Pädophilie und Kriminalpolitik

Das Verhältnis von Pädophilie und Kriminalpolitik ist heute in Deutschland durch das Prinzip des strafbewehrten Verbots jedweder Sexualkontakte von Erwachsenen mit Kindern gekennzeichnet. Gegen die Begründetheit der von diesem Prinzip strukturierten aktuellen Kriminalpolitik werden seitens der Wissenschaft auch Bedenken geäußert, die sich auf empirische Untersuchungen stützen.

Aktuelle Kriminalpolitik

Grundlage

Die aktuelle deutsche Kriminalpolitik beruht auf der Überzeugung, dass es aufgrund des Machtverhältnisses zwischen Erwachsenen und Kindern keinen einvernehmlichen, für das Kind unschädlichen Sex mit Erwachsenen gibt. Kinder sollen vor Manipulationen und Traumatisierungen bewahrt werden. Das mit sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern typischerweise einhergehende Risiko des Machtmissbrauchs rechtfertigt auch die Ausgestaltung der Straftatbestände als abstrakte Gefährdungsdelikte. Dass in Einzelfällen eventuell kein Schaden nachgewiesen wird, darf erstens nicht darüber hinwegtäuschen, dass Schäden auch lange Zeit unerkannt bleiben können - und zweitens auch nicht darüber, dass es im Interesse der Verhinderung von Missbrauchsfällen auch gerechtfertigt wäre, das Verhalten unter Strafe zu stellen, wenn in Einzelfällen kein Schaden einträte. Der Wert des Rechtsguts würde auch eine solche im Vorfeld einsetzende und generalisierte Strafbarkeit rechtfertigen.

Praxis

Strafverfahren und Strafvollzug insgesamt

Davon ohne Nachweis von Gewalt oder Machtmissbrauch durch Erwachsene

Fallstudien

Kritik

Die liberale Kritik am Status Quo beruht auf der Überzeugung, dass einvernehmlicher und unschädlicher Sex zwischen Erwachsenen und Kindern möglich ist - und dass es möglich ist, Kinder vor Manipulationen und Traumatisierungen zu bewahren. Eine zahlenmäßig womöglich erhebliche Gruppe pädosexueller Menschen und ihre minderjährigen Beziehungspartner würden unter dem Druck der Kriminalpolitik leiden, obwohl sie niemanden schädigten. Bei Erwachsenen wirkt sich der Druck der Strafverfolgung, der Verurteilung und der Verbüßung von Freiheitssstrafen als direkte Schädigung aus; als indirekte Schädigung kommen noch der Druck zur Verheimlichung und zu allerlei negativen und/oder ebenfalls illegalen Ausweichstrategien hinzu (Sextourismus, Kinderpornographie etc.). Kinder leiden unter dem Druck zur Verheimlichung, der Angst vor Offenbarung und den Kontakten mit Ermittlungsbehörden - und unter der Verlustangst in der Beziehung.

Die Ausgestaltung der entsprechenden Sexualdelikte im deutschen Strafrecht geht über diese Möglichkeit unschädlicher und einvernehmlicher Sexualkontakte hinweg und bezeichnet jedweden Sexualkontakt als strafwürdigen Missbrauch.

Nach Ansicht der Kritiker des geltenden Sexualstrafrechts müßte der Strafanspruch des Staates dann wegfallen, wenn nachgewiesen werden könnte, dass der Erwachsene alles in seiner Macht stehende getan hätte, um Missbrauch durch Manipulation oder Gewalt auszuschließen. Dies könnte entweder dadurch geschehen, dass dieser Nachweis im einzelnen erlaubt würde - oder dadurch, dass der Straftatbestand entsprechend enger gefasst würde.

Pädophilie als legitime sexuelle Orientierung

Es ist noch nicht lange her, dass jede sexuelle Orientierung außer der heterosexuellen als abnorm und krankhaft galt. Seitdem die männliche wie auch die weibliche Homosexualität in Deutschland als legitime Lebensstil-Optionen ohne generellen Krankheitswert gelten, stellt sich die Frage, ob man in derselben Weise nicht auch dem Anspruch der Pädophilen Rechnung zu tragen hätte, dass es sich bei ihrer sexuellen Präferenz ebenfalls nicht generell um eine Störung, sondern nur um eine weitere Variante der Sexualpräferenz handelt. So erklärte zum Beispiel Rüdiger Lautmann: "Es gibt erwachsene Menschen, die Kinder nicht nur erotisch bevorzugen, sondern sogar ausschliesslich begehren. Diese einfach klingende Erkenntnis verdient festgehalten zu werden. Wenn Pädophilie eine erotisch-sexuelle Präferenz ist, dann wird sie sich zwangsläufig melden und hervortreten. Sie vorschnell als Fixierung zu relativieren und als Perversion der Psychiatrie zu überantworten, verbaut den Zugang."

Solange die Beziehung einvernehmlich ist und keine negativen Folgen durch die Interventionen des Kriminalsystems eintreten, bleibt eine solche sexuell ausgedrückte Freundschaft zwischen Erwachsenen und Kindern nach Meinung der Kritiker des aktuellen Sexualstrafrechts unschädlich:

"Der holländische Psychologe Frits Bernard hat als einer der ersten Wissenschaftler Knabe-Mann-Beziehungen analysiert und auf negative Auswirkungen hin untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis, daß in den Fällen, in denen die sexuelle Beziehung von beiderseitigem Wunsch getragen wurde, keinerlei Nachteile oder Schäden zu erkennen waren. Eine negative Belastung ergab sich nach dieser Untersuchung allenfalls durch die hysterische oder ablehnende Haltung von Eltern, Nachbarschaft oder Justiz: „Die Haltung der nächsten Umgebung des Kindes ist hier von großer Bedeutung. Durch eine negative Haltung kann etwas, das schön für das Kind war, plötzlich zu einem Problem gemacht werden, und die Beziehung findet sich in der kriminellen Sphäre wieder." - An anderer Stelle: „Die Praxis lehrt, daß sich eigentlich niemand wirklich Gedanken über das Schicksal der Kinder nach ‚Sittlichkeitsvergehen’ macht. Ihre Aufgabe ist es lediglich, entsprechend auszusagen, damit der Fall abgeschlossen werden kann. Ihre Meinung ist nicht erwünscht, ihren Bedürfnissen wird in keiner Weise entsprochen. Das Kind wird oft nicht ernst genommen. Die Haltung der Umgebung, der Gesellschaft, kann hier eine wirkliche Bedrohung für das Kind darstellen." Bernard hat durch seine Gutachter-Tätigkeit in Strafprozessen festgestellt, daß „ein polizeiliches Verhör, wie fachkundig und freundlich es auch durchgeführt wird, traumatisierend wirken kann. Intime Dinge werden besprochen, was für das Kind außerordentlich unangenehm sein kann. Der ‚Verrat’, durch den der ältere Partner festgenommen wird, hat bei manchem Kind psychischen Schaden verursacht, der ein ganzes Leben lang nachwirkt." - Wenn ein Kind zu einem polizeilichen Verhör aufgrund einer sexuellen Beziehung zu einem Erwachsenen geladen wird, weiß es wohl genau, daß damit nicht eine öffentliche Belobigung verbunden ist. Es spürt sehr deutlich, daß es sich auf einen Kontakt einließ, der von seiner Umwelt scharf verurteilt wird. Seine natürliche Reaktion darauf ist Verstörtheit und Angst, oder es übernimmt die Meinung seiner Umwelt, um die eigene soziale Integration nicht zu gefährden, und schämt sich im Nachhinein des sexuellen Kontakts. Die Angst vieler Kinder und Jugendlichen vor einer Entdeckung ihrer Beziehung zu einem Erwachsenen kommt auch in Äußerungen zum Ausdruck, die der holländische Soziologe Theo Sandfort innerhalb einer umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchung an der Universität Utrecht (Niederlande) erfahren hat: -„Ja, ich hab' Angst, daß mal jemand dahinterkommt, die Nachbarn es sehen oder was weiß ich. Und daß sie es dann der Polizei sagen und so." (Junge, 14 Jahre) - „Ja, wenn ich so dran denke, und ich soll es niemand sagen, dann hab' ich schon Angst und so. Ich denke daran, und ich will es mal loswerden, und ich sag' es jemand, und der sagt es dann weiter, dann hab' ich deswegen schon Angst." (Junge, 13 Jahre)- Viele Kinder verinnerlichen auch das starke Tabu, das sexuelle Zärtlichkeiten zu Erwachsenen umgibt. Das Kind kennt die Erwartungen, die an es gestellt werden, und es weiß, daß es die Eltern enttäuscht, wenn es diesen Erwartungen nicht entspricht. Es nimmt die Normen der Erwachsenenwelt bereits in frühem Alter so stark in sich auf, daß es oftmals seine eigenen Bedürfnisse unterdrückt und selbst spontanes Verhalten als ‚ungezogen’ oder ‚frech’ erlebt, wenn es damit gegen die Erwartungen seiner Eltern verstößt. In Sandforts Untersuchung finden sich auch solche Äußerungen:" Wenn meine Mutter sagt, das gehört sich nicht, dann muß ich mit ihr einer Meinung sein." (Junge, 14 Jahre) - Aus: Vogel (1997).


Einvernehmlichkeit

Nach Rind u.a. (1998) zeigte die Metaanalyse von 59 Studien, dass das Vorliegen von "simple consent" bzw. "willingness" (im Sinne von Bereitwilligkeit oder Einwilligung, insbesondere in das, was von einem anderen getan oder vorgeschlagen wird) die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sexuelle Kontakte mit Erwachsenen als positiv oder neutral bewertet werden und auch zu einem späteren Zeitpunkt keine erkennbaren Schäden auftreten.

Unschädlichkeit

  • 1998 veröffentlichten Bruce Rind, Robert Bauserman und Philip Tromovitch eine gründliche Metaanalyse von 59 Studien über Sexualkontakte mit Kindern. Sie fanden heraus, dass eine beträchtliche Anzahl von Kindern und pubertären Jugendlichen, vor allem Jungen, keine nachweislichen psychischen Schäden infolge von sexuellen Erfahrungen mit Erwachsenen erlitten - und dies vor allem wegen der Abwesenheit von Zwang in den jeweiligen Beziehungen. Hier ihre Zusammenfassung: "Many lay persons and professionals believe that child sexual abuse (CSA) causes intense harm, regardless of gender, pervasively in the general population. The authors examined this belief by reviewing 59 studies based on college samples. Meta-analyses revealed that students with CSA were, on average, slightly less well adjusted than controls. However, this poorer adjustment could not be attributed to CSA because family environment (FE) was consistently confounded with CSA, FE explained considerably more adjustment variance than CSA, and CSA-adjustment relations generally became nonsignificant when studies controlled for FE. Self-reported reactions to and effects from CSA indicated that negative effects were neither pervasive nor typically intense, and that men reacted much less negatively than women. The college data were completely consistent with data from national samples. Basic beliefs about CSA in the general population were not supported."

Nachdem die von der American Association for the Advancement of Science als wissenschaftlich einwandfrei bezeichnete Studie im US-Kongress auf heftigen Widerstand insbesondere seitens der Republican Party gestoßen war, zeigte die American Psychological Association (APA), welche die Studie anfangs verteidigt hatte, Reue und beteuerte öffentlich, künftig vor der Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse an die "Implikationen für die staatliche Politik" zu denken.

Rind u.a. publizierten ihre eigene Analyse der Kritikwelle gegen die Metaanalyse im Frühlingsheft 2000 von Sexuality & Culture. Sie sahen eine mögliche Ursache der Kritikwelle im aktuellen kriminalpolitischen Opferdiskurs in den USA, der entgegenstehende Forschungsergebnisse selektiv ausblendet - und dazu führen kann, kulturelle Zusammenhänge zwischen Pädophilie und Schädigungen als universellen Kausalzusammenhang zu interpretieren. Rind u.a. sahen in den Angriffen u.a. Wiederholungen der üblichen Fehler bei den Untersuchungen des ‘sexuellen Kindesmissbrauchs’ dar, die sie in der Metaanalyse bereits besprochen hatten: wie etwa die Generalisierung von klinischen Stichproben und ungenaue Interpretationen von kausalen Zusammenhängen. Sie griffen auch die Kritik als nicht empirisch untermauert an, dass Studenten entweder noch zu jung seien, um negative Folgen von Kindesmissbrauch aufzuweisen - oder doch als Gruppe nicht generalisierbar seien (während in Wirklichkeit die Ergebnisse von Stichproben unter Studenten im Gegensatz zu denen von klinischen Stichproben recht gut mit denen von landesweiten Stichproben übereinstimmen.

Besonders gingen Rind u.a. auf zwei oft wiederholte Vorwürfe ein: (1) Vorwurf der neutralen Terminologie. Rind u.a. hatten empfohlen, zum Beispiel von ‘Sex zwischen Erwachsenen und Kindern’ oder ‘Sex zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden’ zu sprechen statt von Kindesmissbrauch, wenn es um freiwillige Kontakte mit positiven Reaktionen der jugendlichen Person ging. Kritiker hielten diese Empfehlung für eine Parteinahme für die Pädophilen-Lobby. Rind u.a. erläuterten, dass Kollegen, die ihre Untersuchung prüften (peer reviewers), ihnen zugeraten hatten, diese Empfehlung in ihren Artikel aufzunehmen, um die negativen Folgen einer präjudizierenden Begrifflichkeit zu vermeiden. (2) Vorwurf der Konstruktion der Zustimmung (consent). "Kritiker behaupteten, dass ‘Kinder Sex nicht zustimmen können. Rind und die Seinen unterscheiden zwischen simple consent oder ‘einfacher Zustimmung’ (Fügsamkeit oder Einwilligung, insbesondere in das, was von einem anderen getan oder vorgeschlagen wird) und informed consent oder ‘aufgeklärter Zustimmung’ (fähige, überlegte und freiwillige Zustimmung zu oder Einverständnis mit einer Tat oder einem Ziel, wobei die Zustimmung auf körperliche und geistige Fähigkeit und freies Handeln hindeutet). Ihr Befund war, dass einfache Zustimmung, oder Bereitwilligkeit (willingness), ein Faktor ist, der sowohl bei Kindern als auch bei Heranwachsenden die Ergebnisse beeinflusst. Das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Bereitwilligkeit ist wichtig für die Vorhersage, ob eine sexueller Kontakt im Jugendalter von dem Jugendlichen als negativ, neutral oder positiv bewertet wird. Somit ist Bereitwilligkeit eine gültige wissenschaftliche Konstruktion. Rind und die Seinen bezeichnen die Zuflucht von Kritikern zu der Forderung nach vollständig aufgeklärter Zustimmung als ein ‘Ablenkungsmanöver’. Sie bemerken jedoch auch, dass die American Psychological Association selbst geschrieben hat: ‘Psychologische Theoriebildung und psychologische Untersuchung der kognitiven, sozialen und moralischen Entwicklung stützen in hohem Maße die Schlussfolgerung, dass die meisten Heranwachsenden fähig sind, aufgeklärte Entscheidungen über wichtige Lebenssituationen zu treffen.’ Die APA hatte dies anlässlich einer Situation erklärt, in der es nicht unmittelbar um Sex zwischen Personen unterschiedlichen Alters ging (sondern um eine Abtreibung). Als die Metaanalyse von Rind und den Seinen die APA in Schwierigkeiten brachte, da beeilte sich die Gesellschaft, mit Nachdruck zu behaupten, dass eine sexuelle Tätigkeit zwischen Erwachsenen und ‘Kindern’ niemals als eine Handlung anzusehen sei, bei der eine beiderseitige Zustimmung möglich ist" (Chris 2001; vgl. auch "Überlegungen über mögliche Mittel gegen künftige ideologische Angriffe", Applied & Preventive Psychology 9, 2000).

Die politisch motivierte Wissenschafts-Diskriminierung kritisierten:

  • Der Professor der Sozialkunde Thomas Oellerich: Ein sexueller Kontakt in der Kindheit mit einer älteren Person ‘ist keine psychiatrische Störung oder Syndrom’. Er bezeichnete die Aufrechterhaltung ‘des Mythos, dass eine sexuelle Aktivität notwendigerweise oder auch nur normalerweise psychische Schäden verursacht, weil sie eine moralische und/oder gesetzliche Norm überschreitet’ als ‘nicht ethisch und eine mögliche Ursache für iatrogene Schäden
  • Der Politologe Mirkin: Die Rhetorik des Schadens ist die säkulare Metamorphose der Sünde. Die Metaanalyse sei aus der Angst heraus abgelehnt worden, 'dass empirische Thesen die moralische Norm unterminieren würden’
  • Der Psychologe Scott Lilienfeld: er bot einer Fachzeitschrift der APA einen Beitrag an, in dem er die Kollision der Sozialwissenschaften mit der Politik analysierte. Dabei führte er die Ablehnung der Metaanalyse als ein wichtiges Beispiel an. Sein Beitrag wurde zunächst angenommen, aber im Mai 2001 nach dem Einspruch eines Funktionärs der American Psychiatric Association, der in dem Beitrag kritisiert wurde, abgelehnt. Lilienfeld brachte dies sofort in die Öffentlichkeit und ein Sturm des Protestes bewirkte die Zusage, dass der Beitrag nachträglich veröffentlicht werden würde" (Chris 2001).


Rind (2001) stellte zudem in einer nichtklinischen, hauptsächlich aus Studenten bestehenden Stichprobe von 129 homo- und bisexuellen Männern fest, dass 26 von ihnen "als Heranwachsende zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr ‘sexuelle Beziehungen zu Nichtgleichaltrigen’ (age-discrepant sexual relations; ADSRs) mit erwachsenen Männern hatten. Der Untersuchung zufolge waren Männer mit solchen Erfahrungen ‘genauso gut angepasst wie die controls (Kontrollgruppe), was das Selbstwertgefühl und das Finden einer positiven sexuellen Identität betrifft. Die Reaktionen auf die ADSRs waren überwiegend positiv und die meisten ADSRs war man bereitwillig eingegangen. Jüngere Heranwachsende zeigten sich dabei genauso bereitwillig und reagierten mindestens ebenso positiv wie ältere Heranwachsende. Im Widerspruch zu der ‘Verführungshypothese’ deuteten Angaben über die Entwicklung der sexuellen Identität darauf hin, dass ADSRs beim Hervorrufen von sexuellen Interessen für das eigene Geschlecht keine Rolle spielten’." (Chris 2001)


Keine Gewalt
Keine Manipulation
Keine negativ bewertete Erfahrung
  • Eine empirische Untersuchung von Theo Sandfort hatte in den 1980er Jahren gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der 25 befragten Jungen zwischen 10 und 16 Jahren, die der Autor in den Wohnungen ihrer erwachsenen Partner über ihre sexuellen Beziehungen befragt hatte, ihre Beziehung positiv beurteilten und als förderlich für ihr Wohlbefinden ansahen. Sie sahen in dem Verhalten ihrer erwachsenen Partner auch keine Anzeichen für Machtmissbrauch.

Robert Bauserman widerlegte die z.T. sehr heftige Kritik von David Finkelhor und Masters & Johnsonan an Sandforts Studie im Journal of Homosexuality (Jg. 20, Nr. 1/2, 1990), indem er zeigte, dass es sich bei den methodologischen Einwänden samt und sonders um Entstellungen des kritisierten Textes, Irrelevantes oder schlicht Falsches handelte. Was die spekulativen Einwände anging, so spielten sie entweder keine Rolle oder sie zeugten von Voreingenommenheit, weil sie gegensätzliche Befunde in der Literatur völlig ignorierten. Die moralischen Einwände schließlich beruhten allein auf dem festen Glauben, dass alle sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen grundsätzlich Missbrauch und Ausnutzung beinhalteten und Schäden verursachten.


  • Retrospektiv

Gründe für eine Entkriminalisierung

Moralschutz statt Rechtsgüterschutz

Paradoxe Folgen der Strafbarkeit

Literatur

Weblinks