Drogenkrieg

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s. auch Gegen die Drogenverfolgung

In einer Fernsehansprache rief der damalige US-Präsident Richard Nixon am 17. Juli 1971 den Drogenkrieg aus. In einem weiteren Sinne bezeichnet der Begriff den seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts anhaltenden Versuch, bestimmte Drogen dem Markt zu entziehen und nach Möglichkeit ganz zu eliminieren.

Konflikte um die Regelung des Drogengebrauchs gab es allerdings schon im antiken Athen (Wein). Sultan Murat IV. bestrafte Tabakraucher und -händler mit dem Tode. Jakob I. initiierte persönlich eine Anti-Tabak-Kampagne (1604). Der Kurfuerst von Hessen bestrafte Einfuhr und Konsum von Kaffee (1766 und 1774; 1780 beschäftigte er 400 Kriegsveteranen als Kaffeeschnüffler).

Grundlagen

Dem Drogenkrieg liegt die Spaltung der als Freizeitdrogen benutzten Substanzen in zwei Klassen zugrunde. Die einen sind erlaubt, die anderen verboten. Die einen unterstehen den üblichen Marktregeln einschließlich der Gewerbeaufsicht und Besteuerung, die anderen unterstehen überhaupt keiner staatlich-administrativen Kontrolle, weil der Umgang mit ihnen bei Strafe verboten ist und sie nur über illegale Kanäle unter Inkaufnahme von Strafandrohungen und erheblichen Risiken zu erhalten sind.

Bei den einen bleibt es trotz gesundheitspolitischer Einwirkungen des Staates mit dem Ziel einer Reduzierung des Konsums eine Entscheidung des Individuums, ob und wie es diese Drogen konsumieren will. Die anderen sind gesetzlich verboten und der Handel mit ihnen ist - mehr noch als Konsum - sozial geächtet. Wer sie konsumieren will, muss auch bereit sein, dafür den Schwarzmarkt in Anspruch zu nehmen und Straftaten zu begehen, also letztlich nicht weniger als seine soziale Akzeptanz, seinen Status, seine Karrierechancen, seine bürgerliche Existenz zu riskieren. Das hält eine Anzahl von Bürgern vom Kontakt mit diesen Substanzen ab und verhindert insofern auch das Entstehen von problematischem Konsum bei diesen. Andererseits schafft und verschärft die Kriminalisierungsgrenze die Probleme derjenigen, die trotz des Verbots Drogen konsumieren oder auch nur konsumieren wollen. .

Diese "anderen" Drogen waren nicht immer schon eine Gruppe für sich. So weit sie nicht erst im 20. Jahrhundert erstmals synthetisch hergestellt wurden, so weit es sie also im 18. und 19. Jahrhundert ueberhaupt schon gab, waren sie integriert in die Kultur und die Rechtsordnung der Genussmittel. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden sie zu etwas Anderem gemacht. Dieser Prozess des Othering war Voraussetzung und Folge ihrer Bekämpfung. Im Laufe ihrer Illegalisierung wurden sie zu Drogen einer anderen Welt, einer Unterwelt des Verbrechens, der Sünde, der Sucht. Sie wurden zu Feinden der Menschheit erklärt und zum Gegenstand des Drogenkrieges, der im Laufe der Zeit immer weiter eskalierte und spaetestens seit dem Ende des 20. Jahrhunderts zunehmend auch mit feindstrafrechlichen und militärischen Mitteln geführt wird.

Als man die Freizeitdrogen im fruehen 20. Jahrhundert in die beiden Gruppen der legalen und der illegalen Substanzen aufteilte, waren weder die Existenz körpereigener Opiate noch die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Lenkung komplexer Systeme oder auch empirische Daten ueber Konsummuster im Langzeitverlauf bekannt. Diese Unkenntnis erklärt zum Teil auch die ideologischen Grundannahmen, auf denen die Legitimation des Drogenkriegs beruhte:

  1. Manche Drogen sind von den Konsumenten nicht beherrschbar. Wer sie konsumiert, verliert seine Willensfreiheit. Deshalb sind diese Drogen verboten.
  2. Deshalb darf und muss der Staat seine Bürger vor diesen Drogen abschirmen.
  3. Entscheidende Erfolgsbedingung ist die Eliminierung des Angebots. Wo keine Drogen, da kein Drogenhandel und keine Drogensucht.

Heute weigert sich die Politik zur Kenntnis zu nehmen, was sie wissen könnte und müsste, nämlich, dass diese drei axiomatischen Annahmen längst falsifiziert wurden. Sie stimmen einfach nicht. Sie haben den Realitätstest nicht bestanden. Nach herutigem Wissensstand und insbesondere nach den Erfahrungen mit 100 Jahren Drogenkrieg kann und sollte man wissen:

  1. Alle bisher bekannten Drogen sind von den Konsumenten typischerweise beherrschbar. Wer sie konsumiert, verliert nicht dauerhaft seine Willensfreiheit. Wie bei anderen Drogen auch kann eine Minderheit der Konsumenten nicht damit umgehen.
  2. Deshalb darf der Staat seinen Bürgern den Zugang zu diesen Drogen nicht vorenthalten.
  3. Entscheidende Erfolgsbedingung ist die Verringerung der Nachfrage. Wie im Fall des Zigarettenkonsums.

Entwicklung

Im Laufe eines Jahrhunderts gelang es, ein weltumspannendes Netz immer engerer rechtlicher Kontrollen und polizeilicher Ermittlungen zu knüpfen. Die Geschichte der internationalen Drogenabkommen und der polizeilichen Zusammenarbeit, die durch geheimdienstliche und militärische Mittel ergänzt werden, ist eine Geschichte geografischer Ausdehnung und institutioneller Vertiefung. In immer mehr Staaten werden immer mehr Substanzen verboten und beschlagnahmt, immer mehr Handlungen im Kontext illegaler Drogen mit Strafe bedroht und immer mehr Menschen, die gegen die Regeln verstoßen, zu zum Teil langjährigen Freiheitsstrafen oder auch zum Tode verurteilt. Zudem werden immer mehr Transportrouten zerschlagen, Transportmittel beschlagnahmt und Drogen vernichtet.

Bilanzen

Dennoch konnte der Krieg bisher nicht gewonnen werden. Immer wieder hieß es, der Augenblick des Erfolgs sei nahe und die Jahre bis Lösung des Drogenproblems ließen sich an den Fingern einer Hand abzählen - oder allenfalls zweier Hände. Dennoch passierte genau das Gegenteil: das Problem wurde größer und größer, die Zahl der Konsumenten nahm immer weiter zu.

Verluste der Kriegsopfer

Verluste an Freiheit

Gründe des Scheiterns

Die axiomatischen Grundannahmen erwiesen sich als falsch. Da der Drogenkrieg darauf aufbaute, konnte er die erhofften Resultate nicht bringen.


Drogenkonsum als freie Entscheidung

Heute weiss man, dass der Freizeitkonsum von Drogen typischerweise nicht zu einem generellen und unwiderbringlichen Verlust der Selbstbestimmungsfaehigkeit des Menschen fuehrt. Drogenkonsum ist nicht unproblematisch, aber in der Regel keineswegs das Ende der Autonomie der Konsumenten. Damit faellt die Legitimation fuer die Prohibition. Die Trennung in legale und illegale Drogen, in erlaubte und verbotene Freizeitsubstanzen, findet keine empirisch ueberzeugende Begruendung mehr. Deshalb koennen die Grundsaetze Geltung beanspruchen, die auch den Zugang zu den anderen, den erlaubten Drogen, regeln: jeder erwachsene Buerger hat das Recht auf die selbstaendige Entscheidung, ob er Freizeitdrogen zu sich nehmen will, und wenn ja, welche und zu welcher Gelegenheit. Zwar spricht nichts gegen die Regulierung des Preises (z.B. ueber Steuern) und die Festlegung sachlich begruendeter Grenzen (z.B. aus Gruenden der Sicherheit am Arbeitsplatz, des Strassenverkehrs, des Jugendschutzes usw.), geschweige denn Aufklaerung ueber gesundheitliche Risiken. Aber andererseits darf das im Verfassungsprinzip der allgemeinen Handlungsfreiheit begruendete Recht auf freie Entscheidung fuer oder gegen den Konsum von Freizeitdrogen dadurch nicht ausgehebelt werden: entscheidend ist in einer freien Gesellschaft das Recht des Buergers auf legalen Zugang zu den von ihm bevorzugten Freizeitdrogen. Unabhaengig von Grenz- und Streitfragen heisst frei zu sein ja unbestritten zumindest das eine: unabhaengig von eines anderen noetigender Willkuer in den Sachbereichen, die die eigenen Lebensumstaende betreffen, also zumindest im privaten Raum, nach eigener Entscheidung und eigener Verantwortung das tun oder lassen zu koennen, was man will. Zu dieser Privatsphaere gehoert zum Beispiel die religioese Orientierung, die sexuelle Orientierung und die Frage, ob und auf welche Weise man sich politisch engagieren moechte. Noch weitaus fundamentaler aber sind Fragen der Ernaehrung und des Genusses: wer soll den darueber entscheiden, ob ein erwachsener Buerger Vegetarier oder Anti-Alkoholiker ist, wenn nicht der Buerger selbst? Zur Privatspaere gehoert unstreitig das Recht zur selbstaendigen Bestimmung, was man trinkend, essend oder rauchend oder sonstwie als Nahrungs- und/oder Genussmittel zu sich nehmen will. In Zeiten der Prohibition ist es noch ungewoehnlich zu denken, dass sich dieses Recht auch auf die Entscheidung uber Cannabisprodukte, Kokain, LSD und die anderen heute noch verbotenen Substanzen erstrecken koennte. Doch nachdem man Kleidungsvorschriften ebenso ueberwunden hat wie religioese Bevormundungen und sogar die Entscheidung zur homosexuellen Lebensweise als grundgesetzlich gedeckt erkannt wurde, ist es an der Zeit auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es widerspruechlich ist, ueberall die private Entscheidung zu respektieren ausser bei der Frage der Genussmittelpraeferenzen. Der erwachsene Mensch soll einerseits frei sein, seine Lebensumstaende selbst zu gestalten und zu verantworten. Andererseits soll er aber kein Recht und keine Moeglichkeit auf Zugang zu Drogen haben? Das ist, wenn man erst einmal weiss, dass Konsum nicht gleichbedeutend mit Sucht, Verderben und Tod ist, nicht zu rechtfertigen.

Beschraenkte Rechte und Faehigkeiten des Staates

Planwirtschaft

Der Staat darf also den prinzipiell freien Zugang seiner Buerger zu den Drogen, die sie in ihrer Freizeit vielleicht konsumieren wollen, nicht durch Prohibitionsgesetze blockieren. Zudem zeigt die Geschichte der Prohibition, dass er es auch faktisch gar nicht kann. Das ist die Lehre aller Prohibitionsversuche in der Geschichte einschliesslich der us-amerikanischen Alkoholprohibition von 1920-1933. Es ist aber auch die Lehre aus der Geschichte der Kampagne gegen die sogenannten illegalen Drogen seit ihren Anfaengen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Die 1930er Jahre waren vielfach von einer Tendenz zu autoritaeren Politikstilen beherrscht, und dies oftmals in Verbindung mit grossangelegten Versuchen zentralisierter Planwirtschaft. Dass diese letztlich an ihren eingebauten Defiziten, Irrtuemern und Illusionen scheitern wuerden und systematisch zu Korruption und Schwarzmaerkten fuehren wuerden, war damals noch nicht bekannt.

So kam zu Beginn der 1930er Jahre ein internationales Abkommen zustande, das nicht mehr und nicht weniger zum Ziel hatte als die Einfuehrung eines weltumspannenden Systems der Planwirtschaft fuer die Herstellung von und den Handel mit den als Rauschgiften angesehenen psychoaktiven Substanzen. Alle Staaten der Welt sollten zwar einerseits das Recht und die Moeglichkeit zur Deckung ihres sog. legitimen Bedarfs an Drogen wie Opium usw. erhalten, andererseits aber sollte das globale System der Drogen-Planwirtschaft dafuer sorgen, dass darueber hinaus kein einziges Gramm dieser Drogen existierte. Der Anbau von Opium etc. ebenso wie die industrielle Herstellung der kuenstlichen Drogen sollte auf exakt die von einem Zentralkomitee fuer den gesamten Globus errechnete und jeweils ein Jahr im voraus bestimmte Menge beschraenkt werden. So wuerde es unmoeglich, dass auch nur kleinste Mengen von Drogen in unbefugte Haende gelangten, also ausserhalb von Forschungseinrichtungen und von Krankenhaeusern und anderen aerztlichen Behandlungskontexten von Personen einfach um des Vergnuegens willen genommen wuerden.

Zu jener Zeit wurden die fraglichen Drogen von Arzneimittelfirmen wie Merck, Bayer oder Boehringer hergestellt. In dem Masse, in dem die Firmen sich den planwirtschaftlichen Vorgaben beugten und die Nachfrage nach nicht-medizinischem Freizeitkonsum nicht mehr befriedigt wurde, entstanden illegale Produktionsstaetten und ein voellig der offiziellen Kontrolle entzogener Schwarzmarkt, vergleichbar dem sog. Schwarzbrennen von Schnaps und den illegalen Distributionsnetzen dafuer, wie man sie aus der Alkoholprohibition in den USA kannte. Nur mit dem Unterschied, dass es sich bei dieser Prohibition um ein weltweites System und deshalb auch um einen weltweiten Schwarmarkt handelte.

Als der Voelkerbund die Entstehung dieses Schwarzmarktes zu bemerken begann, waren seine - des Voelkerbunds, nicht des Schwarzmarkts - letzte Stunden schon nahe. Die Zuversicht des Zentralkomitees, das Problem innerhalb weniger Jahre in den Griff bekommen und das Angebot an illegalen Drogen eliminieren zu koennen, erwies sich als Illusion. Dass man sich dieses Scheitern nicht eingestehen wollte und deshalb logischerweise auch keine Ursachenanalyse betreiben konnte, hatte fatale Konsequenzen. Je laenger man das System kontrafaktisch aufrechterhielt, deso groesser der Zwang, sich und andere davon zu ueberzeugen, dass es sich lohnte, auf diesem Weg weiter zu gehen. Das hiess aber auch: der Zwang nahm zu, sich eine eigene Wirklichkeit zu konstruieren, in der man von Erfolg zu Erfolg voranschritt und in der es keine prinzipiellen Hindernisse gab, durch jeweils noch staerkere Anstrengungen, noch mehr Geld und Personal und haertere Sanktionen, bessere Therapien usw. das Problem zu loesen.

Ueber ein Jahrhundert folgte die Prohibition einem Rhythmus von Verboten, Hoffnungen, Enttaeuschungen und mehr Verboten, neuen Hoffnungen, groesseren Enttaeuschungen und erneut weiteren Verboten - nach dieser Methode des more of the same wurde aus einem einst regional begrenzten Problem mit einer einzigen Droge - dem Opium - ein weltweites Problem mit einer schier unueberschaubaren Anzahl von natuerlichen, halbsynthetischen und vollsynthetischen Freizeitdrogen sowie deren Grundstoffen.

Als das 20. Jahrhundert zu Ende ging, hatte man aus der Geschichte nichts gelernt. 1997 proklamierte die UNO, Nachfolgerin des Voelkerbunds auch in der weltweiten Drogenplanwirtschaft, die Ausrottung des illegalen Drogenhandels innerhalb von 10 Jahren: bis 2008 - so viel Zeit glaubte man zu benoetigen - sollte es so weit sein. Der Slogan lautete: A drug-free world - we can do it. Protagonist der Kampagne war der italienische Soziologe und Mafia-Experte Giuseppe Pino Arlacchi. 1997 zum Generaldirektor des UNO-Drogen-Büros in Wien berufen, übernahm er den Posten eines Direktors des Office for Drug Control and Crime Prevention (ODCCP; dann UNODC) im Rang eines Unter-Generalsekretärs. Die UNO-Vollversammlung nahm seine Planungen und Vorschläge zur Bekämpfung des Drogenanbaus im Juni 1998 einstimmig an. Die UN-Drogen-Kommission bescheinigte ihm Erfolge und verlängerte das Programm um weitere 10 Jahre bis 2019.

Reale Erfolge gab es allerdings nicht.

Wie waehrend des gesamten 20. Jahrhunderts wurden zwar auch waehrend der Amtszeit Arlacchis Drogenlieferungen beschlagnahmt, Kartelle zerschlagen und zahllose Drogenhaendler verhaftet oder getoetet. Doch am Umfang des Schwarzmarktes aenderte das nichts, weil an die Stelle der unschaedlich gemachten Akteure und Organisationen immer sofort wieder neue traten. Wie bei der mythischen vielkoepfigen Hydra wachsen, wenn man einen Kopf abgeschlagen hat, an dessen Stelle zwei neue. Und wie bei der Hydra, deren mittlerer Kopf unsterblich war, ist es auch hier: man kann so viele Kartelle zerschlagen und Labors ausheben wie denkbar, solange das Prinzip (= der Kopf in der Mitte) von Angebot und Nachfrage erhalten bleibt, so lange ist der Feind, den man bekaempft, trotz aller Einzelerfolge nicht zu besiegen.

Bekaempfung des Angebots

Die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts zeigten zudem - ohne dass man es wahrhaben wollte - dass der Drogenmarkt nicht durch die Bekaempfung des Angebots zu zerschlagen ist. Denn es ist das Angebot, das immer wieder nachwaechst, solange es eine Nachfrage nach Drogen gibt und solange die Konsumenten bereit sind, fuer ihr Vergnuegen auch hohe und hoechste Preise zu zahlen. Fuer die Aktenfuehrung einer Behoerde ist es allerdings verfuehrerisch, sich auf das Angebot zu konzentrieren. Hierueber laesst sich einfach Buch fuehren als ueber Erfolge einer Reduzierung der Nachfrage (wie will man die beeinflussen, wie will man die messen?). Man kann die beschlagnahmen Drogenmengen wiegen, man kann die Verhafteten zaehlen und die Summe der Freiheitsstrafen oder Todesstrafen, die pro Jahr weltweit verhaengt und implementiert werden. All das gilt dann unter buerokratischen Gesichtspunkten als Erfolg.

Unter solch aktuarischen Gesichtspunkten ist es ein grosser Erfolg, dass immer mehr Geld in den Drogenkrieg fliesst. Als Praesident Nixon 1971 den Krieg gegen die Drogen ausrief, waren es in dem Jahr in den USA 100 Mio. Dollar. Heute (2012) sind des 15 Mia. Dollar. In den 40 Jahren des Drogenkriegs, so wird geschaetzt, wurde in den USA eine Billion Dollar in das Unternehmen gesteckt. In Deutschland sind es per annum immerhin 4 Mia. Euro.

Wenn in Kolumbien 100 000 ha Kokapflanzen vernichtet, 1200 Labors und 22 Landebahnen zerstoert, 400 Boote und 150 Flugzeuge beschlagnahmt und 76000 Menschen verhaftet werden - dann gilt das als grosser, wenn auch mit erheblichem Aufwand erzielter, Erfolg. Dass dafuer an anderer Stelle, auch in den Nachbarlaendern Peru und Bolivien, alles kompensiert wird, schmaelert diese Erfolgsstatistik unter buerokratischen Gesichtspunkten nicht und findet demgemaess in den Erfolgsmeldungen keine Beachtung. So eilt man von Erfolg zu Erfolg, von Pyrrhussieg zu Pyrrhussieg und das Problem bleibt bestenfalls gleich gross, wird im Zweifelsfall eher groesser.

Nach wie vor wird die Zahl der Konsumenten illegaler Drogen weltweit auf rund 200 Millionen geschaetzt. Wahrscheinlich waren es schon seit einiger Zeit in Wirklichkeit viel mehr - und wahrscheinlich waechst die Zahl zudem jeden Tag weiter. Der grosse Markt der Zukunft, so heisst es, sei China.

Selbstzerstoerung des Rechtsstaats

Die Struktur der Drogendelikte ist fatal fuer den Rechtsstaat. Prozessrechtlich gesehen handelt es sich um opferlose Delikte. In aller Regel handeln Kaeufer und Verkaeufer von Drogen ja einvernehmlich. Niemand will sich an die Polizei wenden, d.h. die Ermittlung muss proaktiv von den Instanzen der sozialen Kontrolle ausgehen. Die Polizei sucht deshalb in der Szene nach Vertrauensleuten (V-Leuten), die ihr entweder gegen Geld oder gegen einen anderen Gefallen mit Informationen usw. zu Diensten sind. Man schleust auch undercover Ermittler ein, die so tun, als agierten sie im Drogenmilieu und fuer das Drogenmilieu, waehrend es sich in Wirklichkeit um Polizisten im Einsatz handelt.

Der Staat tritt nicht mehr fuer alle sichtbar, offen und ehrlich als Staat auf, sondern er bedient sich der Straftaeter und laesst seine eigenen Leute Straftaten begehen. Er baut eine falsche, eine unehrliche Fassade auf, um geschickter und erfolgreicher zugreifen zu koennen. Doch darf er das und soll er das in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft ueberhaupt?

Straftatbestaende werden weit vor die Rechtsgutsverletzung vorverlagert. Das Rechtsgut ist gar nicht mehr erkennbar. Einer kritischen Rechtsgutslehre haelt es nicht stand. Die Prinzipien der Akzessorietaet werden missachtet. Das Strafrecht nimmt Zuege des Feindstrafrechts an. Absurde Konsequenz: je weiter eine Handlung von der eigentlichen Tat - dem Konsumakt - entfernt ist, je mehr es sich nur um Vorbereitungen weit vom Geschehen entfernt handelt, desto hoeher die Strafandrohung und die verhaengte Strafe.

Vergleich Auto und Autofirma, -haendler. Kronzeugenregelungen. Einziehung und Verfall.

Literatur

  • Arlacchi, Pino (1985) Mafia business: The Mafia ethic and the spirit of capitalism. Oxford: Oxford University Press.
  • Gieringer, Dale (2005) America's Hundred Years War on Drugs. Centennial of the 1st Congressional Anti-Drug Law Prohibiting Opium in the Philippines - Mar. 3rd 1905 Avaliada por seus resultados, uma guerra contra as drogas da América cem anos classifica como um dos desastres provocados pelo homem do século 20 . Um século atrás , narcóticos eram um problema menor, raramente discutido como uma questão de interesse público. Hoje , as drogas se tornaram um grande problema com um orçamento de aplicação $ 40 bilhões. Na época em que as drogas foram vendidos over-the -counter , a taxa de dependência foi de 0,4% para 1,2% da população adulta [5] . Hoje em dia, depois de 100 anos de proibição, os valores variam de 1% a 2% [6 ] . Nos dias de mercado livre , crime droga era desconhecida, além de ocasionais antros de ópio ilícito e contrabandistas [ 7 ] . Hoje , os criminosos de drogas compreendem mais da metade dos presos federais , e quase um quarto dos criminosos do Estado. O número total de infratores da legislação antidrogas no sistema prisional é hoje da ordem de meio milhão, tão grande como toda a população toxicodependente de 1900. Todos os anos, cerca de 20 milhões de americanos cometer crimes de drogas , e quase a metade o fizeram em algum momento de sua vida. Em suma, a guerra contra as drogas é classificado como número um programa crime de criação da nação.

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