Fahndung

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Unter Fahndung versteht man allgemein die polizeiliche (oder sonstige behördliche) Suche nach Personen (oder Sachen) im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung. Gefahndet wird vor allem nach Personen, die mit Haftbefehl wegen der Verdachts der Begehung einer Straftat gesucht werden. Darüber hinaus kann auch aus Gründen der Gefahrenabwehr (per Fahndungsverfügung) gefahndet werden (etwa nach Vermissten, Geisteskranken usw.).

Arten der Fahndung sind z.B. Personen- und Sachfahndung, interne und externe Fahndung, nationale und internationale, Grenz- und Zielfahndung. Den größten Aufwand erfordern sog. Ringalarmfahndungen mit der Einrichtung von ggf. mehr als 10.000 Kontrollstellen. Unterschieden werden Landes- und Bundesringalarmfahndungen.

Keine Fahndungen stellen trotz ihrer Bezeichnung die "Schleierfahndung" (= Personenkontrolle ohne Fahndungscharakter) und die "Rasterfahndung" (= Datenabgleich) dar.

In Deutschland gilt für alle Arten polizeilicher Fahndung die Polizeidienstvorschrift 384.1.

Personenfahndung

Der Fahndungszweck ist bei der Personenfahndung vielfältig, er richtet sich vor allem nach dem Ziel (Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr). Im Einzelnen hat sie zum Ziel:

a) die Festnahme, Ingewahrsamnahme oder Verhaftung, b) die Ermittlung des derzeitigen Aufenthaltsorts – Aufenthaltsermittlung – (bei Vermissten oder zwecks Zustellung einer gerichtlichen Vorladung) oder c) die Anhaltung zwecks Identitätsfeststellung oder Ingewahrsamnahme (z. B. abgängige Minderjährige), bei Sachen ist es die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme. Sobald der Fahndungszweck erreicht ist, wird die Fahndung von der ausschreibenden Dienststelle widerrufen und die Fahndungsmaßnahmen werden eingestellt. Die Fahndungsinstrumente sind sehr vielfältig und breit gefächert. Sie sind zudem kombinierbar und bedienen sich auch moderner Techniken. Je besser die Personenfahndung funktioniert, desto höher ist die Aufklärungsquote.

Sofortfahndung

Die Sofortfahndung ist die Fahndung nach Personen und/oder Sachen, die während des Ersten Angriffs im Rahmen eines Polizeieinsatzes angestrengt wird. Sie kann nach schweren Straftaten und zeitnah zur Tatzeit auch eine Ringalarmfahndung beinhalten.


Ringalarmfahndung

Eine Ringalarmfahndung (teilweise auch Ringfahndung genannt) ist eine Sofortfahndung, die nach einer schweren Straftat eingeleitet wird. Ziel dieser Personenfahndung (bei Kennzeichen auch eine Sachfahndung) ist die Festnahme, um so eine Flucht verhindern zu können.

Beispiel: Die Polizei erfährt zeitnah von einem Bankraub. In der Folge wird durch die Leitstelle der sogenannte Ring ausgelöst. Den Streifenwagen werden taktische vorher festgelegte Punkte (sogenannte Ringpunkte) zugewiesen, die sie anfahren müssen, um dort z.B. die Kennzeichen passierender Fahrzeuge zu notieren oder nach Verdächtigen Ausschau zu halten.

Der Ring wird immer in einem bestimmten Radius um den Tatort gezogen, so ist beispielsweise der "Ring-20 X" im Umkreis von 20 Minuten nach der Tat, um den Ort X gezogen. Vielfach werden Ringalarmfahndungen auch auf angrenzende Zuständigkeitsbereiche ausgeweitet.

Wenn die Ringalarmfahndung keinen Erfolg mehr verspricht, wird der Ring aufgelöst. Die weitere Fahndung erfolgt dann, neben dem Einsatz der Kriminalpolizei, im Rahmen des Streifendienstes.

Sachfahndung

Fahndungsinstrumente bei Sachfahndungen sind unter anderem Grenzkontrollen (inklusive Flughäfen), Überprüfungen in Pfandhäusern, auf Flohmärkten und die Beobachtung von Auktionen bei in- und ausländischen Auktionshäusern und im Internet.


Steckbrief- und Öffentlichkeitsfahndung

Steckbrief- und Öffentlichkeitsfahndungen sind Hilfsmittel für andere Fahndungen, die die Öffentlichkeit in die Fahndung einbinden. Sie wird beispielsweise mittels Fahndungsfotos und Steckbriefe informiert, die in lokalen Nachrichtensendungen gezeigt werden oder an öffentlichen Plätzen ausgehängt werden. Für Hinweise, die zur Ergreifung von flüchtigen Personen führen oder für Hinweise auf Sachen werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder auch von Privatpersonen Belohnungen ausgelobt.

In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es Bürger, deren einzige Aufgabe es ist, flüchtige Straftäter aufzuspüren und so von den Belohnungen zu leben. Diese Personen werden Kopfgeldjäger (Bounty Hunter) genannt.

Öffentlichkeitsfahndung

Grenzfahndung

Die Grenzfahndung beschreibt die allgemeine oder gezielte Fahndung an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der inländischen Flug- und Seehäfen. Sie ist Teil der grenzpolizeilichen Kontrolle.


Zielfahndung

Zielfahndung ist die planmäßige, aktive Suche der Strafverfolgungsbehörden nach ausgewählten Straftätern, die besonders gefährlich sind oder wegen besonders schwerer Gewalt- oder Wirtschaftsdelikte (§§ 98a, 100a, 110a StPO) zur Fahndung ausgeschrieben sind. Kriminalbeamte stellen zu diesem Zweck intensive Nachforschungen an und reisen gegebenenfalls in andere Länder, um die dortigen Behörden zu unterstützen, sollte es konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort der Zielperson geben.


Situation in der Schweiz

Definition: Zielfahndung ist die wörtlich umgesetzte, gezielte und intensive Fahndung nach einem besonders ausgesuchten, zahlenmäßig kleinen Kreis von Schwerkriminellen. Zweck ist die systematische und umfassende Beschaffung von Informationen, die zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des oder der gesuchten Straftäter führen und die Festnahme ermöglichen.

Zielfahndungsmaßnahmen werden in erster Linie ergriffen bei schweren Straftaten gegen Leib und Leben, gemeingefährlichen Vergehen oder Verbrechen, der Fahndung nach Straftätern aus dem OK-Bereich und nach entwichenen Schwerkriminellen und gemeingefährlichen Tätern. Zielfahndungen werden in der Schweiz ausschließlich durch spezialisierte Fahndungseinheiten des Bundes und der Kantone geführt, haben häufig einen internationalen Charakter und erfordern eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden.


Führungs- und Einsatzmittel

Als Einsatzmittel wird in schwerwiegenden Fällen auch ein Polizeihubschrauber in Anspruch genommen, der von der Luft aus einen besseren Überblick hat.

Literatur

  • Benda, Richard (2006) Geschichte der Fahndung. Leipzig: Militzke.

Links

Fahndung: Wie die Ermittlungsbehörden Gesuchte finden (Ausarbeitung eines Strafrechtsanwaltes)