Regierung argumentierte für die Änderung, dass Prostituierte meist keine anderen Möglichkeiten des Erwerbs hätten oder aber Opfer von Menschenhandel seien und dadurch mit den Strafverfolgungsbehörden besser zusammenarbeiten könnten, da sie nicht mehr selbst von Strafe bedroht werden. Gegner der Prostitution warfen der isländischen Regierung u. a. vor den Menschenhandel und Sextourismus damit eher zu fördern als einzuschränken.

Italien

Nach einem totalen Verbot in der faschistischen Ära erlaubte Italien 1948 zunächst Bordelle. Mit Gesetz von 1958 mussten diese jedoch wieder geschlossen werden. Weiterhin bestehen blieb die Straßenprostitution, die sich vor allem auf Landstraßen am Rand größerer Städte abspielt. Erlaubt ist auch Wohnungsprostitution, sofern keine dritte Person ihre Wohnung zu solchen Zwecken zur Verfügung stellt. Verboten ist das direkte Ankobern von Kunden durch Prostituierte. Strafbar sind sexuelle Handlungen auf öffentlichem Grund und Boden (auch im Auto). In neuerer Zeit bereitet die immer größer werdende Zahl von illegalen Prostituierten aus Afrika und Osteuropa Probleme. Ein 2002 von Sozialministerin Livia Turco unterbreiteter Vorschlag, wieder staatlich kontrollierte Bordelle zuzulassen, um so dem unkontrollierbaren Straßenstrich die Grundlage zu entziehen, stieß bei Politikern und in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung bis Empörung. Feministische Gruppierungen und einige katholische Bischöfe fordern indessen die Bestrafung der Freier nach schwedischem Vorbild.

Niederlande

Die Gesetzgebung ist ähnlich liberal wie in Deutschland. Insbesondere in Großstädten gelten Rotlichtviertel auch als Touristenattraktionen (ganz besonders das Viertel Walletjes in Amsterdam). Typisch für die Rotlichtviertel in den Niederlanden (wie auch teilweise in Belgien) sind die Koberfenster.

Norwegen

Bereits 1884 wurden Bordelle verboten; 1893 hob man die Registrierungspflicht sowie die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen für Prostituierte auf. Nicht verboten wurde Prostitution als solche. Seit 1995 ist es strafbar, Räume zum Zwecke der Prostitution zu vermieten. Illegal ist Straßenprostitution, diese kommt jedoch vor. Die meisten Anbieter/innen sexueller Dienstleistungen arbeiten in ihren eigenen Wohnungen und inserieren in Zeitschriften. Diese Vorgehensweise entspricht den (bisher noch geltenden) gesetzlichen Vorschriften. Frauen- und Sozialverbände forderten seit etwa 2000 verstärkt die Einführung des „schwedischen Modells“. Rückhalt in Teilen der Bevölkerung und in den politischen Parteien gewannen diese Forderungen durch einen Anstieg der Straßenprostitution in jüngster Zeit sowie durch Berichte über Menschenhandel. Im April 2007 kündigte die aus der sozialdemokratischen Arbeiterpartei, den Linkssozialisten und der Zentrumspartei bestehende Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf an, der nach schwedischem Vorbild alle Freier mit Strafe bedroht, während Prostituierte selbst sich nicht strafbar machen. Auch die oppositionellen Christdemokraten signalisierten Zustimmung. Die neue Regelung, die von Teilen der Bevölkerung und selbst von einigen Koalitionspolitikern skeptisch betrachtet wird, soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Interessenvertretung der norwegischen Prostituierten Pion bemängelte, die Prostituierten würden dadurch in den Untergrund gedrängt und seien so gewalttätigen Freiern und anderen Gefahren schutzloser ausgeliefert als bisher.

Portugal

Bis 1962 gab es staatlich konzessionierte Bordelle. Wer dort als Prostituierte arbeitete, unterlag einer Registrierungspflicht und musste sich regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. 1963 verbot die Militärregierung jede Form von Prostitution. Nach der Rückkehr Portugals zur Demokratie wurde das Verbot zum 1. Januar 1983 aufgehoben, allerdings unterblieb die Wiedereinführung der Registrierungs- und Untersuchungspflicht. Unter Umständen können Prostituierte wegen „Verstoßes gegen die öffentliche Moral“ belangt werden, doch kommen solche Verfahren selten vor. Eine große Rolle spielt die Straßenprostitution, daneben werden sexuelle Dienstleistungen in Bordellen, Nachtlokalen und Modellwohnungen ausgeübt. In der Hauptstadt Lissabon arbeiten schätzungsweise ca. 6.500 Prostituierte.

Rumänien

Prostitution ist gesetzlich verboten, aber dennoch weit verbreitet. Da Gesundheitskontrollen nicht üblich sind, ist eine hohe Zahl von Prostituierten mit Geschlechtskrankheiten infiziert. Vereinzelt wird daher eine Legalisierung der Prostitution gefordert; für die meisten Politiker ist dieses Thema aber zu heikel.

Russland

Die Ausübung der Prostitution ist in Russland lediglich mit Geldstrafe bedroht und wird weitgehend geduldet. Jegliche Form der Beihilfe (Zuhälterei, Betreiben eines Bordells etc.) stellt dagegen eine Straftat dar.

Schweden

Im "Gesetz zum Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen“ vom 1.1.1999 heißt es: „Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird – sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist – wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.“ Im Gegensatz zu den Vorschriften in vielen anderen Ländern machen sich hier also nur die Kunden strafbar, nicht die Prostituierten. Das Verbot der Prostitution wurde damit begründet, dass diese mit der Würde der Frau nicht vereinbar sei. Prostituierte sollen also nicht bestraft, sondern geschützt werden. Von Januar 1999 bis Januar 2002 gab es 249 Strafanzeigen nach dem neuen Gesetz. 26-mal wurde ein Bußgeld erlassen, in 33 Fällen kam es zu Gerichtsverhandlungen, die alle mit geringen Geldstrafen endeten. Die übrigen 190 Verfahren wurden eingestellt. In keinem Fall wurde eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. Nach einer von der schwedischen Regierung in Auftrag gegebenen und 2004 veröffentlichten Studie hat das Gesetz zu einem fast vollständigen Verschwinden des Straßenstrichs geführt. Andererseits existiert weiterhin ein von Polizei und Justiz praktisch nicht zu kontrollierendes großes Angebot, das sich auf Kontaktmittel wie Handy und Internet stützt. Nicht wenige schwedische Männer reisen auch als Sextouristen in die benachbarten baltischen Staaten. Im Jahr 2005 begannen die Strafverfolgungsbehörden, mit aufwändigen und systematischen Fahndungsmethoden, darunter auch Hausdurchsuchungen, gegen Freier vorzugehen. Das führte allein in diesem Jahr zu einer Rekordzahl von 460 Ermittlungsverfahren und 94 Verurteilungen (48 in mündlicher Verhandlung, 46 in schriftlichem Verwaltungsverfahren). 366 Verfahren mussten wegen mangelnder Beweislage eingestellt werden.[59] Das so genannte „schwedische Modell“ wird auch in anderen Ländern öffentlich diskutiert und findet zahlreiche Befürworter. Im April 2006 forderte der schwedische Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau, Claes Borgström, die schwedische Fußballnationalmannschaft zum Boykott der Weltmeisterschaft in Deutschland auf, da der deutsche Staat durch seine Legalisierung der Prostitution permanente Menschenrechtsverletzungen an Frauen begehe.

Spanien

Prostitution ist grundsätzlich erlaubt und findet vor allem als Straßenprostitution, seltener in Bordellen und Modellwohnungen statt. Ähnlich wie in Italien betrachtet man auch hier die immer größer werdende Anzahl von illegalen Prostituierten vor allem aus Afrika mit Sorge. Die katalanische Regierung plant für 2006 ein Gesetz, das den ausufernden Straßenstrich in Katalonien verbieten und die Prostitution auf staatlich überwachte Bordelle beschränken soll.

Türkei

Außerhalb staatlich konzessionierter Bordelle ist die Prostitution offiziell untersagt. Weitgehend geduldet wird allerdings insbesondere die vielerorts vorkommende Straßenprostitution.

Ungarn

Prostitution ist seit 1999 legal, darf aber nur in genehmigten Zonen ausgeübt werden. Bis jetzt gibt es aber keine legalen Rotlichtviertel, da sich die Bürgermeister gegen deren Einrichtung wehren. Die Prostitution in Ungarn ist somit nach dem Gesetz an sich legal, kann aber in der Praxis nur illegal ausgeübt werden. Geschätzt wird, dass es in Budapest 500 illegale Bordelle gibt sowie in ganz Ungarn 100.000 Prostituierte.[60] Gemäß einem Gerichtsurteil des ungarischen Komitats Baranya im Jahr 2006 müssen Sexarbeiterinnen ihre Einnahmen aus der Prostitution versteuern.

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich gestattet die Ausübung der Prostitution in Wohnungen oder Häusern, in denen höchstens drei Personen gleichzeitig ihre Dienste anbieten. Größere Etablissements sind untersagt. Um dem Gesetz Genüge zu tun, teilen sich mehrere Prostituierte häufig zu verschiedenen Tagen oder Uhrzeiten ein Zimmer in einer Dreizimmer-Wohnung. Da Prostituierte nicht öffentlich werben dürfen, werden vor allem öffentliche Telefonzellen mit kleinen Zetteln beklebt, auf denen Name und Telefonnummer von Dienstanbieterinnen zu finden sind. Bekannte Rotlichtviertel sind unter anderem in London der Stadtteil Soho und die Gegend um den Bahnhof King’s Cross.


Quelle

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem Lemma "Prostitution" der deutschsprachigen Wikipedia [[1]]