Internationales Opiumabkommen

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Das Internationale Opiumabkommen vom 23.01.1912 (Haager Opiumkonvention; Hague Opium Convention) war der erste multilaterale Drogenkontroll-Vertrag mit weltweitem Geltungsanspruch - und damit zugleich (nach der 1909 etablierten, aber noch rechtlich unverbindlichen Internationalen Opiumkommission von Schanghai) der juristische "Auftakt zum symbolischen Kreuzzug gegen die Drogen" (Gusfield).

Die auf Drängen der USA zustande gekommene Konferenz begann am 1.12.1911 und endete mit der Unterschrift unter den Vertragstext durch die USA, China, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Persien, Portugal, Russland und Thailand am 23.01.1912. Nur sieben Staaten - darunter die USA, China und die Niederlande - hatten das Abkommen jedoch bis zum Ende des Ersten Weltkriegs auch innerstaatlich ratifiziert und umgesetzt.

Dass es gleichwohl weltweite Geltung erreichte, verdankte das Abkommen der Tatsache, dass die Verpflichtung zu seiner Ratifizierung und Umsetzung auf Drängen Englands und mit Unterstützung der USA zum Teil der Friedensverträge erklärt wurde. Deutschland, das überhaupt nur widerwillig an der Haager Konferenz teilgenommen und ein Ergebnis zu verhindern gesucht hatte, blieb z.B. aufgrund von Art. 295 des Versailler Vertrags keine andere Wahl, als bis Ende 1920 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden: das deutsche Opiumgesetz von 1920.


Literatur

  • Scheerer, Sebastian (1982) Die Genese der Betäubungsmittelgesetze in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden. Göttingen: Otto Schwartz.
  • Willoughby, Westel Woodbury (1925/1976) Opium as an international problem: the Geneva conferences. New York: Arno.[[1]]


Weblinks

  • Internationales Opiumabkommen (deutscher Text) [[2]] [[3]]
  • International Opium Convention in: Wikipedia engl. [[4]]
  • Vertrag von Versailles, Art. 295: [[5]]
  • Musto, David F. History .... [[6]]