Mörder und Gesellschaft

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Mörder und die Gesellschaft Ich bin ja kein schlechter Mensch Wer mordet, muss hart bestraft werden. Doch ausgerechnet für dieses allerschlimmste Verbrechen gibt es in Deutschland nur einen Paragraphen, der dazu noch von den Nazis stammt. 18.06.2014, von JULIA SCHAAF

Ist die Frau, die ihren prügelnden Ehemann im Schlaf umbringt, tatsächlich eine Mörderin? Manchmal ist das Leben eindeutig. Das Sterben auch. Nach einem Streit mit ihrem Lebensgefährten ging Ulla N. in der Nacht zum 6. Oktober vergangenen Jahres zu Bett. Das Paar, das eine Fernbeziehung zwischen Berlin und München führte, verbrachte das Wochenende in ihrer Altbauwohnung in Berlin-Charlottenburg: Sie, 45 Jahre alt, Lehrerin an einer Waldorfschule; er, 51, Informatiker mit kubanischen Wurzeln und italienischem Pass. Sicherlich lief nicht alles rund zwischen den beiden. Es hatte Spannungen gegeben, Abwertungen, Kränkungen. Eifersucht. Besitzansprüche.

In der Nacht zum 6. Oktober übergoss Jorge Q. seine schlafende Freundin mit Brennspiritus und zündete sie an. Ulla N. rannte schreiend in den Hausflur, „wie eine brennende Fackel“, sollte der Richter bei der Urteilsverkündung später sagen. Die Frau verbrannte bei lebendigem Leib.

Jorge Q. ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts stellte Anfang Juni fest, er habe grausam, heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln getötet. Vier Mordmerkmale – das, sagte der Vorsitzende Richter, sei ihm noch nie untergekommen. Schon eins reicht. Nach geltendem Recht ist Jorge Q. ein Mörder.

Paragraph aus der Nazi-Zeit Die Wirklichkeit ist aber selten so eindeutig wie im Fall Ulla N. Und auch der Mörder mag zwar die Schlüsselfigur in jedem durchschnittlichen Thriller sein - im Strafrecht ist er ein schwieriger Begriff. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat deshalb eine Gesetzesänderung angekündigt, mit der die Tötungsdelikte grundlegend reformiert werden sollen. Viele Juristen halten das für überfällig. Heikel ist es trotzdem. Eine Kommission, in der Richter und Anwälte, Rechtswissenschaftler sowie Praktiker aus Polizei und Politik zusammensitzen, soll innerhalb des nächsten Jahres Vorschläge erarbeiten.

„Bis heute ist unsere schärfste Strafvorschrift vom Ungeist der Nationalsozialisten geprägt“, sagt Maas. Der geltende Mordparagraph beschreibe keine Straftat, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen: „Das ist noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben.“

Tatsächlich stammt Paragraph 211 des heutigen Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1941. Maßgeblich für die Formulierung war der berüchtigte spätere Präsident des Volksgerichtshofs, Roland Freisler: „Mörder ist . . .“ heißt es da, um dann aufzulisten, was ein Tötungsdelikt so verwerflich macht, dass zwingend die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden muss. Einziger Unterschied: Bei den Nazis stand darauf der Tod.

Ist ein Mann, der aus Eifersucht tötet, ein Mörder? Heute kennt das deutsche Strafrecht weder Betrüger noch Vergewaltiger, es kennt keine Diebe, keine Räuber. Menschen werden für ihre Taten verurteilt, nicht als Menschen. Nur in seinem Kern, ausgerechnet dort, wo es um Leben und Tod geht, finden sich Spuren der nationalsozialistischen Tätertypen-Lehre. Und auch die Liste der Mordmerkmale atmet diesen Geist, der auf den Täter, seine Person und seine Einstellung zielt. Deshalb ist es nicht mit einer sprachlichen Korrektur getan.

„Täterbezogene Merkmale führen zu einer gewissen Beliebigkeit bei der Bewertung der Tat“, kritisiert Strafrechtlerin Anette Grünewald. Die Professorin, die sich in ihrer Habilitation mit vorsätzlichen Tötungsdelikten befasst hat, hält die aktuelle Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag für fehleranfällig. Und das, obwohl die Konsequenzen so gravierend sind.

Ist ein Mann, der seine Frau aus Eifersucht tötet, ein Mörder? Ist er es dann, wenn er so starke Besitzansprüche hegt, dass er sie keinem anderen gönnt? Was ist, wenn er tief verzweifelt war, depressive Züge zeigte oder unter Verlustängsten litt? Oft genug hängt die Entscheidung, ob jemand lebenslang ins Gefängnis muss (Mord) oder auf eine niedrigere Strafe hoffen darf (Totschlag), am Gutachten eines Gerichtspsychiaters. An der Selbstdarstellung des Täters. Am psychologischen Gespür des Gerichts.

Und was ist mit der Frau, die jahrelang von ihrem Mann geschlagen wurde, bis sie ihn im Schlaf ersticht? Laut Gesetz ist die Sache eindeutig: Heimtücke - so nennt man die Tötung eines Arg- und Wehrlosen - bedeutet Mord, und Mord verlangt die lebenslange Freiheitsstrafe. Mildernde Umstände sind nicht vorgesehen. Aber ist das fair? Hätte der Mann seine Ehefrau eines Tages totgeprügelt - er wäre mit einer Verurteilung wegen Totschlags davon gekommen.

Maas sagt: „Der Mordparagraph ist schwammig formuliert, er benachteiligt Frauen, und gerechte Urteile lassen sich auf seiner Grundlage heute nur deshalb fällen, weil unsere Gerichte bei seiner Anwendung bis an die Grenzen der zulässigen Rechtsauslegung gehen.“

Unübersichtliche Spruchpraxis Niemand behauptet, deutsche Gerichte würden systematisch Fehlurteile produzieren. Das wäre genauso falsch wie die Unterstellung, sie sprächen bis heute Nazi-Recht. Unter dem Einfluss von Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht hat sich die deutsche Strafjustiz so entwickelt, dass die Schwurgerichte ihre Materie beherrschen. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kritisiert deshalb: „Das Anliegen, Begrifflichkeiten aus der NS-Zeit aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Es verkennt aber, dass diese Begrifflichkeiten seit 65 Jahren eine gefestigte Rechtsprechung unter Geltung des Grundgesetzes erfahren haben. Es gibt vordringlichere Themen, die es zu bearbeiten gilt.“

Die Summe der Ausnahmelösungen jedoch, die rechtlichen Verrenkungen und Klimmzüge im Einzelfall haben zu einer Spruchpraxis geführt, die unübersichtlich ist und aus Sicht der Reformbefürworter nicht mehr viel mit dem Inhalt des Gesetzes zu tun hat. Strafrechtlerin Grünewald sagt: „Es darf nicht sein, dass wir an einer so zentralen Stelle einen Straftatbestand haben, bei dem es immer wieder Umgehungsstrategien braucht, um zu adäquaten Urteilen zu kommen.“

Unterschiedlicher Umgang mit den begangenen Taten Wer aber die bestehenden Gesetze antastet, steht vor einer Grundsatzfrage von gesellschaftspolitischer Tragweite. Die Kommission im Justizministerium muss diskutieren: Wie definieren wir heute, was wir nicht nur für ein schlimmes Verbrechen halten, sondern für das allerschlimmste, auf das deshalb die allerschwerste Strafe folgt? Welche Kriterien taugen zur Abgrenzung?

„Der Mörder war und ist eine mythische Figur“, sagt Hans-Ludwig Kröber, „und die Zuordnung der jeweils möglichen Höchststrafe ist ein soziales Sakrament - zur Abwehr des bedingungslos Bösen.“ Kröber ist Gerichtspsychiater an der Berliner Charité. Für ein Forschungsprojekt erfasst er gerade die Daten aller zu lebenslanger Haft verurteilten Gefängnisinsassen in Berlin, etwa hundert Männer sind das und eine Handvoll Frauen. Der Forensiker will Motive auswerten, nach psychischen Auffälligkeiten suchen und beides mit den im Urteil genannten Mordmerkmalen abgleichen. Für Ergebnisse ist es noch zu früh. Aber aus seiner langjährigen Erfahrung als Gutachter sagt Kröber schon jetzt: Einen typischen Mörder gebe es nicht.

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Während sich Vorgehen und Motive etwa bei pädophilen Tätern ähnelten, so Kröber, seien die Unterschiede zwischen Menschen, die einen Mord begangen haben, groß. Das betreffe die Lebenslage, aus der heraus eine Tat begangen werde, aber auch den späteren Umgang damit: Während einige sich stark mit ihrem Mord identifizierten, blickten andere wie auf eine Jugendsünde darauf zurück.

Psychopathen machen geringen Teil aus Von der populären These, dass jeder zum Mörder werden könne, hält Kröber nichts, Kriegssituationen ausgenommen. Tötungsphantasien seien zwar weit verbreitet. Aber eine „normale Entwicklung“ bis zum Alter von etwa 14 Jahren führe in der Regel dazu, dass man auch in schweren Krisen keinen Menschen töte. Die Mehrheit der Mörder zeige hingegen Auffälligkeiten: kleine Macken im Charakter, persönliche Schwächen unterschiedlichster Art.

Mit der schillernden Figur des Mörders, der die kollektive Phantasie beflügelt, weil er so kalt und zielstrebig handelt wie Hannibal Lecter, hat das nichts zu tun. Sowohl Serientäter als auch Psychopathen machen Kröber zufolge nur einen winzigen Anteil der wegen Mordes verurteilten Straftäter aus. Jeder zweite Mörder indessen, schätzt der Gutachter, habe sich mit der Tat sein Leben ruiniert: Schwächlinge, Romantiker und Verlierer, die eine Niederlage nicht akzeptieren konnten.

Ein freundlicher Mann Drei Stühle, zwei Gitterfenster, ein Tisch: Andreas H. legt einen Stapel eng beschriebenes Papier auf die Furnierholzplatte im Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt Tegel. „Meine Lebensbeichte“, sagt er und schüttelt den Kopf, als könne er es kaum fassen. Ein freundlicher, etwas verhuschter Mann in knielangen Jeans, Rugby-Shirt und Sneakers. Frühestmöglicher Entlassungstermin: 2026.

Der Achtunddreißigjährige ist wegen Mordes an einer Nachbarin verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hat er aus Habgier getötet. Fast dreieinhalb Jahre ist das her. Fast dreieinhalb Jahre hat Andreas H. behauptet, die Leiche nur gefunden zu haben. „Justizopfer halt“, sagt er. Nachdem jedoch nicht nur sein Revisionsantrag verworfen worden, sondern auch eine Verfassungsbeschwerde gescheitert war, verließ ihn seine langjährige Freundin. „Ich wollte sie nicht verlieren und hab’ sie halt belogen.“ Noch im Winter wollte er sich das Leben nehmen. Dann fing er an, sich seiner Sozialarbeiterin anzuvertrauen.

„Ich bin ja kein schlechter Mensch“ Und so erzählt H. ein wenig stockend von jenem Februarsonntag, von dem er sagt, dass er ihn nie vergessen werde, und seine gefängnisblasse Haut rötet sich und glänzt, als wäre sie durchlässig, so neu, so frisch ist diese Art Gespräch: Jahrelang sei er der etwas wunderlichen älteren Nachbarin als Hausmeister und Handwerker behilflich gewesen, bis sie ihn damals in ihrer Wohnung überraschend umarmt, gedrückt, geküsst habe. Er habe sie weggestoßen. Sie sei gestürzt. Und als sie schrie und schrie, dass sie ihn anzeigen und die Polizei holen werde, sei er in Panik geraten und habe ihr einen Schal auf den Mund gedrückt, bis Stille war. Das Plastiketui, in dem er am nächsten Morgen die EC-Karte gefunden haben will, habe er zufällig mit seinen Zigaretten gegriffen. Er wisse selbst nicht so recht, warum er damit Geld abgehoben habe.

H. sagt: „Ich bin zwar dafür verantwortlich, dass die Frau ums Leben gekommen ist. Aber ich fühle mich nicht als Mörder. Mörder ist generell etwas Schlechtes. Die ganze Welt draußen denkt, das ist verachtenswert. Aber ich bin ja kein schlechter Mensch.“

So wichtig es ist, dass Täter ihre Verteidigungs- und Selbstschutzstrategien aufgeben, um sich ihrer Verantwortung zu stellen: Für eine erfolgreiche Resozialisierung ist es ebenfalls nötig, dass auch ein Mörder sich nicht mit Leib und Seele als Mörder fühlt. Da könnte die Abschaffung des Rechtsbegriffs von Nutzen sein. Ob das etwas an der schillernden Figur des Mörders in unseren Köpfen ändert, ist allerdings fraglich. Schon heute sind Nichtjuristen überzeugt: Ein Mord ist eine geplante Tötung. Totschlag passiert im Affekt. So in etwa sah die Rechtslage bis 1941 aus. Der Mordparagraph der Nazis hat sich im Bewusstsein der Allgemeinheit nie durchgesetzt.

Zur Homepage Quelle: F.A.S.