Kollektivstrafe

Eine Kollektivstrafe ist eine (negative) Sanktion gegenüber einer Mehrheit von Personen, zu denen (auch) der Normbrecher gehört, dessen Handlungen die Sanktion auslöst.

Beispiel: Als in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1933 dem KPD-Reichstagsabgeordneten Hans Beimler die Flucht aus dem KZ Dachau gelangt, mussten daraufhin alle Häftlinge 20 Stunden auf dem Appellplatz "Strafstehen" (vgl. Bayerische Landeszentrale).

Kollektivstrafen gelten im modernen Recht weithin als illegitim, bzw. als illegal. So können sie dem nationalen oder dem internationalen Völkerrecht, u.U. auch dem Kriegsvölkerrecht, widersprechen. Andererseits sind Kollektivstrafen nicht durchgehend verboten oder auch nur geächtet.


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