Leben wir in einem Rechtsstaat?

  • Basak, Denis ... „Die Deformation einer Verfahrensnorm durch politische Rücksichten. Zum Beschluss des OLG Stuttgart im Verfahren gegen Donald Rumsfeld u.a.“, in: Jenseits des rechtsstaatlichen Strafrechts, hrsg. vom Institut für ...



Zwischen Regierung und Bundesverfassungsgericht hat es in letzter Zeit vernehmlich geknirscht. Ein Richter sprach von der „Lust am antizipierten Ausnahmezustand“, die Politik reagierte empört. Ein Streitgespräch zwischen dem ehemaligen Verfassungsrichter Hassemer und Innenminister Schäuble.

Hassemer: Es gibt in einer Demokratie ein Problem, das die von Ihnen beschriebene Konstellation aufwirft. Das können Sie und ich nicht lösen, aber man hat es im Kopf. Die Einschränkungen an Freiheit kann man sehen, da braucht man nur ins Gesetz zu schauen. Was man aber nicht sehen kann, ist der Gewinn an Sicherheit. Ich würde dem Satz nicht folgen, dass man alles tun muss, was man kann, um dieser Bedrohung zu entgehen. Ihr Ausweg ist offenbar, dass Sie sagen: Wir machen es, aber wir machen es mit allen Einschränkungen, die sich denken lassen. Ich will jedenfalls auf dieses Problem aufmerksam machen: Sicherheitsbedürfnisse sind strukturell unstillbar. Es ist gegen das Argument „Morgen kann vielleicht etwas passieren“ kein Kraut gewachsen. Aber es muss ein Kraut dagegen gewachsen sein, wir können uns nicht immer weiter treiben lassen durch ein mögliches Bedrohungsszenario, können uns nicht leisten, alles abzuschneiden an den Grundrechten, was noch abgeschnitten werden kann. Ich habe immerhin den Eindruck, dass ein neues Bewusstsein für Datenschutz und Privatheit kommt.

Hassemer: Die Tendenz kontinuierlicher Verschärfung, die ich beobachte, ist auch unter Rot-Grün weitergegangen. Seit Mitte der achtziger Jahre haben wir nur neue Strafvorschriften bekommen, wir haben im Grunde keine abgeschafft. Die Strafbarkeit wurde erweitert, die Strafrahmen wurden erhöht. Wir haben in der Praxis des Strafprozesses den Deal. Mit dem Deal haben wir eine Reduzierung der Suche nach der Wahrheit, eine Reduzierung des Prinzips der Öffentlichkeit und eine Reduzierung des Prinzips der Schuldstrafe. Wir haben einen kräftigen Zuwachs an heimlichen Ermittlungsmethoden und eine erhebliche Zunahme von Ermittlungen gegen nicht verdächtige Personen, auch das gehört nicht zu unserer Tradition. Wir haben jetzt, und das halte ich nicht für Zufall, eine Diskussion über die Möglichkeit der Zulassung von Folter, der sogenannten Rettungsfolter, und wir haben eine Diskussion, die die Wissenschaft intensiv beschäftigt, über das sogenannte Feindstrafrecht. Es wird vorgeschlagen, ein Bürgerstrafrecht von einem Feindstrafrecht zu unterscheiden und die herkömmlichen Garantien des Strafrechts nur noch diesem Bürgerstrafrecht zu lassen und ansonsten gefährliche Leute als Feinde anzusehen – und das aber trotzdem für Strafrecht zu halten. Das ist die Folie, Herr Schäuble, vor der ich denke. Vor diesem Hintergrund beobachte ich meine Welt.


Schäuble: Das ist schön. Zur Debatte um die Folter. Ich gehöre zu denjenigen, die sagen: Das Folterverbot muss unter allen Umständen gelten. Ich habe ebenso großen Respekt für den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner wie für das Urteil, das gesagt hat: Das war strafbar. Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass klar sein muss: Es gibt kein Augenzwinkern. Ich bin auch der Meinung, dass man im Zweifel in Kauf nehmen muss, dass ein großes Unglück geschieht. Der Verfassungsstaat beschränkt sich selbst. Dafür muss der demokratisch legitimierte Gesetzgeber in der Praxis handhabbare Regeln finden. Das Verfassungsgericht hat gesagt, man muss, wenn möglicherweise der Kernbereich berührt ist, einen Richter beauftragen zu prüfen, ob er verletzt ist oder nicht. Genauso haben wir die Systematik für unser BKA-Gesetz gemacht. Wenn der Kernbereich verletzt sein kann, dann verzichten wir auf einen Eingriff – um der Freiheit willen. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Sie darf es nicht geben. Nichts im Leben ist hundertprozentig. Und jeder Staat, der nach hundertprozentigen Regelungen strebt, fängt an, sich von der Freiheit wegzuentwickeln.

Schäuble: Noch eine Bemerkung zum Feindrecht. Mit begrenztem Amüsement verfolge ich die Debatte – ich bin ja auch ein Stück weit daran beteiligt – um die Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika. Dazu musste ich Kommentare lesen, das sei ja alles absurd: Die gesetzlichen Vorschriften, um die es da gehe, die würden überhaupt gar nicht mehr zu dieser Form der Bedrohung passen. Als ich dasselbe in ähnlichem Zusammenhang sagte, fielen dieselben Kommentatoren über mich her. Zu Guantánamo: Ich habe Wolfowitz früh gebeten, er solle mir einmal die Rechtsgrundlage nennen. Das konnte er nicht. Aber die Gegenfrage der Amerikaner haben wir auch nie wirklich beantwortet: Wie behandeln wir diese Leute? Wie handeln wir im Kampf gegen Terroristen? Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit sind obsolet geworden. Das ist ja auch in der internationalen Debatte gar nicht mehr umstritten. Alle klugen Leute sagen, Afghanistan sei eben doch ein Verteidigungseinsatz der Bundeswehr und nicht irgendein Zivileinsatz. Aber wenn ein Soldat zur Waffe greift, dann ist das Erste, was wir machen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das ist ja zunächst in Ordnung. Die Frage ist nur, ob die Rechtsgrundlagen dafür passen. Ich hoffe, es bleibt immer so, dass wir in Deutschland in unserem Rechtsstaat nur im Rahmen von Polizeirecht und Strafrecht Gefahrenabwehr betreiben. Aber wehe, es wird einmal anders. Und in Amerika war es anders. Und wir haben uns daran beteiligt, wir haben die Weltsicherheitsratsentscheidung ja akzeptiert. Damit wir auch in Zukunft die Schutzfunktion des Verfassungsstaates nach außen und innen nur rechtlich gebunden wahrnehmen, werden wir wohl neue Rechtsgrundlagen entwickeln müssen. Das geht nicht national. Wer amerikanische Alleingänge für falsch hält, wie Sie und ich, muss bereit sein, mit den Amerikanern zu reden. Deswegen darf man auch die Diskussion um neue Formen der rechtlichen Grundlagen nicht so leicht mit den Begriffen Feindstrafrecht in die falsche Richtung drehen und ihr damit die Basis entziehen.

Hassemer: Wenn wir ein Sonderrecht für einen Teil der Straftäter oder wie man sie jetzt nennen will, machen, dann haben wir den Traum eines Rechtsstaates aufgegeben, dass man nämlich für alle gleiches Recht hat. Vor allem kann man dieses Feindstrafrecht auch nicht Strafrecht nennen. Man kann es schon nicht Recht nennen, weil es denjenigen, die es propagieren, darauf ankommt, rechtliche Schranken nun gerade nicht mehr zu haben. Für mich ist klar, dass das eine völlig absurde und außerordentlich gefährliche Idee ist. Ich glaube nun, dass diese Debatte um das Feindstrafrecht keineswegs zufällig ist. Sie nimmt die Tendenz auf, die wir ohnehin schon haben. Übrigens stößt sie international auf große Resonanz. Das merken Sie, wenn Sie nach Lateinamerika kommen. In China habe ich es auch erlebt: Es gibt eine Menge von Leuten, die sagen: Das ist wunderbar, das wird uns von vielen Problemen befreien. Ich hingegen bin überzeugt: Das ist sicher ein Holzweg.

Hassemer: In der Tat muss man bei der Sicherungsverwahrung an das Feindstrafrecht denken. Man muss die Sicherungsverwahrung auch unter diesem Topos immer im Auge haben. Aber eine Überzeugung darf nicht sein: Es gebe keine Menschen, die nicht resozialisierbar seien; und diese Menschen dürften wir deshalb aufgeben, einfach „wegsperren“. Denn das wäre ein Angriff auf die Menschenwürde. Man muss auch bei der Sicherungsverwahrung offen sein für Zukunft. Man muss die Möglichkeit der Entlassung vorsehen und prüfen, was in der Zwischenzeit mit diesem Menschen passiert ist. Für die Sicherungsverwahrung gilt das, was das Bundesverfassungsgericht zur lebenslangen Freiheitsstrafe gesagt hat. Der Mensch muss eine Perspektive haben. Eine Perspektive von Freiheit.

Schäuble: Mag sein, dass „Feindstrafrecht“ ein auch zu polemischen Zwecken geschaffener Begriff ist. Aber dass wir für die Fragen, die mit dem Übergang zwischen innerer und äußerer Sicherheit zusammenhängen, neue Antworten brauchen, das ist damit nicht widerlegt. Ich habe keine fertigen Lösungen, schon deshalb verteidige ich das Prinzip der kritischen Öffentlichkeit, dass man ohne Denk- und Sprechverbote diskutiert. Wenn wir kritisieren, dass die Amerikaner unilateral entschieden haben, dann müssen wir bereit sein, Alternativen zu erörtern. Und hier kommen wir zum Urteil des Verfassungsgerichts über das Luftsicherheitsgesetz der rot-grünen Regierung. Gegen das Urteil habe ich keine Einwände. Es gilt ja für den Fall der polizeilichen Gefahrenabwehr, nicht für den Fall der Verteidigung. Im Verteidigungsfall gilt das Prinzip, dass man unter keinen Umständen unschuldiges Leben opfern darf, nicht in dieser Absolutheit – aber „opfern“ darf man ja auch nicht sagen, sonst wird man gleich zum Carl-Schmitt-Schüler. Es kann doch nicht verboten sein, darüber nachzudenken, wann Fälle der Gefahrenabwehr und wann solche der Verteidigung vorliegen. Diese Diskussion muss geführt werden. Und noch ein Hinweis in diesem Zusammenhang: Wenn der Besuch in Terrorcamps unter Strafe gestellt wird, ist das ein Versuch, mit den Mitteln des Strafrechts polizeiliche Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Dagegen sagen manche Strafrechtler, mit schlüssigen Argumenten, das überdehne das Strafrecht. Wenn man das akzeptiert, muss man aber die Frage beantworten, was daraus folgt. Will man dann nur sagen, der Fall wird schwierig, weglegen? Das ist zwar eine berühmte Aktenverfügung, aber keine zureichende.


Im »Grundrechte-Report 2007« ist das Ergebnis zu lesen: In zahlreichen Fällen handeln Behörden nicht nur gegen Recht und Gesetz, sondern mißachten auch Gerichtsurteile konstant. Folglich wäre es leichtfertig, etwa fest daran zu glauben, daß die BRD ein Rechtsstaat ist. - Bei der Präsentation des Reports in Karlsruhe sprach der frühere Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling von »der stillen Erosion von Grundrechten durch fortschreitende Eingriffsbefugnissen der Polizei, durch unzureichenden Rechtsschutz vor Behördenwillkür, durch mangelnde Verteilungsgerechtigkeit im Sozialrecht«. Der schon in den vorangegangenen Jahren im »Grundrechte-Report« »vielfach beschriebene Trend, Freiheitsrechte einem überzogenen Sicherheitsbedürfnis zu opfern, den Armen mit sozialer Kälte zu begegnen«, setze sich fort.- Zur Beruhigung fügte Kühling hinzu, neben diesen schlechten gebe es auch gute Nachrichten: Das Bundesverfassungsgericht habe »der Ausweitung von Eingriffsbefugnissen deutliche Grenzen gesetzt« und sei »einem nachlässigen Umgang der Behörden und Gerichte mit den Grundrechten in zahlreichen Entscheidungen entgegengetreten«. Doch die Beruhigung ist keine, wenn sich herausstellt, daß Behörden auf höchstrichterliche Entscheidungen pfeifen. - Allein im Zeitraum von März bis September 2006 gab der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in sieben Entscheidungen Beschwerden gegen rechtswidrige Durchsuchungen statt, wie der Rechtswissenschaftler Helmut Pollähne im »Grundrechte-Report 2007« berichtet. Die Hoffnung, solch nachträglicher Rechtsschutz beuge weiteren Rechtsverletzungen vor, habe ­getrogen, bilanziert Pollähne. Kühling konstatierte dann »Hilflosigkeit gegenüber einer anscheinend nicht zu stoppenden rechtswidrigen Durchsuchungspraxis«. - Ein anderes Beispiel (Tobias Singelnstein schreibt im »Grundrechte-Report« darüber): Seit den 1990er Jahren und vor allem nach dem 11. September 2001 haben die Parlamente des Bundes und der Länder die Befugnisse zu heimlicher Überwachung massiv ausgeweitet. Das Bundesverfassungsgericht sah sich veranlaßt, in mehreren Entscheidungen auf Verfassungsgrundsätze zu pochen, die Legislative und Exekutive zu respektieren hätten. Doch die beanstandeten Polizeigesetze einzelner Bundesländer wurden seitdem nicht geändert. Schlimmer noch: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg verschärfen ihre Polizeigesetze just in der Weise, wie es ihnen die Entscheidungen aus Karlsruhe verbieten. - Till Müller-Heidelberg, langjähriger Vorsitzender der Humanistischen Union, befaßt sich mit der Einkesselung von Demonstranten und fragt, ob »gegen vorsätzlich rechtswidriges Handeln der Polizei kein Kraut gewachsen« sei. Traurige Berühmtheit hatte schon 1989 der »Hamburger Kessel« erlangt: Nach Auflösung einer Demonstration hatte die Polizei die Teilnehmer nicht etwa nach Hause gehen lassen, sondern sie auf dem Kundgebungsplatz eingeschlossen. Sie ließ sie dort acht Stunden stehen, ermöglichte kaum Toilettenbesuche, sorgte nicht für Verpflegung, ließ keinen Kontakt zu Verwandten oder Rechtsanwälten zu. Verwaltungsgerichte stellten später die Rechtswidrigkeit des Hamburger Kessels fest, Zivilgerichte sprachen den Teilnehmern 200 DM Schmerzensgeld zu – aber die Polizeibehörden in ganz Deutschland störten sich nicht daran. So folgten der Münchner Kessel, der Göttinger Kessel, der Braunschweiger Kessel, der Mainzer Kessel. Sie alle wurden von den Verwaltungsgerichten für rechtswidrig erklärt, und wer klagte, bekam Schmerzensgeld. Trotz alledem wird die Einkesselung von Demonstranten in der Polizeiausbildung weiterhin ausdrücklich empfohlen und gelehrt. - Die gleiche Unempfindlichkeit gegenüber Gerichtsentscheidungen zeigt sich sogar bei der Justizverwaltung. Miriam Gruß, Vorstandssprecherin der Neuen Richtervereinigung schildert Fälle, in denen die Strafvollstreckungskammern der Gerichte Lockerungen von Haftbedingungen anordneten und die Vollzugsanstalten die Beschlüsse zwar zur Kenntnis nahmen, sich aber weigerten, umzusetzen. - Schon diese wenigen Beispiele zeigen: Es wird noch vieler harter Auseinandersetzungen bedürfen, bis die BRD vielleicht einmal ein Rechtsstaat wird. Zur Zeit sieht es eher so aus, daß wir uns von rechtsstaatlichen Verhältnissen immer weiter entfernen, Richtung Guantanamo. Vor allem weil die Medien, fast vollzählig monopolisiert, in der Regel nicht mehr als Wächter fungieren, sondern als Scharfmacher. Auch der Spiegel greift neuerdings das Bundesverfassungsgericht an, weil es mit seinem Pochen auf Rechtsstaatlichkeit den sogenannten Anti-Terror-Krieg behindere. - Während sich die deutsche Filmindustrie immer noch und immer mehr mit Spitzelei in der DDR beschäftigt, die bekanntlich ein Unrechtsstaat war, läßt die Verfassungsschutzbehörde das Berliner Sozialforum und dessen Gründer Professor Peter Grottian von nicht weniger als fünf eingeschleusten Agenten bespitzeln. 80 Seiten eines Dossiers über Grottian haben sich schon gefüllt, obwohl er selber gar nicht als Beobachtungsobjekt gilt, sondern nach offizieller Darstellung nur kollateral in die Beobachtung hineingeraten ist, weil er im Sozialforum Kontakt mit Extremisten habe. So geht es lokal zu (Näheres im Beitrag von Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie). Und so global (dargestellt von Thilo Weichert, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein): Über die belgische Firma Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) wickeln die Banken alle grenzüberschreitenden Geldüberweisungen ab, täglich oft mehr als zwölf Millionen Transaktionen mit einem Gesamtumfang von bis zu 4,8 Billionen Euro. SWIFT leitet diese Daten in ein Rechenzentrum in den USA weiter, wo sie gespeichert und von der CIA und dem FBI ausgewertet werden...