Günter Krings

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Der CDU-Politiker Günter Krings (* 7. August 1969 in Rheydt) wurde im Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern. Davor war er (seit 2009) stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Recht, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler.

Als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung studierte Krings, Mitglied der Jungen Union seit 1983, Jura in Köln (Staatsexamen 1994 und 1997; LL.M. USA 1995), wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht 2002 promoviert wurde. Er ist als Rechtsanwalt zugelassen (1998), war Lehrbeauftragter (seit 2004) und ist Honorarprofessor (seit 2010) an der Universität Köln.

Krings ist seit 2002 Mitglied des Bundestags. Für seine Fraktion koordiniert er - der zugleich Mitglied des Richterwahlausschusses ist - die Richterwahlen zu den obersten Bundesgerichten.

Im Bereich des geistigen Eigentums setzt er sich für einen „Sinkflug der Pauschalabgaben“ und die Stärkung des Urheberrechts ein. In der Terrorismusbekämpfung forderte er im April 2011 die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetztes (TBEG), welches ursprünglich zum 10. Januar 2012 auslaufen sollte. Wesentlich Teile des Gesetzes, welches dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesverfassungsschutz und dem Militärischem Abschirmdienst erlaubt, auf Fahrzeug- und Halterdaten zuzugreifen, den Postverkehr zu prüfen, Konto-, Telekommunikations- und Fluggastdaten abzufragen sowie Mobiltelefone zu orten, wurden im November 2011 um weitere vier Jahre verlängert. Mehrfach forderte er die Justizministerin auf, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Mindestspeicherfristen) umzusetzen. Krings sprach in diesem Zusammenhang von einem „Karneval des Rechtsstaates“, da es aus seiner Sicht für einige Delikte keine alternativen Ermittlungsansätze gebe. Auch sprach er sich dafür aus, dass in sozialen Netzwerken keine Pseudonyme benutzt werden sollten. Wiederholte kritisierte er die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Bezug auf die Gleichstellung von einer Ehe im Sinne des Art. 6 GG und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft („Homo-Ehe“). Krings war auch einer der Initiatoren der Initiative für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Vehement sprach sich Krings 2013 gegen die Einführung der direkten Demokratie in Form von Volksinitiativen und Volksabstimmungen auf Bundesebene aus.

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