Glücksspielkollegium

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Im deutschen Glücksspielrecht sollte das Glücksspielkollegium als Koordinierungsgremium der Bundesländer fungieren. 2015 startete Hessen eine Initiative zu dessen Ersetzung durch eine Aufsichtsbehörde für das Glücksspiel.

Kritik entzündete sich an Machtfülle und Intransparenz des Kollegiums (Ashelm 2015):

"Sitzungstermine, Tagesordnungen oder Protokolle werden nicht veröffentlicht. Es gibt keine Liste mit den Namen der entsandten Referenten. Eigentlich der Neutralität verpflichtet, entpuppen sich einige Mitglieder dann aber doch eher als Lobbyisten staatlicher Lottogesellschaften. weil für Entscheidungen die Zweidrittelmehrheit notwendig ist, können Änderungsanträge leicht von wenigen Ländern blockiert werden. Nach der Klage eines nicht berücksichtigten privaten Wettanbieters bezeichnete die Richterin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden die Entscheidungfindung des Glücksspielkollegiums als 'intransparent' und 'fehlerbehaftet'. Einige Staatsrechtler hatlen das Kollegium für verfassungswidrig. Es fehle an Kontrolle und Aufsicht."

Weblinks und Literatur

  • Ashelm, Michael (FAZ 08.10.2015:26) Hessen will staatliches Glücksspiel-Monopol brechen.