Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG)

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) ist ein geheim tagender Ausschuss des Deutschen Bundestags (mit neun Mitgliedern), der die deutschen Geheimdienste in Deutschland kontrollieren soll. Rechtsgrundlage ist das zuletzt 1999 geänderte PKG-Gesetz. Eine effektive Kontrolle findet nicht statt. Dazu sind die Rechte des Gremiums zu gering. Das Gremium ist für seine Kontrollaktivitäten auf die Benachrichtigung seitens der Dienste angewiesen, die es kontrollieren soll. Eine Reform des PKG-Gesetzes wird nach einer Serie von Problemen seit 2008 ernsthaft erwogen.

Zu solchen Problemen für die Kontrolleure gehört u.a., dass "angebliche oder tatsächliche Skandale, beispielsweise die Kurnaz-Beragung auf Guantánamo, der Bagdad-Einsatz des BND, die Liechtenstein-Sache und zuletzt Tripolis, dem Gremium zu oft aus der Presse bekanntwurden. Das war, wie der FDP-Abgeordnete Stadler kürzlich bemerkte, immer schon so. Weil das Gremium aber inzwischen mehr zu tun hat und unter Beobachtung der Öffentlichkeit arbeitet, fällt das Nichtwissen auf, was Stadler 'peinlich' findet" (Carstens 2008).

Reformideen 2008: jedes Mitglied soll einen Mitarbeiter beschäftigen dürfen, der mit Geheimpapieren umgehen darf; Einrichtung eines ständigen Arbeitsstabs, der den Mitgliedern des Ausschusses zuarbeiten soll; Entscheidungsrecht eines Richters des Bundesverfassungsgerichts über Zugang zu Akten; Eingaberecht für Mitarbeiter der Dienste; Vereidigungsmöglichkeit von Befragten; Recht, sich Akten im Original aushändigen zu lassen; BKA und Zollkriminalamt einbinden; regelmäßige Berichte an Parlament und Öffentlichkeit; Prüfplan zur systematischen Kontrolle der Arbeit der Dienste.

Literatur

  • Carstens, Peter (2008) Große Dienste, kleine Wächter. Das Kontrollgremium für die Arbeit der Geheimdienste soll reformiert werden. FAZ 19.04.08: 8.