Gefängniskritik

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Österreich

Radikale Forderungen sind wichtig, um eine Position zu etablieren, von der aus abolitionistische Politiken überhaupt erst einmal denkbar gemacht werden können. Ein Schritt in Richtung Abolitionismus kann es aber durchaus auch sein, zu thematisieren, wie Haft aussieht, wer im Gefängnis einsitzt und wie mit den dort inhaftierten Menschen umgegangen wird – gerade angesichts der im Wandel begriffenen Leitvorstellungen des Strafvollzugs, aber auch in Hinblick auf die für 2015 in Österreich angedachte Strafrechtsreform. Das bedeutet etwa zu thematisieren, dass der geschlossene Vollzug gegenüber dem gelockerten immer noch die Regel darstellt, dass die Einschlusszeiten immer länger werden und dass bei den Ausgaben für Therapie und Nachsorge gespart wird. Dass Anstalten organisatorisch nicht im gleichen Maße die Bedürfnisse von Minoritäten berücksichtigen, so dass diese strukturell benachteiligt sind.
Es bedeutet zu problematisieren, dass es immer noch keine nächtliche Einzelunterbringung gibt und dass man unabhängige Instanzen für die Rechte und den Schutz Strafgefangener verstärken müsste. Und es ist zu hinterfragen, warum, auch wenn Geldstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung und Einstellung unter Auflagen mit etwa 90 Prozent schon lange den wesentlichen Teil der strafrechtlichen Reaktionen ausmachen, der Strafvollzug nach wie vor als Hauptform des Strafens verhandelt werden muss. Wenn es dabei noch gelänge, mitzutransportieren, um was es eigentlich gehen müsste, nämlich zu einer Abschaffung von Institutionen zu kommen, in denen die einen über die Freiheit der anderen entscheiden können, dann wäre schon viel erreicht.

Deutschland