Diskussion:Wissenschaftskriminalität

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Lieber Tiao, das soll es auch in Deutschland geben. Das LG Hildesheim hatte Anfang des Jahres Ähnliches zu entscheiden, in dem sich ein Hochschullehrer - Fachbereich Rechtswissenschaft- gegen den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Bestechlichkeit ausgesetzt sah. Ihm wurde vorgeworfen, dass er in 69 Fällen, in der Zeit von 1996 bis 2005 für rund 184.000 Euro, über eine Promotionsvermittlung, Rechtsanwälten und einem Richter zum Doktortitel verholfen habe. (vgl. spiegel-online vom 04.02.08.) VG Astrid

Liebe Astrid, das findest Du evtl. schon im Beitrag über "Promotion" angesprochen. Du kannst aber mal nachsehen, ob da auch Hildesheim schon erwähnt wurde. Sonst nachtragen. Und vielleicht könnte man ja einen Link herstellen. Nur weiss ich nicht, wie das geht .... Schönen Dank, VG: Tiao.

Liebe Astrid, diese Paragraphen sind für Juristen ein Genuss, nicht aber für einige andere NutzerInnen, eventuell. Könnte man nicht allgemeinverständlicher .... usw. ?? VG: Tiao

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