Internationale Kriminal- und Sicherheitspolitik

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Internationale Kriminal- und Sicherheitspolitik ist ein komplexes und widersprüchliches Netz von Aktivitäten jenseits der einzelstaatlichen Innenpolitik. Es geht um die Schaffung und Implementierung von Strafvorschriften bzw. von Sicherheitsinteressen und -Strategien in der Interaktion von Staaten, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungs-Organisationen.


Bilaterale Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung

Die Sicherheits- und Justizminister Deutschlands und der USA vereinbarten am 11. März 2008 eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die Intensivierung des Informationsaustausches. Das Abkommen sieht vor, dass im Einzelfall auch ohne Ersuchen personenbezogene Daten von Terrorverdächtigen übermittelt werden können. Es ermöglicht auch (im Hinblick auf noch zu schaffende Rechtsgrundlagen) einen automatischen Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten. In der Vereinbarung wird auch die Vertraulichkeit und die zulässige Verwnedung der übermittelten Daten geregelt (FAZ 12.03.08: 5, "Mehr Austausch mit Washington").