Landau-Kommission

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Die nach dem ehemaligen Präsidenten des israelischen Verfassungsgerichts benannte Landau-Kommission unterbreitete 1987 den Vorschlag einer Legalisierung der bis dahin heimlichen Verhörpraxis des General Security Service (Shin Bet) gegenüber Terrorismusverdächtigen: "Da die Kommission davon überzeugt war, dass bei Verhören im Rahmen der Terrorismusbekämpfung auf körperliche Gewalt nicht verzichtet werden könne, ohne den Bestand des Staates Israel zu gefährden, entwickelte sie ein Regelwerk, das sie Umstände und die Art des Einsatzes 'moderaten physischen Drucks' normierte, um den bis dahin heimlichen Einsatz körperlicher Gewalt bei Verhören in geordnete Bahnen zu lenken. Noch im selben Jahr beschloss die Knesset, die Empfehlungen der Landau-Kommission zu übernehmen. Gestützt auf die ausdrückliche Erlaubnis zum Einsatz physischer Gewalt, stieg die Zahl der Fälle stark an, in denen 'moderater physischer Druck' bei Verhören von Palästinensern eingesetzt wurde. Angesichts dieser Folgen der Landau-Empfehlungen erklärte das israelische Verfassungsgericht 1999 den Einsatz 'moderaten physischen Drucks' für verfassungswidrig" (Poscher 2004).

Beispiele für den "moderaten physischen Druck" finden sich bei Bolender (2005).

Quellen

  • Poscher, Ralf (2004) Menschenwürde als Tabu. FAZ 02.06.2004: 8.


Weblinks

  • Bolender, John (2005) Auch die Israelis foltern Araber. [[1]]