Kriminologischer Dienst

Als Kriminologischer Dienst werden in Deutschland Einrichtungen der Justizministerien der Bundesländer bezeichnet, die sich dokumentierend, wissenschaftlich forschend und weiterbildend mit dem Justizvollzug (Strafvollzug) befassen.

So bezeichnet sich der Kriminologische Dienst im baden-württembergischen Justizvollzug als Forschungs- und Fortbildungseinrichtung; der Kriminologische Dienst in Niedersachsen stellt noch stärker in den Vordergrund, dass er in diesem Land "für die Forschung im Justizvollzug zuständig ist" (Homepage).

Der Kriminologische Dienst - dessen Etablierung den Ländern durch § 166 Strafvollzugsgesetz nahe gelegt worden war - soll der Verbindung zwischen Theorie und Praxis dienen und auf der Grundlage wissenschaftlicher Ergebnisse u.a. die Behandlungsmethoden im Strafvollzug weiter entwickeln.

Auch führen Kriminologische Dienste in eigener Verantwortung Forschungsprojekte und Dokumentationsarbeiten durch. Dazu gehören etwa in Niedersachsen: Evaluation sozialtherapeutischer Einrichtungen; Basisdokumentation Frauenvollzug; Rückfälligkeit bei Sexualstraftätern; Suizide in Gefängnissen; Drogenkonsum in Gefängnissen. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung bei internen und die Prüfung und Betreuung von externen Forschungsvorhaben, der Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die Mitwirkung bei der Neu- und Fortentwicklung vollzuglicher Konzeptionen.


Anschriften

  • Baden-Württemberg: Kriminologischer Dienst Baden-Württemberg; Dr. Joachim Obergfell-Fuchs

Pflugfelderstr.21; 70439 Stuttgart; Tel. 0711/8020-3001; joachim.obergfell-fuchs@jvsbaden-wuerttemberg.justiz.bwl.de


  • Niedersachsen: Kriminologischer Dienst. Fuhsestrasse 30. 29221 Celle. Tel: 0 51 41 / 59 39 - 401. Fax: 0 51 41 / 59 39 - 410


Quellen