Diskussion:Justiz Vollzugs Anstalt (JVA)

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Die Definition ist halbwegs gut. Aber im Folgenden zeigen sich Probleme. Alle genannten Haftarten (mit Ausnahme der Abschiebungshaft) werden in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Deshalb wäre eine bessere Definition: Gebäude, in denen Freiheitsentzug in der Zuständigkeit des Justizressorts erfolgt. Siehe den Artikel "Justizvollzugsanstalt (JVA)" Woozle 09:42, 28. Aug 2008 (CEST)

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