Parole

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Im rechtlichen Sinne bedeutet das englische Wort "Parole" (pərōl`) - das seinerseits aus dem Französischen stammt und im Deutschen mit Bewährung übersetzt werden kann, wobei allerdings die Unterscheidung zwischen parole und probation verloren geht, die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug unter bestimmten Bedingungen, die der Gefangene in einer bestimmten Zeit nach seiner Entlassung zu erfüllen hat. Der Gefangene verbleibt in der Regel unter strafjustizieller Aufsicht. Irgendeine Verletzung der Bedingungen kann zur Wiederinhaftierung führen.

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