Die Hanfapotheke ist ein internet-basiertes System der Versorgung von Schwerkranken mit Cannabis, das für diesen Personenkreis den negativen Folgen des gesetzlichen Cannabisverbots in Deutschland entgegenwirken soll.

Patienten wenden sich per Internet an die Hanfapotheke. Wird ihr Antrag bewilligt - dafür benötigen sie eine entsprechende ärztliche Beurteilung (Epikrise) - so erhalten sie von der Hanfapotheke, die dafür wiederum auf (anonyme) Zusendungen von gespendetem Cannabis angewiesen ist, im Idealfall die benötigte Menge Cannabis.

Ein "Solidaritätskreis Hanfapotheke" vereint Personen, die überzeugt sind, dass durch die gegenwärtige Gesetzeslage die Grundrechte behandlungsbedürftiger Bürger verletzt werden, die dadurch unverschuldet in Not geraten. Der Solidaritätskreis Hanfapotheke verlangt vom Gesetzgeber die Schaffung von Möglichkeiten der medizinischen Verwendung von Cannabis (Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2000: Pet-Nr. 5-14-15-212-001234) und verweist zudem auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2004, wonach eine medizinische Verwendung von sonst illegalem Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein kann (Aktenzeichen: 3 Ss 187/03 vom 24. Juni 2004).


Probleme

  • Im Frühjahr 2009 war die Hanfapotheke im Netz laut Webseite "vorübergehend nicht erreichbar".
  • Die Hanfapotheke kann weder quantitativ noch qualitativ eine optimale Versorgung von Patienten mit Cannabisprodukten gewährleisten. Qualitätskontrollen kann sie sich ebenso wenig leisten wie die Gewährleistung eines standardisierten Angebots von Cannabis gleichen Wirkstoffgehalts. Zudem behindern oder verhindern auch Interventionen von Polizei und Staatsanwaltschaft immer wieder das Funktionieren dieser Einrichtung.
  • Das Amtsgericht Hamburg ließ am 17.03.09 die Räume der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V." (ACM) und ihres Vorsitzenden, Dr. Franjo Grotenhermen, durchsuchen. Dabei kam es zur Beschlagnahmung von Aktenordnern, der Kopie einer PC-Festplatte und der Notierung von Kontodaten. Hintergrund war ein bereits abgeschlossenes Strafverfahren gegen eine Patientin aus Hamburg, die Cannabis von einem unbekannten Spender der Hanfapotheke erhalten haben sollte.

Perspektiven

  • Nachdem die US-Politik gegenüber medizinischen Cannabis-Verteilungsstellen unter Barack Obama und dem Generalstaatsanwalt Erik Holder von der früheren Linie der Razzien Abstand genommen hat und sich um eine Lösung bemüht, die Patienten den Zugang zu Cannabis ermöglicht (Statement von Erik Holder v. 25.02.09; Times-Standard v. 27.02.09), keimt auch in Deutschland die Hoffnung auf entsprechende Liberalisierungen auf.

Weblinks

Adressen

  • Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM); Am Mildenweg 6; 59602 Rüthen; Deutschland. Tel: +49 (0)2952-9708572; Fax: +49 (0)2952-902651; E-Mail: info@cannabis-med.org; http://www.cannabis-med.org