Grundsätze des Strafvollzugs

Die Grundsätze des Strafvollzugs sind nicht überall auf der Welt dieselben. Sie sind nicht überall auf der Welt in Gesetzesform festgeschrieben. Wo sie es sind, besteht zwischen Gesetzestext und dem, was in der Praxis gemacht wird, häufig ein erheblicher Unterschied.

Deutschland

Anspruch

In Deutschland gibt es (laut Gesetzestexten des Bundes und der Länder) drei Grundsätze, nach denen der Strafvollzug zu organisieren ist:

  • Angleichungsgrundsatz: die Verhältnisse sollen - so weit es geht - den Verhältnissen der Außenwelt angeglichen werden, etwa durch Arbeit, Freizeit und Ausbildung
  • Gegensteuerungsgrundsatz: den schädlichen Folgen der Haft ist entgegenzuwirken, beispielsweise durch Besuche oder Vollzugslockerungen wie Ausgang, Freigang und Urlaub
  • Wiedereingliederungsgrundsatz: der Gefangene soll auf sein Leben nach der Haft vorbereitet werden, etwa durch Urlaub zur Entlassungsvorbereitung, Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes, Hilfe zur Entlassung und/oder eine finanzielle Entlassungsbeihilfe.

Probleme

Sind die Lebensverhältnisse im Strafvollzug denen in Freiheit so weit wie möglich angeglichen?


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