Inquisitionsprozess

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Der Inquisitionsprozess war in Deutschland ein Vorläufer des reformierten Strafverfahrens des 19. Jahrhunderts und zielte darauf ab, von Amts wegen die materielle Wahrheit zu ermitteln. Kritisiert wurde am Inquisitionsprozess die Vereinigung der Funktionen des Ermittlers, des Anklägers und des Urteilenden in einer Hand. Diese Kritik übersah allerdings, dass durch das Institut der Aktenversendung, bei der die Ermittlungsergebnisse z.B. einer auswärtigen juristischen Fakultät übersandt und ihr zur Entscheidung vorgelegt wurden, eine gewisse Trennung zwischen ermittelnder und urteilender Funktion erzielt wurde.

Quellen

  • Koch, Arnd (2009) Die Schwächen des reformierten Strafprozesses. Leserbrief in: FAZ 26.08.09.

Weblinks

  • Inquisitionsverfahren, Wikipedia deutsch: [[1]] (29.11.09).