Mediative Konfliktlösung

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


In der mediativen Konfliktlösung geht es darum Konflikte einvernehmlich zu lösen und dabei Eskalationen und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Bei diesem Verfahren wird es den Konfliktparteien ermöglicht, im geschützten Rahmen miteinander ins Gespräch zu kommen und sich dabei gegenseitig zu respektieren.

Worterklärung

Das Wort Mediation besteht aus zwei Begriffen. Das griechische medos bedeutet "vermittelnd", "unparteiisch", "neutral" und "keiner Partei angehörend". Heute wird der Begriff "allparteilich" genutzt. Das lateinische mederi stellt einen Zusammenhang zwischen den Worten "medicina" (Heilkunst) und "meditatio" (über sich nachdenken) her.

Das Wort Konflikt stammt von dem lateinischen Wort confligere und bedeutet "zusammentreffen", "kämpfen".

Definition Konflikt

Der Begriff Konflikt hat mehrere Bedeutungen. Soldaten verstehen unter dem Begriff Konflikt eine bewaffnete Auseinandersetzung. Computerfachleute wiederum verstehen darunter, wenn zwei EDV-Programme nicht kompatibel sind. Im Wirtschaftsleben versteht man unter einem Konflikt ein soziales Phänomen, das entstehen kann, wenn Menschen interagieren und gemeinsame Ziele verfolgen.

Allgemein betrachtet ist ein Konflikt ein Spannungszustand zwischen zwei oder mehr Parteien. Diese Parteien haben unvereinbarte Ziele. Ein Konflikt entsteht aber erst, wenn zu einem Sachproblem ein Beziehungsproblem hinzukommt.

Definition Mediation

Das Mediationsgesetz (MedG) definiert gemäß §1 Abs.1 die Mediation wie folgt: " Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben".

Die Definition der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediationsrichtlinie) lautet: "Mediation ist ein strukturiertes Verfahren unabhängig von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen. Dieses Verfahren kann von den Parteien eingeleitet werden, von einem Gericht vorgeschlagen oder angeordnet werden oder nach dem Recht eines Mitgliedstaates vorgeschrieben sein".

Entwicklung der Mediation

Die berühmteste Mediation beendete den Dreißigjährigen Krieg. Diese Mediation dauerte ungefähr fünf Jahre und brauchte über achthundert dokumentierte Einzelgespräche.

Der römische Kaiser Dialektion (236-312) erlaubte erstmalig, dass Bürger auf der Grundlage eines Vergleichs, ohne einEingreifen der Obrigkeit, einen Streit lösen durften. Im Mittelalter wurde in solchen Fällen eine "Transactio" in Form eines Vergleichs- oder Sühnevertrags vorgenommen. Mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft, der Industralisierung und der Rechtsstaatlichkeit verlor der Vermittungsgedanke an Bedeutung. In New York in den 1920er Jahren wurde das jüdische Forum für Mediation und Die Gesellschaft zur Förderung von Schiedsverfahren & alternative Konfliktregelungsverfahren als erste Verbände gegründet. In Kalifornien wurden 1939 gerichtsnahe Versöhnungsberatungsstellen zur Eheberatung eingerichtet. Im Jahr 1947 wurde die bisher größte Vereinigung von Mediatoren gegründet, die Federal Mediation and Conciliation Service. In den 1970er Jahren gab es viele Scheidungen, sodass die Mediation auch für den "normalen Bürger" interessant wurde. Allein aufgrund der sehr hohen Anwaltskosten. Die erste Organisation, die Mediation in Umweltfragen anwendete, engagiert sich seit 1968 in den Rocky Mountains. Der Höhepunkt dieses Jahrzehnts war Jimmy Carters Friedensschluß zwischen Israel und Ägypten in Camp David im Jahr 1979. Seit 1980 wird Mediation durch verbindliche Rechtsnormen in das amerikanische Rechtswesen einbezogen. Bis heute haben mindestens 6000 der größten Unternehmen weltweit eine Mediationsklausel in ihre Verträge aufgenommen.

In Deutschland machte Mediation nach dem Dreißigjährigen Krieg nur durch Otto von Bismarck beim Berliner Kongress 1878 als "ehrlicher Makler" von sich reden. Es kam, während der Weimarer Republik, zu einer kurzen Renaissance der Vermittlung durch die sogenannte "Rechtsfriedensbewegung". Diese Ansätze verloren nach dem Zweiten Weltkrieg allerdings ihre Bedeutung. Scheidungsverfahren wurden bis 1977 auf der Grundlage der Schuldfrage geklärt. Aus diesem Grund wurden in Deutschland die Erfahrungen aus Amerika interessant. Die Vorreiterrolle der Mediationsbewegung in Deutschland war die Familienmediation. Seit 1989 wird die erste berufsbegeleitende universitäre Mediationsausbildung in Heidelberg angeboten. Im Jahr 1992 wurden die Verbände Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) und der Bundesverband Mediation e.V. (BM) gegründet. Die Gründung des Bundesverband in Wirtschaft und Arbeitswelt erfolgte im Jahr 1996. Heute findet Mediation in fast allen wichtigen gesellschaftlichen Feldern statt. Besonders oft wird Mediation angewandt, wenn es um Scheidung, Trennung sowie um Sorge- oder Umgangsrecht für Kinder geht. Mediation in der Schule wird als Konfliktvorbeugung gefördert und nennt sich zum Beispiel "Konfliktlotsenausbildung" oder "Gewaltprävention". Soziale Einrichtungen, Verbände, Behörden und Schulen klären mit Mediation interne Konflikte. Sogar ethnische, interkulturelle und auch zwischenstaatliche sowie militärische Konflikte werden vermehrt durch Mediation geschlichtet. Im Wirtschaftssektor vermitteln Mediatoren zwischen Betrieben und Organisationen oder klären unternehmensinterne Konflikte. Sie begleiten komplexe, teilweise länderübergreifende Verhandlungen, Fusionen von Unternehmensbereichen oder Abteilungen.

Das Harvard-Konzept

Die unter dem Namen "Harvard-Konzept" entwickelte Methode des sachbezogenen Verhandelns gilt heute als eine der wirksamsten Verhandlungstechniken. Roger Fisher (Rechtswissenschaftler) entwickelte Ende der 1970er Jahre an der amerikanischen Havard-Universität einen bis dato neuen Verhandlungsstil. Es entstand das Buch "Getting to Yes" welches in Deutschland unter dem Titel "Das Harvard-Konzept" bekannt ist. Fishers Konzept verfolgt das Ziel in Verhandlungssituationen den größtmöglichen beiderseitgen Nutzen zu finden und dadurch die persönlichen Beziehungen zu erhalten oder zu verbessern. Heute wird das Havard-Konzept bei Vertrags- und Projektverhandlungen und bei anderen außergerichtlichen Konflikten eingesetzt. Verhandlungen nach dem Havard-Konzept konzentrieren sich auf die Bedürfnisse der Beteiligten. Wenn die Bedürfnisse beider Seiten erkennbar sind, geht es um die Ermittlung von Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen. Nützlich für die Beurteilung eines Ergebnisses sind objektive Kriterien. Dabei helfen Gesetze, ehtische Normen und die Hilfe eines neutralen Mediators.

Der Hauptansatz - Die 5 Phasen der Mediation

Mediation ist eine konstruktive Konfliktlösung, die von einer neutralen Person oder einem Mediationsteam unterstützt wird. Ziel ist es eine Lösung zu finden, bei der beide Parteien gewinnen (Win-Win-Lösung). Mediation arbeitet die Bedürfnisse beider Parteien heraus, erfordert gegenseitiges Verständnis und ermöglicht damit eine veränderte Sichtweise auf potentielle Lösungsansätze. Der Unterschied zu einem Gerichtsverfahren ist, dass es bei Mediation nicht darum geht zu erörtern welche Partei Recht hat. Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Um zu einer Lösung zu kommen müssen die Parteien einige Schritte aus dem Konflikt zurück treten um einen konstruktiven Austausch miteinander zu finden. Auf dem Weg zum gegenseitigen Verständnis erhalten die Parteien Unterstützung durch das Mediationsteam. Das Mediationsteam wendet ein Verfahren an, dass in den letzten Jahrzehnten für alle wichtigen Konfliktbereiche (z.B. Ehescheidung, Täter-Ofer-Ausgleich, Schulklassen, Erbstreitigkeiten, etc.) entwickelt und methodisch ausgearbeitet wurde. Die Mediation ist eine verbale Methode. Sie fördert den Austausch der Parteien, damit eine Einsicht entstehen kann. In der Mediation gibt es keine Verlierer. "Sie führt die Konfliktparteien aus dem "Mangelland" ihrer festgefahrenen Einstellungen und Negativurteile in das "Fülleland" des gegenseitigen Verständnisses, der Offenheit und Kreativität". (Monika Obath/Al Weckert, S.34).

Gelegentlich kommt es vor, dass Fachleute von drei, fünf oder sieben Phasen einer Mediation sprechen. Allerdings unterscheiden sich die einzelnen Modelle nur in Details, die Hauptinhalte sind vergleichbar. Bei den großen Berufsverbänden für Mediation hat sich die Version der fünf Phasen durchgesetzt. Diese fünf Phasen können von der Paar- bis zur Großgruppenmediation universell angewendet werden.

Phase I - Vorstellung des Verfahrens

Nur wenn die wichtigsten Themen der Konfliktparteien offen angesprochen werden, besteht die Möglichkeit der Komfliktlösung. Aus diesem Grund steht im Mediationsprozess der Aufbau eines sicheren Rahmens im Vordergrund. Die Beteiligten werden über den Ablauf des Verfahrens informiert. Um diesen sicheren Rahmen zu schaffen, ist es wichtig, dass Gesprächsregeln und eine Vertraulichkeit vereinbart werden. Des Weiteren ist es essentiell, dass die Mediatoren den Konfliktparteien ihre Rolle vorstellen.

Phase II - Die Themen klären

In dieser Phase werden die Themen der Konfliktparteien abgefragt und die Bearbeitungsreihenfolge der Themen festgelegt. Zur Entlastung der Konfliktparteien stellen diese kurz ihre Position dar. Das Mediationsteam hört aktiv zu und unterstützt ggf. die Konfliktparteien bei der Festlegung der Bearbeitungsfolge. Wichtig ist ein intensiver Kontakt zu den Sichtweisen der Konfliktparteien, um einen Überblick zu bekommen und die wichtigsten Konfliktthemen zu erörtern. Das Mediationsteam unterstützt diesen Prozess, indem es gegenseitige Vorwürfe, Angriffe und Schuldzuweisungen in positive Anliegen umformuliert und stellvertretend äußert.

Phase III - Den Konflikt bearbeiten

Die dritte Phase ist das Herzstück der Mediation. Jetzt werden, nach Abschluss der zweiten Phase, alle Themen des Konflikts bis zu einer Lösungsidee erhellt. Ziel dieser Phase ist, Einzelthemen zu vertiefen und zunächst die Positionen der Konfliktparteien vorzustellen. Wenn es dem Mediationsteam gelingt die Motive und Interessen der Konfliktparteien zu erhellen so ist ein Erfolg der Mediation möglich. Es ist wichtig, dass sich in dieser Phase der Fokus von den einzelnen Positionen auf die Bedürfnisse der Konfliktparteien verschiebt, um einen möglichst großen Strauß an Lösungsmöglichkeiten zu erhalten.

Phase IV - Nach Lösungen suchen

Die vierte Phase hat das Ziel, möglichst viele Lösungsideen zu erarbeiten. Diese Lösungen sollen die deutlich gewordenen Bedürfnisse der Konfliktparteien ausgleichen. Je mehr Interessen durch eine Lösung abgedeckt werde, umso tragfähiger ist sie im Alltag. In der Phase der Lösungsfindung soll der Blick von der Vergangenheit auf die Zukunft gewendet werden. Erst wenn zu jedem Konfliktthema ein Strauß an Lösungsideen erarbeitet wurde, kann die Abschlussvereinbarung getroffen werden.

Phase V - Vereinbarungen treffen

Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen gemeinsam Maßnahmen festzulegen und diese zu sichern. Die Konfliktparteien entscheiden, welche Lösungen zu welcher Maßnahme vereinbart werden. Wichtig ist, dass dieses verschriftlicht wird. Je konkreter die Vereinbarung ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit des Gelingens. Die Abschlussvereinbarung wird in vollständigen Sätzen notiert, da sie nach drei Monaten eindeutig und nachprüfbar sein muss. Mit einer Abschlussgeste, wie z.B. das Händeschütteln, wird die Vereinbarung besiegelt. In einem Nachgespräch sichern die Konfliktparteien mit dem Mediationsteam die Vereinbarung ab. Die Konfliktlösung wird bilanziert. Bei Bedarf kann nachverhandelt werden.

Anwendungsgebiete der Mediation

Mediation kann in vielen Gebieten angewandt werden, unter anderem

  • bei Trennung und Scheidung
  • in der Erziehung
  • in der Wirtschaft (Wirtschaftsmediation)
  • im Gesundheitswesen
  • im Erbrecht
  • im Arbeitsrecht
  • im Insolvenzrecht
  • im Versicherungsrecht
  • im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
  • in der Schule und im Kindergarten.

Rechtliche Regelungen

"Das deutsche Mediationsgesetz (MedG) ist eine Kurzfassung für das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012, Teil I, Nr. 35 vom 25. Juli 2012, S. 1577 ff." (Rabe/Wode, S.5). Dieses Gesetz wurde 2012 in Deutschland erlassen. Das deutsche Mediationsgesetz regelt die Begriffsdefinition und die Aufgaben des Mediators. Die Bundesregierung kommt mit diesem Gesetz einer EU-Verordnung zur europaweiten Vereinheitlichung von Mediationsverfahren nach. Des Weiteren gibt es die Mediationsvereinbarung und den Mediationsvertrag. Die Mediationsvereinbarung regelt das Rechtsverhältnis der Konfliktparteien untereinander. Der Mediationsvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Mediator bzw. den Mediatoren auf der einen Seite und den Konfliktpersonen auf der anderen Seite (vgl. Rabe/Wode, S. 6)

Grenzen der Mediation

An ihre Grenzen stösst die Mediation, wenn die Bereitschaft den Konflikt zu lösen nicht bei allen Parteien vorhanden ist. Ohne diese Bereitschaft ist davon auszugehen, dass die Mediation scheitert. Des Weiteren ist eine Mediation nicht möglich, wenn eine Partei nicht bereit ist, die Auffassungen seines Gegenübers nachzuvollziehen und als legitim gelten zu lassen. Auch gibt es Rechtsüberzeugungen und daraus resultierende Positionen die nicht vereinbar und auch nicht verhandelbar sind. Eine Mediation kann auch beispielweise scheitern, wenn Interessen so stark sind, dass Mediation keinen Erfolg haben kann. Also wenn eine oder beide Parteien der Überzeugung sind die einzigen Machtmittel zu haben um ihre Interessen durchzusetzen. Dabei nehmen sie keine Rücksicht auf die Betroffenen und ihre Legitimität. Ausgeprägte Feindseligkeit kann ein weiterer Grund des Scheitern einer Mediation sein. In einem solchen Fall geht es nur um das Besiegen der gegnerische Partei. (vgl. Montada/Kals, S. 337).

Verwandte Begriffe

Gewaltfreie Kommunikation: Diese Art der Kommunikation rückt die gegenseitige Wertschätzung in den Mittelpunkt zwischenmenschlicher Verständigung. (vgl. Oboth/Weckert: S.117)

Täter-Opfer-Ausgleich: Unter diesem Begriff ist die Mediation am bekanntesten. Man versteht darunter eine Mediation in Strafsachen.

Streitschlichtung: In Schulen werden häufig Schüler zu sogenannten Streitschlichtern ausgebildet. Diese Streitschlichter führen die schulinternen Mediationen durch.

Konflikterziehung: Dieser Begriff wird häufig in Kindergärten angewandt. Es geht darum, den Kindern beizubringen, richtig zu streiten.

Kriminologische Relevanz

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine mediative Konfliktlösung in Strafsachen. "Betroffene in Strafsachen erhalten durch den Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, mit Hilfe eines allparteilichen Mediationsteams eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erarbeiten und eine materielle oder immaterielle Wiedergutmachung zu vereinbaren" (Obot/Wecker, S.205).

Im Prozess des Täter-Opfer-Ausgleiches können die Geschädigten eine aktive Rolle einnehmen. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, in dem sie von einem Anwalt vertreten werden. Die Geschädigten dürfen ihren Unmut äußern, Fragen stellen und die Inhalte steuern. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist Geld sparend, da teure Anwälte und Gerichtskosten entfallen. Trotzdem haben die Geschädigten die Möglichkeit einen Schadensersatz oder eine Wiedergutmachung zu erhalten. Auch Beschuldigte können sich aktiv an dem Verfahren beteiligen. Hier haben sie die Möglichkeit für ihre Taten Verantwortung zu übernehmen. Des Weiteren können sie dem Geschädigten eine Wiedergutmachung anbieten. Gegegebenenfalls kann sich dies strafmildernd auswirken. Des Weiteren erfahren die Beschuldigten, wie sich ihre Tat auf das Leben und auf die Geschädigten ausgewirkt hat. Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht einen konstruktiven Umgang mit Straftaten, da es die Betroffenen einbezieht.(vgl. Oboth/Wecker: S. 205 & 206)

Literaturverzeichnis

  • Dulabaum, Nina L.: Mediation: Das ABC. Beltz Verlag 2009
  • Dulabaum, Nina u.a.: Konflitmanagement und Mediation. Beltz Verlag 2009
  • Faller, Kurt und Sabine: Kinder können Konflikte klären. Ökotopia Verlag 2002
  • Hertel, Anita von : Professionelle Konfliktlösung. Führen mit Mediationskompetenz. Campus Verlag GmbH 2003
  • Montada/Kals: Mediation. Psychologische Grundlagen und Perspektiven. Beltz Verlag 2013
  • Oboth, Monila/Weckert, Al: Mediation für Dummies. Wiley-VCH Verlag 2014
  • Proksch, Stephan: Konfliktmanagement in Unternehmen. Springer-Verlag 2014
  • Rabe, Susanne/Wode Martin: Mediation. Grundlagen, Methoden, rechtlicher Rahmen. Springer Verlag 2014
  • Rodloff, Jörg: Scheidung ohne Scherben. Verlag Herder GmbH 20014