Palermo-Konvention

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Die Palermo-Konvention (UNO-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität) aus dem Jahre 2000 trat im Jahre 2003 in Kraft.

Die Konvention ist der erste globale völkerrechtliche Vertrag über Kooperation bei der Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Sie schafft Rechtsgrundlagen für internationale Rechtshilfe, Auslieferung und Polizeikooperation. Ziel ist die sog. Harmonisierung nationaler Gesetze und die Schaffung einheitlicher Standards für das innerstaatliche Recht. Die Zusammenarbeit der Staaten bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität soll intensiviert werden.

Basierend auf dem Übereinkommen wurden folgende Protokolle von der UN-Generalversammlung zusätzlich angenommen: Protokoll vom 15. November 2000 gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg (Protokoll "Schleusung") Protokoll vom 15. November 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels Protokoll "Menschenhandel"); Protokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit (Protokoll "Feuerwaffen")


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