EMRK

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http://www.axelspringer.de/presse/Nach-Klage-von-Axel-Springer-Europaeischer-Gerichtshof-fuer-Menschenrechte-staerkt-Pressefreiheit-in-Deutschland-Berichterstattung-ueber-Gerhard-Schroeders-Gazprom-Engagement-war-zulaessig_21602165.html

10.juli 2014In dem Urteil stellt der EGMR fest, dass die deutsche Justiz zu Unrecht die Berichterstattung von BILD über das Gazprom-Engagement Gerhard Schröders verboten hat. Deutsche Richter haben demnach das Grundrecht der Axel Springer SE auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Der EGMR betont in seinem Urteil, dass ein solches Berichterstattungsverbot „abschreckende Wirkung“ auf die Ausübung journalistischer Meinungsäußerungsfreiheit haben könne. Der EGMR erinnert ferner daran, dass Artikel 10 EMRK „kaum Platz für Einschränkungen der Äußerungsfreiheit“ lasse, wenn es um den politischen Diskurs oder Fragen von generellem Interesse gehe.