JVA Frankfurt (Oder)

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JVA Frankfurt (Oder)

Robert- Havemann- Straße 11

15236 Frankfurt (Oder)

Tel.: 0335/5543-5 Fax: 0335/5543666

E-Mail: Poststelle.FFO@justizvollzug.brandenburg.de


Anstaltsleiter: Herr Rades


Geschichte

1945 wurde in der Gartenstraße 3 in 15230 Frankfurt (Oder) die Haftanstalt mit einer Kapazität für max.150 Gefangene eröffnet. Da sich die Gefangenenzahl rasant erhöhte, wurde 1970 das Haus 2 mit einer Kapazität für 200 Gefangene in der Collegienstraße 11 in 15230 Frankfurt(Oder)eröffnet.In beiden Anstalten betrug der Anteil der inhaftierten Frauen etwa 20%, der Jugendlichen ca. 30%, und der männlichen Erwachsenen etwa 50%. Trotz der Eröffnung eines zweiten Hafthauses, kam es zwischen 1980-1990 zu einer kontinuierlichen Überbelegung, so dass diese mit etwa 500 Gefangenen und einer Belegung von 3-12 Bett-Zellen belegt wurden.

Im Januar wurden die Hafthäuser in der Gartenstraße als auch in der Collegienstraße geschlossen und es erfolgte zeitnah die Eröffnung der Justizvollzugsanstalt des Landes Brandenburg in der Robert-Havemann-Str.11 in 15230 Frankfurt (Oder). 1970 bis 1990 galt diese Anstalt als Gefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit. Mit einem finanziellen Aufwand von etwa 40 Millionen DM wurde die Anstalt umgebaut und rekonstruiert, und nach einer mehrjährigen Umbauzeit am 31.August 1995 ihrer Bestimmung übergeben. Während dieser Umbaumaßnahmen erfolgte eine zeitweise Auslagerung der Gefangenen in die JVA Wriezen. Von 1995 bis 2004 war in der Anstalt für männliche Inhaftierte, paralell auch der Jugendvollzug integriert. Seit 2005 ist die JVA Frankfurt (Oder) ausschließlich eine Haftanstalt für männliche Erwachsene in Untersuchungshaft, Auslieferungshaft oder einem Strafmaß von max. 2 Jahren.


Ziele und Perspektiven des Strafvollzuges in der JVA Frankfurt(Oder)

Die Ziele und Perspektiven des Strafvollzuges in der JVA Frankfurt (Oder) sind identisch denen anderer JVAen, so dass folgendes gilt:

§ 2 Strafvollzugsgesetz „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

Die Vorbereitung und Befähigung der Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten erfordern einen Lernprozess, der eine Abwendung straftatursächlicher Verhaltensweisen zu Gunsten sozial akzeptierter Handlungsweisen beinhaltet.

Als weitere Aufgabe des Strafvollzuges nennt § 2 Satz 2 StVollzG den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Konkretisiert wird der hier zum Ausdruck kommende Sicherungsgedanke in einer Vielzahl von speziellen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes.

Das Vollzugsziel weist die Ausschöpfung der begrenzten Möglichkeiten des Strafvollzuges an, um dem Gefangenen künftig ihn sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu ermöglichen. Zur Erreichung des Vollzugszieles ist es insbesondere erforderlich, den Gefangenen für individuelle Behandlungsmaßnahmen zu motivieren und zur Auseinandersetzung mit seinen Straftaten und deren Folgen anzuhalten. Die Einstellung und Fähigkeiten für eine straffreie Lebensgestaltung werden im einzelnen- speziell auf jeden Gefangenen abgestimmte- Behandlungsmaßnahmen vornehmlich durch Psychologen, Sozialpädagogen und qualifiziertes Personal des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie externer Fachkräfte gefördert, die eine Vielzahl solcher Maßnahmen anbieten.

Um das in § 2 StVollzG festgelegten Vollzugsziel zu erreichen, geht der §4 Abs.1 StVollzG von der Mitwirkung des Gefangenen aus. Das Gesetz konstatiert eine Mitwirkungsnotwendigkeit, welches jedoch nichts über ein Mitwirkungsrecht oder einer Mitwirkungspflicht aussagt. Nebn dem Mitwirkungsgrundsatz formuliert das das Strafvollzugsgesetz weitere allgemeine Grundsätze für die Gestaltung des Strafvollzuges. Hierzu zählen die Angleichungs-, der Gegenwirkungs- und der Eingliederungsgrundsatz (§ 3 Abs.1, Abs.2, Abs.3 StVollzG).

Der Angleichungsgrundsatz bezieht sich auf die Herstellung einer möglichst geringen Diskrepanz zwischen allgemeinen Lebensverhältnissen und der Vollzugswirklichkeit.

Den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges soll- soweit die Angleichung an ihre Grenzen stößt- entgegengewirkt werden. § 3 Abs. 2 StVollzG enthält damit einen Programmansatz für ein therapeutisches Minimalprogramm, welches versucht, die negativen Auswirkungen der Haft auszugleichen.

Nach §3 Abs.3 StVollzG ist der Vollzug darauf ausgerichtet, dass er dem Gefangenen unterstützt, Hilfestellungen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Leben in Freiheit zu gewährleisten. D.h. alle einzelnen Maßnahmen während der Inhaftierung tragen dazu bei, die Entlassung vorzubereiten um die Rückkehr in die Freiheit zu erleichtern.

Aus diesen Grundsätzen leiten sich die Aufgaben des Vollzuges ab. Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) fühlt sich dem Ziel verpflichtet, Gefangene für individuelle Behandlungsmaßnahmen zu motivieren und zur Auseinandersetzung mit ihren Straftaten und deren Folgen anzuhalten, ihre Einstellungen und Fähigkeiten zu fördern und sie bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung zu unterstützen.


Belegung

Die JVA verfügt im geschlossenen Vollzug über 70 Einzel- und 85 Gemeinschaftshaftplätze für männliche Untersuchungs- und Strafgefangene und hat insgesamt eine Belegungskapazität von 155 Haftplätzen.


Arbeits- und Bildungsangebote

Der Einsatz der Gefangenen erfolgt in Eigenbetrieben, Unternehmerbetrieb sowie im Dienstleistungsbereich der JVA. Saisonbedingt werden auch Arbeiten im kommunalen Bereich außerhalb der JVA angeboten.

Für Gefangene die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, wir zur Vermeidung uneinbringlicher Geldstrafen ein Arbeitsplatz im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit angeboten.


Arbeitsmöglichkeiten

Strafgefangene sind nach dem § 41 StVollzG zur Arbeit verpflichtet. Die Einbindung in den Arbeitsprozess erfolgt in der Regel nach einer Tauglichkeitsuntersuchung beim medizinischen Dienst sowie einem anschließenden Gespräch mit dem Arbeitskoordinator.

Arbeitseinsatzbereiche: • Küche • Kammer • Hausarbeiter • Arbeiten im Unternehmerbetrieb • Reinigungskommando • Arbeiten im kommunalen Bereich außerhalb der Anstalt

Als besonderer Arbeitsbereich/ Behandlungsangebot für Häftlinge mit psychischen Auffälligkeiten, vorhandene Suizidalität/ Depressivität; gering ausgeprägter Impulskontrolle, exzessiver Alkohol- oder Drogenmissbrauch, massiven Anpassungsschwierigkeiten und sozialen Defiziten sowie Intelligenzminderung wird der geschützte Arbeitsbereich „Arbeitsherapeutische Maßnahme“ (ATB) angeboten. Ziel ist es, dass der Gefangene sich informiert und ausprobiert, wie ein Leben unter gesellschaftlich akzeptierten Normen verläuft. Zielsetzungen wie: Gewöhnung an einen zeitlich geregelten Tagesablauf; Entwicklung einer positiven Arbeitseinstellung; Herausbildung von Verantwortungsbewusstsein; Heranführen an das Arbeiten und Zusammenarbeiten in Kleingruppen; Aneignung von handwerklichen Fähigkeiten und Fertigkeiten insbes. im Holzbereich; Aufzeigen sozialer und psychischer Defizite bei gleichzeitigem entwickeln von Überwindungsmöglichkeiten; Aufbau einer Änderungsmotivativation hinsichtlich individueller Problematik; Beratung und Unterstützung zur sozialen Integration in die Gesellschaft; Stabiliserung im Hayftalltag ( u. a. bei suizidalen Gefangenen); Straftataufarbeitung unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Problematik stehen im Zentrum der Maßnahme. Bei angemessenen Fortschritten ist eine Eingliederung in andere Arbeitsbetriebe vorgesehen.


Behandlungsangebote

In der JVA werden verschiedene durch Psychologen, Sozialpädagogen, Seelsorger und qualifiziertes Personal des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie auf Honorarbasis tätige Externe Freizeitangebote, Behandlungsmaßnahmen als auch Betreuungsmaßnahmen angeboten.


Intern:

• Psychologische Einzelbetreuung • Arbeitstherapie • Gruppenmaßnahme Missbrauch/ Abhängigkeit von Alkohol • Straftataufarbeitung • Stressbewältigung und Entspannungstechnik • Schuldnerberatung • Bewerbertraining • Anti- Aggressivitäts- Gruppencoaching • Gruppengespräche für polnische Gefangene • Entlassungsvorbereitung


Extern:

• Haftbegleitung und Entlassungsvorbereitung • Suchtberatung


Maßnahmen Freizeitgestaltung:

• Basketball • Kraftsport • Tischtennis • Volleyball • Fußball • Gesellschaftsspiele • Gottesdienste • Bücherei • Turniere (Skat) • Sportfest (einmal jährlich) • AG Kochen und Backen


Personal

Insgesamt sind in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) 141 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Aufgrund der direkten Lage zu Polen, und der damit verbundenen hohen Anzahl von polnischen Häftlingen, etwa 50%, erlernten Bedienstete der Anstalt intensiv die polnische Sprache, um eine beiderseitige Kommunikation gewährleisten zu können.


Unterbringungskosten

Die monatlichen Unterbringungskosten für Gefangene unterscheiden sich je nach Unterbringungsform (Einzelunterbringung; Belegung mit mehreren Gefangenen) zwischen 50,- Euro bis 170,- Euro. Hinzu kommen Verpflegungskosten für Frühstück, Mittagessen und Abendessen von monatlich ca. 200,-Euro.


Vorfälle

  • 20.09.1981

Drei männliche Strafgefangene nahmen in der JVA, Haus 2 in der Collegienstraße 11 in 15230 Frankfurt (Oder) mit Waffengewalt einen Mitarbeiter als Geisel, um einen Fluchtversuch aus der JVA zu realisieren. Dabei erlitt ein Polizist zweiundvierzig Einschüsse und verstarb an seinen Verletzungen. Die Täter konnten nach etwa vierundzwanzig Stunden gefasst werden.


  • 13.01.2005

Ein sich seit Juli 2004 unter dem Vorwurf des Mordes in der Justizvollzugsanstalt befindlicher Untersuchungsgefangener hat sich in der Nacht zum 13.01.2005 das Leben genommen. Bedienstete der JVA fanden den 36jährigen gegen 06.10 Uhr in seinem Haftraum am Fenstergitter erhängt. Reanimierungsversuche durch den Notarzt blieben erfolglos. Anzeichen für Fremdverschulden konnten nach zahlreichen Untersuchungen nicht festgestellt werden.


Literaturquellen

  • Expose der Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder); Stand: 31.12.2009
  • Flyer Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg: Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder)/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Potsdam
  • Landesjustizverwaltungen der Länder Berlin,Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt,Thüringen (1996): Politische Strafjustiz in der DDR. Druckerei der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben
  • Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (2009):Justiz in Brandenburg.Leipzig


Internetquellen

  • Homepage der Anstalt: [[1]]