Omar Hassan al Baschir

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Omar Hassan Ahmed al Bashir (Arabisch: عمر حسن أحمد البشير‎, * 01.01.1944) ist seit seinem erfolgreichen Militärputsch von 1989 Präsident von Sudan und Vorsitzender der Nationalen Kongresspartei, als welcher er 2009 erneut die Wahlen gewinnen will. 2004 hatte er einen der längsten und blutigsten Bürgerkriege des 20. Jahrhunderts, den sog. Zweiten Sudanesischen Bürgerkrieg, durch die Gewährung begrenzter regionaler Autonomierechte beendet.

In den Jahren danach wurde seine Regierung allerdings wegen ihrer Rolle im Darfur-Konflikt heftig kritisiert. Der blutige Kampf zwischen seinem Regime und der Janjaweed-Miliz (auf der einen Seite) und Rebellengruppen wie z.B. der Sudan People's Liberation Army (SPLA), der Sudanese Liberation Army (SLA) und dem Justice and Equality Movement (JEM) auf der anderen, verschlechterte die Beziehungen zum Tschad, führte zum Tod von Hunderttausenden und zur Vertreibung von mehr als zwei Millionen Menschen.

Nachdem der Hauptankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Luis Moreno-Ocampo, 2008 al Baschir des Genozids beschuldigt hatte, erließ das ICC am 04.03.09 einen Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschheit und wegen Kriegsverbrechen.

Al Baschir war damit das erste Staatsoberhaupt, das trotz seiner Immunität vom ICC mit Haftbefehl gesucht wurde.

Baschir erkannte den von der dreiköpfigen Kammer des ICC erlassenen Haftbefehl nicht an, weil er (politisch) einen neo-imperialistischen Angriff auf die Verfügungsmacht über sudanesische Naturschätze darstelle und (rechtlich) schon deswegen unbeachtlich sei, weil Sudan sich der Rechtsprechung des ICC nie unterworfen hatte.

Der ICC argumentierte dagegen, dass nach der UN-Charta jeder Staat zur Kooperation mit dem ICC verpflichtet sei - zumal der Sicherheitsrat den Fall der sudanesischen Provinz Darfur dem ICC ausdrücklich zur Prüfung überwiesen hatte. Wenn Sudan nicht kooperiere, könne der Fall wiederum dem Sicherheitsrat vorgelegt werden. Der UN-Sicherheitsrat könnte entweder weitere Maßnahmen gegen Sudan beschließen oder aber - zunächst für ein Jahr - die Strafverfolgung stoppen.

Die 108 Vertragsstaaten des ICC sind verpflichtet, sich um die Durchsetzung des Haftbefehls zu bemühen. Der Haftbefehl wurde, verbunden mit einem Festnahmeersuchen, an Interpol in Lyon weitergeleitet und gelangte auch in das deutsche Inpol-Fahndungssystem.


Quellen

  • Müller, Reinhard (2009) Gesucht in 108 Staaten FAZ 05.03.09: 2.