Justizpolitik im Dritten Reich

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Gegen die Entlassungen aus rassischen und politischen Gründen nach der Machtergreifung - rund 300 der 45 000 Richter, Staatsanwälte und Justizbeamten (in Preußen, 1933) wurden nach dem 30.01.1933 aus politischen Gründen entlassen oder versetzt; aus rassischen Gründen und ungeachtet ihrer politischen Haltung wurden 286 jüdische Richter und Anwälte entlassen - gab es aus Kreisen der Justiz und der anwälte keine ernsthaften Einwände. Kollektiver Protest wurde mit der Eingliederung der Verufsvereinigungen der duetschen Richter, Anwälte und Notare in den Bund nationalsozialistischer Juristen unmöglich. Dachorgansation wurde eine "Deutsche Rechtsfront" unter Hans Frank, der am 22.04.1933 zum Reichskommissar für die "Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung" ernannt wurde. Nachdem die Regierung im März 1933 von der "Unabsetzbarkeit der Richter" gesprochen (Hitler) und eine Gehaltserhöhung der Richter versprochen hatte, nahm der Deutsche Richterbund seine Kritik zurück. Die Politik erlangte mehr Macht über die Justiz mit dem 2Gesetz über die Zulassung zur Anwaltschaft" (7.4.33).

"2250 Ermittlungsverfahren gegen SA-Mitglieder und 420 Verfahren gegen SS-Männer wurden zwischen April 1933 und dem Frühjahr 1934 eingestellt oder zur Bewährung ausgesetzt, nicht zuletzt auf Druck der lokalen SA-Banden" (Evans 2005: 502).

Literatur

  • Evans, Richard J. (2005) Das Dritte Reich. Aufstieg. München: dtv.