Gesichtserkennung

Die Gesichtserkennung - also die Identifizierung des vorderen Teils des Kopfes - ist unter (nicht-blinden) Menschen ein zentraler Bestandteil der Wahrnehmung von Bezugspersonen. Bei der polizeilichen Gegenüberstellung ist die Gesichtserkennung neben der Wiedererkennung der Körpergröße und Körperfülle eine wichtige Quelle der Information über die Identität von Tatverdächtigen. Die Informationstechnologie macht es möglich, Gesichtserkennung auch durch technische Prozesse (teil-) automatisch ablaufen zu lassen. Das von der Firma Apple vertriebene Programm iPhoto 09 (kostenlos auf neuen Mac-Computern installiert) ermöglicht zum Beispiel, die eigenen Digitalphotos vom PC nach Personen ordnen zu lassen. Damit wurde 2009 eine Technik für jedermann als Teil von Bildverwaltungsprogrammen verfügbar, die bis dahin hauptsächlich von Sicherheitsbehörden benutzt wurde. Zunächst prüft die biometrische Gesichtserkennung, ob sich überhaupt ein Gesicht auf einem Photo befindet, um dann einen Rahmen darum zu zeichnen und der Person einen Namen geben zu lassen. Erkennt die Software kein Gesicht, obwohl eines darauf ist, kann man den Rahmen händisch ziehen und den Namen zuordnen. In einem interaktiven Prozess werden dann bei weiteren Fotos die Identifizierungsmerkmale verfeinert, bis der Computer in der Lage ist, das Gesicht selbständig bei weiteren Fotos auch inmittne Menschenmenge oder unter komplizierten Lichtverhältnissen zu identifizieren. Man kann also jemand auf der Straße mit dem Handy fotografieren und ins Internet stellen und mit einem Namen versehen - und dann nach weitern Bildern mit dieser Person im ganzen Internet suchen.

Quellen

  • Spehr, Michael (2009) Die unbeschwerte Leichtigkeit ist dahin. FAZ 21.02.09: T2.