Langzeitbesuch (LZB)

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Als Langzeitbesuch (LZB) wird im deutschen Strafvollzug ein längerer (in der Regel: 2,5 Stunden dauernder) Besuch mit der Möglichkeit unbeaufsichtigten Zusammenseins bezeichnet.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Gewährung von LZB umfassen u.a.: eine tragfähige Beziehung zu der besuchenden Person, einen Strafrest von mindestens zwei Jahren bis zur voraussichtlichen Entlassung. Getränke, Nahrungs- und Genussmittel dürfen nicht mitgebracht werden. Der Gefangene darf Kaffee und Kuchen in den Langzeitbesuchsbereich mitnehmen. In vielen Anstalten ist der Raum nach jedem LZB zunächst unter Verschluss zu halten, bis eine Revision (ggf. unter Beteiligung des Rauschmittelspürhundes) erfolgt ist. Bei ausländischen Gefangenen wird oft auch noch die Ausländerbehörde um Mitteilung von Umständen gebeten, die geeignet sein könnten, dass der Gefangene versuchen könnte, den LZB zur Schaffung von Umständen zu missbrauchen, die eine aufenthaltsbeendende Maßnahme unzulässig machen würden.


Hamburg

In den frühen 1970er Jahren ermöglichte die geschlossene Sozialtherapeutische Anstalt (SothA) Hamburg-Bergedorf längere unbeaufsichtigte Besuche in den Hafträumen von Gefangenen. Als 1984 die SothA Hamburg-Altengamme eröffnet wurde, konnten die männlichen und die weiblichen Gefangenen an drei Tagen in der Woche Besuch empfangen; sonnabends, sonntags und feiertags den ganzen Nachmittag.


Ausland

Mexiko

In Mexiko wird "intimer Besuch" (visita íntima) in speziell für diesen Zweck auf dem Gefängnisgelände errichteten Wohnheimen (dormitorios) durchgeführt. Diese Besuchsart kann sich über einen längeren Zeitraum (Tage, Wochen) hinziehen. Die Gefangenen machen aus Besuchen auch oft ein Fest mit vielen TeilnehmerInnen. Solche Feste bieten Gelegenheit, Speisen oder Alkoholika zu sich zu nehmen, die sonst nicht Teil des Gefängnisalltags sind, aber auch die Besucher anderer Gefangener kennen zu lernen, sexuelle Beziehungen einzugehen, bzw. zu pflegen usw.

Literatur

  • Rehn, Gerhard (2009) Liebe, Freundschaft, Sexualität. Forum Strafvollzug H. 1: 47.
  • Rehn, Gerhard (1974) Die Eingeschlossenen und ihre Sexualprobleme. ZfStrVo: 74 ff.
  • Rubio Hernandez, Herlinda Enríquez (2007) El Pluralismo Jurídico Intracarcelario. México, D.F.: Editorial Porrúa.
  • Wegner, Thomas (2001) Altengamme - something works. In: G. Rehn, B. Wischka, F. Lösel und M. Walter, Hg.: Behandlung 'gefährlicher Straftäter'. Grundlagen, Konzepte, Ergebnisse. Herbolzheim: Centaurus: 150-169.