G8-Gipfel Genua 2001

Der G8-Gipfel in Genua 2001 fand vom 18. - 22. Juli statt und wurde von der Gruppe der Acht (Kanada, Frankreich, Deutschland, USA, Großbritannien, Japan, Italien, Russland) abgehalten. Die von Silvio Berlusconi eigeladenen Regierungs- und Staatschefs berieten vor allem zu Strategien zur Bekämpfung der Armut auf der Welt. Während des G8-Gipfels kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Globalisierungsgegnern. Dabei wurden hunderte Personen zum Teil schwer verletzt und der Demonstrant Carlo Giuliani von einem Polizisten erschossen.


Vorbereitungen

Aufgrund früherer Erfahrungen mit organisierten Protesten setzte Italien das Schengener Abkommen für den Zeitraum des Gipfels außer Kraft und ließ alle Grenzen lückenlos überwachen. Es wurden 20.000 Polizisten und Carabinieris aus ganz Italien in Genua zusammengezogen. Medien und Politikern warnten vor bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Die Stadt wurde in zwei Zonen aufgeteilt, von der die rote mit meterhohen Zäunen abgeriegelt wurde und sie zu keinem Zeitpunkt während des Gipfels betretbar war. Anwohner erhielten einen Sonderausweis. In der zweiten, gelben Zone bestand Demonstrationsverbot, Wasserwerfer und gepanzerte Fahrzeuge standen bereit. Auf Straßen und Autobahnen gab es Kontrollpunkte durch Straßensperren, Hafen und Bahnhöfe wurden geschlossen, auf dem Gelände des Flughafens wurden Flugabwehrraketen aufgestellt. Die über 20.000 Menschen in der westeuropäischen Stadt wurden während der fünf Tage des Gipfels durch die von Behörden eines demokratischen Staates errichteten mauerähnlichen Zäune in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt und Zehntausende daran gehindert sich frei zu bewegen. Bereits im Vorfeld habe amnesty international dem italienischen Innenminister geschrieben mit der Bitte, sicherzustellen, dass die eingesetzten Sicherheitskräfte während des Gipfels über die relevanten Menschenrechtsstandards informiert werden und diese beachten.

Ausschreitungen

Die Polizei ließ die Auseinandersetzung mit einem Zug von Demonstranten gezielt eskalieren. Die Demonstranten, deren Zug vorweg genehmigt war, wurden ohne Vorwarnung mit CS-Reizgas-Granaten bombardiert, eingekesselt, von Knüppelkommandos sowie von in die Menge fahrenden Einsatzfahrzeugen attackiert. Bei einer weiteren Demonstration kam es zum Tod des Demonstranten Carlo Giuliani. Im Verlauf der Ausschreitungen attackierte er mit anderen einen Polizeiwagen. Einer der Polizisten zielte mit seiner Pistole aus dem von Demonstranten eingeschlagenen Fenster. Der Polizist schoss zweimal, eine Kugel traf Giuliani in den Kopf. Er fiel hinter dem Wagen zu Boden, der ihn danach beim Zurücksetzten und Wegfahren überrollte.

Schon bei der Einreise wurden ungerechtfertigte Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorgenommen. Es gab willkürliche Festnahmen, wobei den Inhaftierten häufig grundlegende Rechte vorenthalten wurden, wie der Kontakt zu einem Anwalt – bei Ausländern der Kontakt zum Konsulat – sowie medizinische Versorgung.

Überfall der Polizei auf die Diaz Schule

Die Polizei stürmte am Samstagabend, in der Nacht auf den 22. Juli 2001, die Schule, in der Demonstranten und Globalisierungsgegner untergebracht waren. Sie überfielen die Menschen im Schlaf und schlugen sie zusammen. Keiner der Aktivisten wehrte oder widersetzte sich der Polizei, die hingegen behauptete, sie wäre mit Dingen beworfen und von Menschen angegriffen worden. Fast hundert Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Einige trugen bleibende Schäden davon. So trat zum Bespiel ein Polizist einen Deutschen mit einem Stiefel gegen den Kopf, worauf hin er das Bewusstsein zeitweilig verlor. Zusätzlich wurde das gegenüberliegende Gebäude gestürmt, das sogenannte Medienzentrum, in dem die internationale Presse angesiedelt war, wo Festplattem, Kameras und Fotoapparate beschlagnahmt wurden.

Vorfälle in der Nino Bixio/Bolzaneto Kaserne

Die sogenannte Bolzaneto oder auch Nino Bixio Kaserne wurde von der Polizei als provisorische Gefangenensammelstelle während des Gipfels genutzt. Die Kaserne befindet sich in Bolzaneto. Dort waren während des G8-Gipfels drei Tage lang 55 „Verhaftete“ und 252 „Festgenommene“ untergebracht, darunter ein Minderjähriger. Es handelte sich dabei um Menschen aus verschiedensten Ländern (u.a. Spanien, Griechenland, USA, Deutschland, England, Neuseeland) und unterschiedlichen Berufsgruppen (Studenten, Arbeitslose, Freiberufler, Angestellte, Arbeiter), die sich an den Veranstaltungen und Demonstrationen rund um den G8-Gipfel beteiligt haben.

Die Verhafteten mussten ein langes und menschenverachtendes Procedere bei der Aufnahme durchschreiten. Neu Ankommende wurden bespuckt, beleidigt, sie wurden getreten und ihnen auf die Köpfe geschlagen. Die Wärter riefen „Willkommen in Auschwitz“ oder „Tod den Juden“, sowie „Wer ist der Staat? Die Polizei! Wer ist der Chef: Mussolini!“. Die Häftlinge wurden gezwungen ein Formular zu unterschreiben, dass man nicht die Familie oder einen Anwalt habe kontaktieren wollen. Ausländern wurde das Formular nicht übersetzt. In Fällen, in denen sich geweigert wird, werden Fotos der Kinder als Druckmittel eingesetzt, gedroht die Kehle durchzuschneiden oder ein Büschel Haare auszuschneiden. Jeder durchläuft die Krankenstation. Es sollte geklärt werden, wer weitergehend behandelt werden muss. Es wurde dort jeder durchsucht, Habseligkeiten weggerissen, auf den Boden geworfen, sie mussten sich ausziehen und bücken, um Gegenstände in den Körperöffnungen festzustellen zu können. Während die Häftlinge auf die „Aufnahme“ warteten, wurden sie gezwungen breitbeinig mit erhobenen Armen und mit dem Gesicht zur Wand stundenlang zu stehen. Dies setzte sich an der nächsten Wartestation fort, auch in anderen schlimmeren Stellungen – auf Zehenspitzen oder auf Knien in Richtung Wand mit den mit Schnüren gefesselten Händen auf dem Rücken. Die Personen aus der Diaz Schule wurden am Eingang des Hofes mit rotem oder grünem Filzstift auf der Wange gekennzeichnet. In den Zellen werden alle geschlagen, mit Schlagstöcken, auf die Seite oder auf den Kopf oder der Kopf wird gegen die Wand geschlagen. Sie werden mit Reizgas besprüht, einigen die Milz zerquetscht, bespuckt, mit einem Feuerzeug Brandwunden zugefügt oder gezwungen wie Hunde zu kläffen oder wie Esel zu schreien. Auf der Krankenstation standen Frauen zum Teil unverhältnismäßig lange nackt vor fünf bis sechs Polizeibeamten. Es wurden Piercings brutal entfernt und die Häftlinge während der Untersuchung beleidigt. Die Ärzte protestierten nicht, wenn die Häftlinge auf der Krankenstation weiter geschlagen wurden. Die verletzte Hand eines Häftlings wurde von einem Arzt ohne Betäubung genäht. Als er um etwas gegen die Schmerzen bat, gab man ihm einen Lappen zum Draufbeißen. Es gab eine einzige Toilette, auf der sich die Häftlinge vor den Begleitern erleichtern mussten. Einige Frauen, die Binden brauchten, warf man zerknülltes Zeitungspapier zu. Viele fragten nicht mehr, ob sie zur Toilette dürften, wenn sie sahen, dass andere weinend und mit Verletzungen wiederkamen, die sie vorher nicht hatten. Sie machten sich in die Kleider, in der Zelle oder der Sporthalle, wo sie auf das weitere Vorgehen warten mussten. Bei der Freilassung wurden einige gezwungen eine Erklärung zu unterschreiben, die Falschangaben beinhalteten. Ein Franzose unterschrieb Papiere, auf denen stand, dass er um 23.30 Uhr entlassen wurde, obwohl es bereits 3 Uhr morgens war. Sie ließen ihn auf einer Autobahn frei, seine Dokumente, Geld und Kreditkarten waren verschwunden.

Diejenigen, die Freitag ankamen, blieben durchschnittlich 12 Stunden in der Kaserne, die, die am Samstag kamen, 20 Stunden und die, die Sonntag eintrafen, 33 Stunden, bevor sie zu anderen Gefängnissen abtransportiert wurden.

Aufarbeitung

Es wurden im Anschluss des Gipfels mehrere Gerichtsverfahren eröffnet. Darunter welche gegen Demonstranten sowie Polizisten. Bei einigen Prozessen wurde befürchtet, dass sie aufgrund der Verjährungsfristen nicht zu Ende geführt werden können. Die Verjährungsfrist wird in Italien, anders als in vielen anderen europäischen Ländern, während eines Verfahrens nicht gestoppt. Viele Urteile werden deshalb keine Rechtsgültigkeit haben. Erschwerend kam hinzu, dass es in Italien Folter nicht als Straftat gibt. So mussten die Handlungen erst einmal in Straftatbestände und Strafen übersetzt werden. Dies machte die Anklage anhand von 326 Zeugenaussagen im Gerichtssaal. Das italienische Parlament hat das Strafgesetzbuch nie an international gültiges Menschenrecht angepasst. Ein neues Gesetz sieht außerdem vor alle Prozesse, die sich auf die Zeit vor Mitte 2002 beziehen, ein Jahr lang auszusetzen. Dieses umfangreiche repressive Gesetzespaket wurde im Juni 2008 von der damals neuen italienischen Regierungskoalition verabschiedet. Die Aussetzung der Verfahren begünstigt ihre Verjährung, so dass in vielen Fällen später keine Urteile zu erwarten sind.

Die 93 Festgenommenen in der Diaz Schule wurden 2002 alle pauschal mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Verwüstung und Plünderung überzogen. Damit waren die Demonstranten oft zugleich Kläger und Beklagter. Der Straftatbestand stammt aus der Mussolini-Zeit und bedroht den Beklagten mit acht bis 15 Jahren Haft. Die Polizei behauptete, sie sei auf massiven Widerstand gestoßen. Den Festgenommenen wurden zudem Beweismittel untergeschoben. Die angeblich in der Diaz Schule deponierten Molotowcocktails wurden bereits am Vortag am Rande einer Demonstration durch die Polizei beschlagnahmt und nicht erst in der Schule. Daraufhin wurden die Verfahren eingestellt.

Das erste Verfahren gegen den Polizisten, der den Todesschuss auf den Demonstranten Carlo Giuliani abgegeben hatte, wurde 2003 eingestellt. Der Beamte berief sich auf Notwehr. Er habe sich vor dem angreifenden Giuliani schützen müssen. Die Richterin berief sich zudem auf ein umstrittenes ballistisches Gutachten. Dabei soll der Schuss in die Luft abgegeben worden sein, die Kugel von einem Stein abgeprallt und erst deshalb Giuliani tödlich getroffen haben. Es gibt Videoaufzeichnungen, die ein anderes Bild der Situation wiedergeben. Ein weiteres unabhängiges Gutachten ergab außerdem, dass die beiden Schüsse aus zwei verschiedenen Waffen stammen. Es ist auf den Bildern nicht klar zu erkennen, welcher der Polizisten aus dem Wagen geschossen hat. Giulianis Eltern und seine Schwester klagten anschließend vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser entschied, dass es sich bei dem Todesschuss auf Giuliani um Notwehr handelte und wies die Klage im August 2009 ab. Die Begründung: Der Polizeibeamte sei von den Demonstranten in seinem Jeep massiv attackiert worden.

Ab dem April 2005 wurde 29 leitenden Polizeifunktionären, die für den Überfall auf die Diaz Schule verantwortlich gemacht wurden, in Genua der Prozess gemacht. Es wurden dazu im Vorfeld über 250 Stunden Videomaterial, tausende Beweisfotos und hunderte Zeugenaussagen ausgewertet und archiviert. Prominentester Angeklagter war Franscesco Gratteri, Chef der damaligen Bereitschaftspolizei. Er ist heute der Leiter der nationalen Anti-Terror-Einheiten. Er war bei dem Übergriff in der Turnhalle des Schulgebäudes anwesend und konnte von mehreren Zeugen identifiziert werden. Zusätzlich waren Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte Tatzeugen, die das Geschehen aus der gegenüberliegenden Pascoli Schule beobachtet hatten. Die Ermittlung der meisten anderen beteiligten Polizisten war fast unmöglich. Die Polizisten waren vermummt und konnten deshalb nicht identifiziert werden. Die Polizei hat während der Ermittlungen alles getan, um ihre Identität nicht preiszugeben. Als einzige konnte die 7. Einsatzgruppe der römischen Bereitschaftspolizei als für Gewalttaten verantwortliche Einheit festgestellt werden. Da eine individuelle Identifizierung nicht möglich war, werden die 62 Männer der Abteilung straffrei bleiben. In erster Instanz wurden zuerst wesentlich weniger Polizisten zu geringen Strafen verurteilt und die Einsatzleiter freigesprochen. In zweiter Instanz hat das Berufungsgericht dann in Genua fast doppelt so viele Polizisten zu hohen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht hielt die Polizisten für den nächtlichen brutalen Übergriff verantwortlich, wobei mehr als 70 Personen teils lebensgefährlich verletzt wurden. Ihnen wurde zudem die Arbeit im Staatsdienst für fünf Jahre verboten. Die Richter gingen davon aus, dass auch die Führungsinstanzen der Polizei über die Vorfälle in der Schule informiert waren. Es wurden zusätzlich Polizisten angeklagt, die einen Demonstrationszug angegriffen hatten. Sie hatten die Demonstranten nicht nur ohne Vorwarnung angegriffen, sondern auch Eisenstangen anstatt üblicher Schlagstöcke eingesetzt, wie Video- und Fotomaterial beweist. Die Einheit hatte außerdem einen ganz anderen Einsatzauftrag bekommen als den durchgeführten Angriff, was der mitgeschnittene Polizeifunk beweist. Sie startete die Aktion also eigenmächtig. Im Juli 2008 wurden 45 zum Großteil hochrangig leitende Polizisten wegen brutalen Vorgehens gegen Demonstranten angeklagt. 15 von ihnen wurden zu Gefängnisstrafen von fünf Monaten bis zu fünf Jahren verurteilt, die anderen 30 Angeklagten wurden freigesprochen. Die Höchststrafe erhielt dabei der für die Sicherheit in dem Gefängnis von Bolzaneto verantwortliche Beamte Antonio Biagio Gugliotta.

Aufgrund einer Amnestieregelung und kurzer Verjährungszeiten für die vielen Straftatbestände werden wohl nur wenige der Verurteilten am Ende ins Gefängnis müssen. Für die Regierung von Silvio Berlusconi bedeutet das neuerliche Urteil eine Niederlage. Er hatte sich bedingungslos hinter die Polizisten gestellt und die Demonstranten und Justiz beschimpft. Weitere Konsequenzen aus dem Urteil, wie beispielsweise die Entlassung der noch im Dienst befindlichen Polizisten, wurden abgelehnt. Die Beamten hätten weiterhin das Vertrauen des Sicherheitsapparates und seines Ministeriums. Es wurde sogar vom damaligen Vize-Innenminister Alfredo Mantovano angekündigt die Verurteilungen beim obersten italienischen Gericht anfechten zu wollen.

Wirkung

Die ersten Urteile, die deutlich geringer ausfielen als die folgenden, bestätigen die Tendenz, dass die Demonstranten hart verurteilt, die Polizisten, Carabinieri und an Misshandlungen beteiligten Ärzte kaum oder gar nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bei Demonstranten reichte das sich in der Nähe der Demonstration Befinden aus, sie zu Haftstraffen von elf Jahren zu verurteilen, während die höchste Strafe für einen Polizisten bei fünf Jahren lag. Die Taktik der italienischen Polizei, den demonstrierenden Gruppen und Initiativen Gewaltbereitschaft und „Randal-Tourismus“ zu unterstellen, ließ sie ihr brutales Verhalten rechtfertigen. Ihnen wurde sogar das Anheuern von rechten Schlägerkolonnen nachgesagt, was wohl nicht ganz unbegründet war. Das ganze Verhalten galt als Provokation für die Demonstranten mit dem man die Eskalation herbeiführte. Die sogenannten Globalisierungsgegner wurden so kriminalisiert und ihre Forderungen gingen in den Bürgerkriegsähnlichen Szenarien unter. Damit konnte der als gering zu bezeichnende Erfolg des G8-Gipfels überspielt werden. Die Regierenden schotteten sich von dem demokratischen Widerstand und seinen Forderungen ab. Der damalige Innenminister Claudio Scajola erklärte, die Sicherheitskräfte verhielten sich mit beispielhafter Würde und könnten nicht dem Spott preisgegeben werden. Die Polizeigewerkschaft nahm die beschuldigten Beamten in Schutz und forderte nach der Anklage von 72 Polizisten im September 2003 eine Untersuchungskommission. Auch Innenminister Giuseppe von der Berlusconi-Partei Forza Italia, Nachfolger von Scajola, stellte sich hinter die Polizei und sprach im Zusammenhang mit den Anklagen von bedauerlichen Einzelfällen. Der Ausschuss für Verfassungsangelegenheiten des italienischen Parlaments lehnte die Forderung nach einem Untersuchungsausschusses zur Klärung der Vorfälle in Genua 2001 ab. Berlusconi sagte kurze Zeit später, die Vorfälle würden untersucht werden, aber man sollte nicht vertauschen, wer Recht und Ordnung verteidige und wer dagegen verstoße. Senatorin Tana De Zulueta stellte dazu kritisch fest, dass viel zu spät Bilder der Ausschreitungen in den Medien gezeigt wurden und die Aufarbeitung bisher fehle.

Links

  • D’Avanzo, Giuseppe (2008): Das Grauen von Genua (Übersetzung: Andrea Dernbach). Tagesspiegel 27.03. (20.08.11) [2]
  • Gesterkamp, Harald (2001): Europa - Polizeigewalt nicht nur in Genua. ai-Journal 09.2011 (20.08.11) [3]
  • Herrmann, Jens (2001): Donnerschlag in der zweiten Instanz. Italienische Polizisten und Einsatzleiter wegen Übergriffen beim G 8-Gipfel in Genua 2001 verurteilt. Junge Welt 20.05. (20.08.11) [4]