Edathy-Affäre

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Nachdem der SPD-Politiker Sebastian Edathy (* 5.9.1969 in Hannover), seit 1998 Bundestagsabgeordneter und u.a. Vorsitzender des Innen- und des NSU-Untersuchungsausschusses Anfang Februar 2014 überraschend sein Mandat niedergelegt hatte, wurde bekannt, dass er von einem kanadischen Internetunternehmen Nacktbilder von Jungen erworben hatte. Daraus entwickelte sich die sog. Edathy-Affäre, die u.a. zum Rücktritt eines Ministers und zu Plänen für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts führte.

Chronik

Was war geschehen?

  • Oktober 2013: Es wird bekannt, dass Edathy von 2005 bis 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von Jungen zwischen neun und 14 Jahren bestellt habe. Das BKA hatte eine ihm Ende 2011 aus Kanada übermittelte Datei mit rund 800 Namen deutscher Kunden bei einem Online-Shop ausgewertet und war dabei zuerst im Februar 2012 über den Namen eines führenden BKA-Beamten gestolpert (der strafrechtlich relevante Materialien bezogen hatte, später einen Strafbefehl akzeptierte und aus dem Dienst ausschied). Angeblich erst im Oktober 2013 wurde dem BKA aufgrund eines Hinweises von einem Polizeibeamten in Nienburg klar, dass der Name Edathy auf den Bundestagsabgeordneten hinweisen könne.
  • November 2013: Edathys Anwalt versucht zunächst vergeblich herauszufinden, ob in Berlin oder Niedersachsen ein „Verfahren gegen Herrn Edathy wegen Kinderpornografie“ anhängig sei. Wie Edathy von dieser Möglichkeit Kenntnis haben konnte, war unklar: zu denken wäre aber jedenfalls an einen Fall von Strafvereitelung, falls jemand aus der Politik ihn gewarnt haben sollte.
  • Als Edathys Anwalt tätig wurde, hatte der Innenminister den BKA-Verdacht gegen Edathy schon längst an den SPD-Vorsitzenden weitergegeben, der seinerseits den Fraktionschef und den Parlamentarischen Geschäftsführer informiert hatte. Da das Wissen um Vorermittlungen ein Dienstgeheimnis darstellt, wurde - nach dem Rücktritt des Ministers am 14.2.2014 - ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen ihn eingeleitet.
  • Am 10. und 12. Februar 2014 durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Hannover die Wohnung und das in Nienburg gelegene Büro Edathys - obwohl der zuständige Richter des Amtsgerichts Hannover im Durchsuchungsbeschluss angemerkt hatte, es bedürfe „im Fall Edathy erst noch einer abschließenden Bewertung, ob nicht doch einzelne Aufnahmen den Begriff der Kinderpornografie einschließen würden“. Im April 2014 verwarf das Landgericht Hannover die Beschwerden Edathys gegen die Durchsuchungen und bestätigte einen Anfangsverdacht in dem Fall.

Positionen

Edathy

  • Edathy kritisierte die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien: er habe "keine Straftat begangen", habe sich "rechtskonform" verhalten und so gebe es „keinen juristischen Grund“, gegen ihn vorzugehen.
  • Für sein Privatleben müsse und werde er sich nicht entschuldigen oder rechtfertigen: "Alles, was ich getan habe, war im legalen Bereich und hätte nie öffentlich werden dürfen.”
  • Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft hätten bisher „Interesse geäußert”, mit ihm zu sprechen. Er sei über seinen Anwalt „jederzeit zu erreichen” und befinde sich weder „auf der Flucht” noch verstecke er sich. Vielmehr mache er lediglich von seinem „Recht auf Reisefreiheit” Gebrauch, solange er in Deutschland bedroht werde.
  • Edathy betonte, „ein Gegner von Kinderpornografie” zu sein. Akte von männlichen Kindern und Jugendlichen hätten aber eine lange Tradition in der Kunstgeschichte.
  • Edathy habe die gesundheitlichen Gründe für seinen Rücktritt nur vorgegeben: „Meine Hoffnung war, dass mögliche Ermittlungen mit geringerer Wahrscheinlichkeit öffentlich werden würden, wenn ich nicht mehr Abgeordneter bin. Das hat, muss man wohl feststellen, nicht funktioniert.“ Er erklärte, dass er aus Furcht um sein Leben vorerst nicht an seinen Wohnort in Niedersachsen zurückkehren wolle.
  • Edathy dementierte mehrfach den Erwerb und den Besitz von „kinderpornografischen Schriften“ und kündigte rechtliche Schritte an. Am 17.02. 2014 legte er gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dienstaufsichtsbeschwerde ein - die durch das Amtsgericht Hannover angeordnete Durchsuchung sei unverhältnismäßig gewesen, man habe im Ermittlungsverfahren gegen ihn „rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen getreten“.

SPD

Die SPD war "fassungslos", dass Edathy Bilder unbekleideter Jugendlicher erworben habe ("unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und passt nicht zur Sozialdemokratischen Partei Deutschlands"). Wegen dieses - „unabhängig von strafrechtlicher Relevanz“ - "moralisch unkorrekten" Verhaltens wollte man ihn nicht mehr in der Partei dulden.

Bundesregierung

Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter äußerte dazu auf seiner Facebook-Seite, er wisse nicht, „was mich nun fassungsloser macht - die von Sebastian Edathy eingenommene Opferrolle oder dass ihm der SPIEGEL dafür eine Plattform bietet.“ Der Spiegel solle „sich hüten, unter dem Deckmäntelchen von ach so tollem Journalismus die unsägliche Pädophilie-Debatte der siebziger und achtziger Jahre neu aufzulegen. Das ist widerlich hoch drei!“

Spiegel-Kolumnist Jan Fleischhauer widersprach Georg Streiter und warf ihm vor, dass seine Kernaussage laute: „Wer einem Mann wie Edathy die Gelegenheit zur Erklärung oder Erwiderung gibt, macht sich der Rechtfertigung der ihm zur Last gelegten Taten schuldig“.


Staatsanwaltschaft

  • Auf einer Pressekonferenz teilte die Staatsanwaltschaft Hannover nach der Durchsuchungsaktion mit, Edathy habe Material im „Grenzbereich zu dem, was Justiz unter Kinderpornografie versteht,“ über das Internet bestellt. Die Ausbeute der bisherigen Durchsuchungen sei „bisher eher mager“. Man gehe bezüglich der von Edathy angeblich bestellten Abbildungen „bisher davon aus, dass die Strafbarkeitsschwelle hier noch knapp unterschritten ist“.

BKA

  • Das BKA hatte im Oktober 2013 das über das Internet bestellte Material für „strafrechtlich irrelevant“ gehalten. Auch nach Angaben des Staatsanwalts Jörg Fröhlich hatte das BKA das von Edathy angeblich bestellte Bildmaterial in einer ersten Auswertung als „nicht eindeutig kinderpornografisch“ oder „nicht indiziert“ eingestuft.

Kritik an Edathy

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und frühere Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic, verwies in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung darauf, dass es in der Edathy-Affäre nicht allein um die strafrechtliche Relevanz gehe. Edathys Verhalten werde als Moralverstoß gewertet bzw. sein Verhalten sei „nach allgemeinen gesellschaftlichen Maßstäben moralisch geächtet“. Dieser Umstand könne dazu führen, dass jemand von einem politischen Posten zurücktreten müsse.


Kritik an Strafverfolgungsbehörden

Verletzung der Unschuldsvermutung

Verfolgung Unschuldiger

  • Der Vorsitzende Richter am BGH Thomas Fischer kritisierte in der ZEIT vom 6.3.2014 ein „vorsorgliches Ermittlungsverfahren“ auf den Verdacht hin, dass diejenigen, „die das Erlaubte tun, 'nach kriminalistischer Erfahrung' stets auch das Unerlaubte tun“, und erinnert daran, dass Sebastian Edathy „nach allem, was wir wissen, nichts Verbotenes getan“ hat. Thomas Fischer entschuldigte sich bei Edathy für die Verletzung des rechtsstaatlichen Gebots, dass wer nichts Strafbares tue, von der Justiz nicht verfolgt werden dürfe. Das Recht lebe von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Im Fall Edathy sei diese Regel missachtet worden.
  • Heribert Prantl kommt in seinem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung zu dem Schluss, die „unzulässige Durchsuchung“ bei Edathy liege „hart an der Grenze zur Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB)“.
Hans Leyendecker wiederum schreibt ebenfalls in der SZ, dass neben Edathy noch gegen 15 weitere Verdächtige Ermittlungen aufgenommen und Wohnungsdurchsuchungen angeordnet wurden; hätten die Strafverfolgungsbehörden bei Edathy auf eine Durchsuchung verzichtet, hätte ihr dies den Vorwurf eintragen können, einen Prominenten schonender zu behandeln als andere.
  • Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens ohne hinreichenden Anfangsverdacht ist laut Monika Frommel eine „grundrechtswidrige Beweisermittlungsdurchsuchung“.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten

  • Andreas Förster schreibt in Cicero: "Es hätte gereicht, Ermittlungen gegen Edathy und die Durchsuchung von dessen Wohn- uznd Arbeitsräumen zu bestätigen. Fröhlich hätte sagen müssen, dass man bislang keine Belege für ein strafbares Verhalten des Beschuldigten habe und es die Unschuldsvermutung daher gebiete, den Persönlichkeitsrechten Edathys Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einzuräumen." Statt fünf Minuten dauerte die Pressekonferenz über eine Stunde. Fröhlich "beschreib, wo Edathy Fotos bestellt und wie er sie erhalten hatte, er unterstellte ihm konspiratives Verhalten und legte nahe, der Abgeordnete habe Computer und Festplatten beiseitegeschafft. Über solche Details muss ein Staatsanwalt in einer so frühen Phase der Ermittlungen, die noch nicht mal ein strafbares Verhalten des Beschuldigten zutage gefördert haben, schweigen. Fröhlichs Beteuerungen, dass seine Behörde sich der 'hohen Verantwortung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Herrn Edathy' bewusst sei, klingen da wie Hohn."


Rufschädigung durch Irreführung der Öffentlichkeit

  • Edathys Anwalt Christian Noll warf Staatsanwalt Fröhlich vor seine Behörde habe „bewusst unrichtig“ über die Ermittlungen informiert. So sei bei der Pressekonferenz am 14. Februar nicht erwähnt worden, dass vor Beginn des Verfahrens die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt erklärt hätten, die bestellten Bilder seien strafrechtlich nicht relevant. Die Ermittler hätten die „Persönlichkeitsrechte von Herrn Edathy, dessen berufliche, soziale und private Stellung [...] von einer Minute auf die andere ausgelöscht“.

Legislative Konsequenzen

Forderungen

  • Generelles Verbot der gewerblichen Verbreitung von Nacktfotos von Kindern (Deutscher Kinderschutzbund und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig)
  • Besitz von käuflich erworbenen Nacktfotos von Kindern (Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU, "problematische Grauzone"; Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt und Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter).

Nur Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Linken, forderte mehr Prävention, da diese erfolgversprechender sei als Strafverschärfungen.

BMJV

Im April 2014 erste Informationen über einen Gesetzentwurf des BMJ (Heiko Maas). Bislang waren Nacktaufnahmen erst strafbar, wenn die Opfer in eindeutiger sexueller Pose abgelichtet wurden. Das soll geändert werden.

  • Klarstellung: Aufnahmen von Kindern in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" sind strafbar
  • "Unbefugte bloßstellende Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person" - Kind oder nicht - innerhalb oder außerhalb von Wohnungen

Die Fotos nackter Kinder, die der SPD-Mann Sebastian Edathy gekauft hatte, erfüllten dieses Kriterium nach bisherigem Kenntnisstand offenbar nicht.

Die unbefugte Anfertigung bloßstellender Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe geahndet werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Entgelt erfolgt.

Justizminister Maas will auch, dass Sextäter länger verfolgt werden können - erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers soll die Verjährungsfrist laufen. Dies soll selbst dann gelten, wenn die Tat im Ausland stattfand.

  • Flankierend: Prävention verbessern: Das Budget des Netzwerks "Kein Täter werden", das Pädophile betreut, soll noch in diesem Jahr um 70 Prozent auf fast 600.000 Euro erhöht werden.
  • Kritik der CDU: Kaum war der Entwurf bekannt geworden, meldete sich der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Strobl: „Wir wollen, dass hier beispielsweise schon der Versuch strafbar ist“.

Kritik an Gesetzesplänen

Am 12. 04. 2014 fordert eine gemeinsame Stellungnahme von Strafrechtlern, Kriminologen, Psychiatern und Psychotherapeuten unter dem Titel "Die Affäre Edathy und die Folgen" den Verzicht auf weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Hier der Wortlaut:

1. Mediale Vorverurteilung

Sebastian Edathy hat legale Nacktfotos von Jungen gekauft. Der fundamentale Rechtsgrundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz“ hat die mediale Vorverurteilung nicht verhindert. Und die Unschuldsvermutung hat Strafverfolgungsbehörden nicht daran gehindert, voreilig Informationen an die Medien zu geben.

2. Ruf nach Ausweitung der Gesetze

Stattdessen werden jetzt Forderungen zur Ausweitung des StGB laut, wodurch Nacktfotos von Kindern zur Kinderpornographie hochgestuft werden sollen. Euphemistisch wird dies als „Schließen von Schutz- und Gesetzeslücken“ bezeichnet.

3. Folgen medialer Skandalisierung

Die mediale Skandalisierung zeigt Folgen: Polizei, Justiz, Vollstreckungsorgane und Psycho-Fachleute achten heute mehr auf das Medienecho als auf fachliche Arbeit. Bei Sexualdelikten kommt es längst nicht mehr auf Zahlen oder Steigerungsraten an; jeder Einzelfall wird ikonisiert.

4. Notwendigkeit interdisziplinärer Arbeit

Der Diskurs „über den sexuellen Missbrauch von Kindern" ist weit über sein Ziel hinausgeschossen. Deshalb ist eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit diesem Diskurs erforderlich. Ideologisierte Verallgemeinerungen machen die Lage von Geschädigten nicht besser; ihr Leid ernst zu nehmen bedeutet Geschädigte und Täter zu behandeln.

5. Fatales Schweigen der Experten

Die Risikogesellschaft ist auf Experten angewiesen: wenn diese versagen, werden Bürger unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt. Viele Experten verstummen aus Angst vor dem Verlust beruflicher und privater Reputation, vor öffentlichen und vor medialen Vorwürfen, man nehme das Leid der Opfer nicht ernst oder wolle Täter schützen. Mit diesem Schweigen wird der erregte Diskurs über Sexualdelikte immer mächtiger.

6. Gefahr einer Kriminalisierung der Jugendsexualität

Es steht zu befürchten, dass die gesamte Jugendsexualität durch öffentliche Skandalisierung und drohende Strafverfolgung kriminalisiert wird. Pädagogen in Heimen wissen nicht mehr, wie sie auf Fragen und Anliegen von Kinder- und Jugendlichen zu (einvernehmlicher) Sexualität reagieren dürfen. Groß ist die Furcht vor Medien und vor Konsequenzen durch Aufsichtsbehörden und Jugendämter. Allein der Begriff „Sexualpädagogik“ löst Assoziationen zu Heimskandalen der jüngeren Vergangenheit aus. Das behindert jede fachliche Debatte über den rechtlichen Auftrag, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern – und dabei auch ihre Sexualität zu berücksichtigen.

7. Weitere Verschärfungen des Strafrechts sind deshalb nicht hilfreich.

Erstunterzeichner:

Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Universität Bremen Prof. Dr. Edith Burger, FH Bielefeld Prof. Dr. Ulrike Busch, FH Merseburg Prof. i. R. Dr. Johannes Feest, Universität Bremen Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum Prof. Dr. Monika Frommel, Kiel Dr. Gernot Hahn, Erlangen Prof. Dr. Daniela Klimke, Bremen Dr. Ulrich Kobbé, Lippstadt Dr. Reinhard Kreissl, Soziologe&Kriminologe, Wien Dipl. Päd. Reiner Kulessa KJPT, Gelsenkirchen Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Helmut Kury Prof. Dr. Rüdiger Lautmann, Jurist&Soziologe, Berlin Dipl. Päd. Werner Meyer-Deters, Bochum Prof. Dr. Norbert Nedopil, LMU München Dr. habil. Helmut Pollähne, Bremen Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Halle Prof. Dr. Dr. Fritz Sack, Hamburg Prof. Dr. Sebastian Scheerer, Soziologe&Kriminologe, Hamburg Prof. Dr. Udo Schuklenk, Queen´s University Kingston, Ontario, Canada PD Dr. habil. Kurt Seikowski, Universität Leipzig Prof. Dr. habil. Kurt Starke, Leipzig Michael Stiels-Glenn, MA, MSc, Recklinghausen Dr. Harald Stumpe, FH Merseburg Dr. Heinz-Jürgen Voß, Hannover/Merseburg Christoph Willms, Kriminologe, Köln Prof. Dr. Norbert Zillich, HSZG Görlitz/Zittau

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Was war schief gelaufen?

  1. BMI informiert die SPD über einen Verdacht: politisch nicht verantwortungsvoll, sondern verantwortungslos.
  2. Das BKA informiert das BMI einseitig und zu spät (dort kannte man den Namen Edathy seit 2012 - und einen eigenen hohen Beamten, der zweifelsfrei kinderpornographische Bilder gekauft und im Besitz hatte).
  3. Die StA überspannt den Bogen mit grenzwertiger, vom OLG später aber hingenommener Beweisermittlungsdurchsuchung. Man könnte auch sagen: das ist Verfolgung Unschuldiger. Es gab keinen Verdacht auf eine strafbare Tat, es waren nicht einmal Posing-Bilder, sondern einfach nur Nacktfotos. Solchen Fotos sieht man die Entstehung nicht mehr an.
  4. StA verletzt Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in großer Pressekonferenz: das war ein nicht gedeckter Grundrechtseingriff.
  5. Die Bevölkerung ist aufgeschreckt: ein Pädokrimineller im Bundestag? Das geht gar nicht! Der Unterschied zwischen Pädophilie im Sinne sexueller Handlungen mit Kindern einerseits und der sehr verbreiteten homosexuellen Neigung, sich Jungs anzuschauen andererseits, ist nicht bekannt. Der Vergleich mit Heterosexuellen (Lust an Mädchenbildern) wird nicht gezogen.
  6. Die SPD sieht sich massenmedial verletzbar - denkt womöglich an die Grünen und ihr Schicksal vor der Wahl von 2013.
  7. Die Grünen sehen sich handlungsunfähig angesichts ihres Pädophilie-Dramas und dessen medialer Instrumentalisierung vor der letzten Bundestagswahl.
  8. Massenmedien sehen einen Skandal und ihre Chancen.
  9. Der stellvertretende Regierungssprecher greift den Spiegel an, weil der Edathy interviewt hat und ihm dadurch Gelegenheit gegeben hat, seine Sicht der Dinge darzustellen.

Literatur und Weblinks

  • Förster, Andreas (2014) Ein Jurist überzieht. Hannovers Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich und seine Behörde geben kein gutes Bild ab. Cicero. März 2014: 32.