Designerdrogen

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Begriff

Designerdrogen bezeichnen synthetisch hergestellte Rauschdrogen, welche durch eine planmäßige Variation bekannter Ausgangsstoffe erzeugt werden (von engl. to design = planen, auf dem Reißbrett entwerfen). Ziel ist dabei die Verbesserung der erwuenschten psychoaktiven Wirkung bei moeglichst geringen Nebenwirkungen. Die Herstellung ist oft recht billig. Oft werden bereits bekannte chemische Strukturen von verbotenen Substanzen so modifiziert, dass sie als neue, eigenständige Stoffe nicht mehr unter das BtMG fallen. Die Wirkung des verbotenen Ausgangsstoffes bleibt dabei erhalten und wird häufig sogar Hinsicht übertroffen. Teilweise handelt es sich aber auch um völlig neue, rein synthetisch-chemische Zusammensetzungen. Auf diese Weise wurde das Angebot der Stoffe, bezüglich deren Intensität und Dauer ihrer Wirkungen, ausgedehnt. Der wichtigste Unterschied zu den klassischen Drogen ist, dass Designerdrogen ohne jegliche Rohstoffbasis, ausschließlich aus verschiedenen chemischen Substanzen hergestellt werden. Die Anzahl der Designerdrogen ist kaum mehr zu überblicken und stets kommen neue hinzu. Es werden u. a. deshalb immer neue Verbindungen hergestellt, weil damit das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umgangen werden kann: solange eine neue Designerdroge nicht in dieses Gesetz aufgenommen wurde, gilt sie nicht als illegal. Bis der Handel mit ihnen den Tatbestand einer Straftat darstellt, können Jahre vergehen.

Die Art der Einnahme erfolgt meist durch Schlucken, Spritzen oder Schnupfen. Je nach chemischer Zusammensetzung führt die Einnahme von Designerdrogen zu einer aufputschenden Wirkung oder zu Halluzinationen. Es besteht die Gefahr einer starken psychischen Abhängigkeit. Je nach Grundstoff kann es auch zu einer körperlichen Abhängigkeit kommen. Die ungewisse und unkontrollierte Zusammensetzung beinhaltet verschiedene Risiken: Dauer und Intensität des Rausches sowie die Nebenwirkungen sind nicht abschätzbar.

Designeropiate

Die Substanzen basieren meist auf dem synthetischen Opioid Fentanyl. In der Medizin dient Fentanyl als starkes Schmerzmittel und als Neuroleptanalgesie (Einleitung von Narkosen sowie als Wirkstoff von Kurznarkosen). In Deutschland und in der Schweiz fällt Fentanyl unter das BtMG. Schon durch geringfügige Variationen der Struktur konnten bereits zahlreiche Stoffe erzeugt werden, z. B. Alphamethylfentanyl, Benzylfentanyl oder Carfentanyl. Einige von ihnen sind mehr als tausendfach so potent wie Morphin. Manche Designerdrogen stammen aus legalen pharmazeutischen Labors und kommen in den Handel, andere werden planmäßig illegal synthetisiert. Den Konsumenten werden sie oft als Heroin angeboten. Aufgrund der extremen Wirksamkeit und der problematischen Abpackung genauer Einzeldosen wurden schon zahlreiche tödliche Überdosierungen bekannt.

Amphetamin- und Methamphetaminderivate

Als Derivate werden Abkömmlinge einer chemischen Verbindung bezeichnet, die durch Veränderung der chemischen Struktur entstehen. Bei Amphetamin und seinen Derivaten handelt es sich um eine Gruppe von synthetisch hergestellten Substanzen, deren Basissubstanz das Phenylethylamin ist. Zu dieser Gruppe zählen vor allem MDMA (3,4- Methylendioxy- Methamphetamin) und MDA (3,4-Methylendioxy- Amphetamin), die auch häufig als „Entaktogene“ bezeichnet werden. Entaktogene sind Substanzen, die das zentrale Nervensystem erregen. Durch sie werden die Gefühls-, Stimmungs- und Erlebniswelten angeregt und verändert. Mischungen dieser und anderer Substanzen sind unter dem Gebrauchsnamen Ecstasy bekannt.

Ecstasy

Anfang des 20.Jahrhunderts wurden MDA und MDMA von der Firma Merck patentiert. Zum geplanten Einsatz als Appetitzügler kam es allerdings nie und die Substanzen gerieten lange Zeit in Vergessenheit. Erst Ende der 50er Jahre wurden systematischere Untersuchungen zu den psychotropen Effekten von MDMA durchgeführt. Die größte Bedeutung erlangte diese Substanz in den 70er und 80er Jahren als Partydroge Ecstasy. 1986 wurden MDMA sowie verwandte Stoffe dem BtMG unterstellt. Ecstasy wird meist oral in Form von Tabletten oder Kapseln eingenommen. Sowohl die Inhaltsmengen als auch die qualitative Zusammensetzung können variieren. Oft treten die ersten Wirkungen schon nach 15 Minuten ein. Bereits kurz nach der Einnahme treten Reaktionen auf, die einer Aktivierung des sympathischen Nervensystems entsprechen: Die Puls- und Atemfrequenz erhöht sich, die Körpertemperatur und der Blutdruck steigen an. Häufig kommt es zu Nebenerscheinungen wie Übelkeit und Beklemmungen in der Brust. Im Anschluss setzen die psychischen Wirkungen wie entspanntes Glücksgefühl und Empfindung inneren Friedens ein. Der Konsument befindet sich im Zustand einer allgemeinen Zufriedenheit mit sich selbst und mit seiner Umwelt, die positiver als sonst gesehen wird. Diese Einfühlsamkeit bedingt eine Neigung zur Kommunikation. Im Anschluss an die Intoxikation treten häufig ein längerer Erschöpfungszustand und Ruhebedürftigkeit ein. Es kommt zu verstärktem Schwitzen und Wasserausscheidungen durch die Niere und das Durst- und Hungergefühl ist herabgesetzt. Bei MDMA hält die Intoxikation etwa vier bis sechs Stunden an. Bei MDA dauert sie deutlich länger. Bezeichnend sind weit geöffnete Pupillen und Temperaturerhöhung. Selbst der einmalige Konsum von Ecstasy sollte nicht als harmlos betrachtet werden, da bei gewissen Vorerkrankungen und durch Beimischung anderer Substanzen ein erhöhtes Risiko besteht. Nach dem Ecstasyrausch kommt es oft zu einem erhöhten Schlafbedürfnis. Ebenso ist eine Art „Hangover“ mit Benommenheit und Kopfschmerz am Folgetag keine Seltenheit. Der Konsum von Ecstasy ist besonders in der Technomusikszene, speziell bei Personen zwischen 15 und 25 Jahren, keine Seltenheit.

DOM

Die Anführung von Methoxy- Gruppen an das Ringgerüst von Amphetaminen führt zu halluzinogenen Substanzen. Eine sehr starke und oft bedrohliche Wirkung hat DOM (2,5-Dimethoxy-4-Methylamphetamin). In den USA war diese Substanz Ende der 60er Jahre unter dem Namen STP („Serenity“, „Tranquility“, „Peace“) auf dem Markt.

Sonstige

GHB (Gammahydroxybuttersäure)

Diese Substanz wird oft unter dem Namen „Liquid Ecstasy“ gehandelt. Sie ist einfach zu synthetisieren und hat als Partydroge eine gewisse Bedeutung. Die Wirkung lässt sich am besten mit Alkohol vergleichen: euphorisierend, sedierend, in höheren Dosen zur Bewusstlosigkeit führend. In der Medizin wurde GHB eine zeitlang als Narkosemittel eingesetzt. GHB wird häufig missbräuchlich als „K.-o.- Tropfen“ benutzt. Der Reiz des Konsums lässt sich mit der Stimulierung der Libido und Potenz erklären.

PCP (Phencyclidin)

Hierbei handelt es sich um eine einfach herzustellende Substanz, die eine zeitlang als Narkosemittel in der Medizin eingesetzt wurde. Ende der 60er Jahre gelangte PCP unter dem Namen „Peace Pill“ in die Drogenszene. In den USA wurde sie bis in die 80er Jahre zu einem der meistkonsumierten illegalen Stoffe. Vor allem nahmen die ärmeren Bevölkerungsgruppen PCP. Die Droge ist meist in Form von Tabletten, Pulver oder Kristallen auf dem Markt erhältlich. In den USA wird PCP unter den Namen PCP, Angel Dust, Crystal oder Hog vertrieben. In Deutschland trägt es die Namen Friedenspille oder Engelsstaub. Oft wird PCP aufgrund der billigen Herstellung Konsumenten unter anderem Namen verkauft (THC, LSD, Heroin oder Kokain) oder es wird zur Streckung von anderen Drogen benutzt. PCP kann geschnupft, geschluckt, gespritzt oder geraucht werden. Durch die verkürzte Wirkungszeit bei oraler Einnahme wird es meist geraucht. Innerhalb weniger Minuten setzt die Wirkung dann ein. Die Halbwertszeit beträgt bei der Einnahme von PCP etwa 18 Stunden und bedeutet, dass noch lange nach der letzten Einnahme spürbare Effekte vorhanden sind. Die Wirkungen von PCP unterscheiden sich deutlich von denen anderer Halluzinogene. Einer der bedeutendsten Effekte ist die Dissoziation der Persönlichkeit. Dieser Effekt äußert sich darin, dass die Konsumenten sich autistisch zurückziehen und nur noch wenig und unsystematisch auf äußere Reize reagieren. Teilweise ähneln die Symptome denen der Schizophrenie. Bei einer niedrigen Dosis kommt es zu einer euphorischen Erregung, bei höherer Dosis hingegen setzt eine Art Starrezustand ein. Zu einem komatösen Zustand kann es bei einer zu hochdosierten Einnahme kommen. Alle Zustände sind durch eine weitgehende Schmerzunempfindlichkeit gekennzeichnet, welche durch die anästhetischen Eigenschaften von PCP bewirkt wird. Aktuell liegen kaum Erkenntnisse und Daten zur Toleranzentwicklung und zu den Symptomen des Entzugs beim Menschen vor.

Ketamin

Hierbei handelt es sich um ein verbreitetes Narkosemittel, welches nicht dem BtMG unterliegt. Ketamin hatte lange Zeit nur in bestimmten Kreisen, z. B. bei medizinischem Personal eine Bedeutung. Der Trend zeigt, dass es sich zunehmend auch in anderen Kreisen als Partydroge entwickelt und etabliert. Häufig wird Ketamin unter anderem Namen (Ecstasy oder Kokain) an Drogenkonsumenten verkauft. Da die Droge geschmacks- und geruchlos ist kommt es häufig vor, dass sie zur Herstellung von „K.-o.-Tropfen“ verwendet wird. Ketamin kann verschiedenartig eingenommen werden: oral, Rauchen, Sniffen sowie durch intravenöse oder intramuskuläre Injektion. Die Substanz Ketamin ähnelt der chemischen Struktur von PCP allerdings erfolgt der Wirkungseintritt schneller.

Risiken

Der Konsum von Designerdrogen birgt eine Vielzahl von Gefahren. Es kann dabei zwischen akuten Gefahren und Spätfolgen unterschieden werden. Als eine akute Gefahr kann z. B. die gesteigerte Aktivität sowie das verlorene Gefühl für körperliche Signale betrachtet werden. So kann es durch fehlendes Durstgefühl zu mangelnder Flüssigkeitszufuhr kommen und infolge einer Dehydration zum Kreislaufkollaps führen. So ähnlich verhält es sich auch beim Schlafbedürfnis. Der Schlafrhythmus gerät durcheinander, da die Konsumenten ihre Müdigkeit nicht wahrnehmen. Daraus resultieren lange Schlafphasen oder aber auch Schlaflosigkeit. Weitere Gefahren können Konzentrationsschwäche, mangelnder Appetit, Erschöpfungszustände und depressive Stimmungen sein. Ebenso stellt die Überschätzung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit ein hohes Risiko dar. Im Drogenrausch besteht ein Missverhältnis zwischen der subjektiv gesteigerten körperlichen Leistungsfähigkeit und der eingeschränkten psychischen Leistungsfähigkeit. Dadurch wird die Fähigkeit zu verantwortungsvollem Handeln vorübergehend stark beeinträchtigt. Schnell kann es so zu leichtsinnigen Taten und Verhalten kommen. Es besteht ein erhöhtes Risiko, in Verkehrs- und andere Unfälle verwickelt zu werden. Der Gesetzgeber sieht folgendes vor: Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (§316 Abs. 1 StGB) Aufgrund der oft unerklärten Herkunft von Designerdrogen besteht häufig die Gefahr einer Überdosierung. Durch Streckmittel und sonstige Zusätze kann es zu Vergiftungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen mit anderen Drogen kommen. Zu den Spätfolgen durch den Konsum von Designerdrogen zählen vor allem psychische und soziale Probleme. So kann es bei den Konsumenten zu Halluzinationen, Psychosen, Angstzuständen, sozialem Rückzug, Leistungsabfall bis hin zu Selbstmordgedanken kommen. Ebenso besteht selbstverständlich die Gefahr der psychischen Abhängigkeit. Damit ist ein starkes, gieriges Verlangen nach Drogen gemeint, obwohl die schädlichen Folgen bewusst sind. Oft werden andere wichtige Interessen vernachlässigt und es kommt zu einem Kontrollverlust über die Konsummenge und –dauer. Hier zeigen sich deutliche Kennzeichen für ein Suchtverhalten.

Rechtliche Aspekte

Das BtMG (mit vollem Namen: Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln. Besonders kontrolliert es den Handel und den Besitz. Das BtMG löste 1972 das alte Opiumgesetz ab, da dieses nur für Opium und Opioide galt. Der Konsum von Betäubungsmitteln stellt keine Straftat dar, nur der Besitz und besonders der Vertrieb werden strafrechtlich verfolgt und geahndet. Im Prinzip sind der Verkauf und der Besitz psychotroper Substanzen, die nicht unter die Bestimmungen des BtMG fallen, nicht verboten. Auch geringe molekulare Veränderungen eines dem BtMG unterstellten Stoffes wären demnach ungestraft handelbar. Der Gesetzgeber wehrt sich gegen diese unklare rechtliche Situation zum Teil dadurch, dass er bereits Stoffe, aus denen sich psychoaktive Substanzen gewinnen lassen, der verschärften Kontrolle unterwirft. Ebenso wird der Handel mit gewissen Verbindungen schon im Vorfeld verboten, auch wenn diese noch nicht synthetisiert wurden. Da Designerdroge als Medikamente angesehen werden, die ohne Genehmigung nicht straffrei vertrieben werden dürfen, ist die Möglichkeit des rechtlichen Einschreitens stets gegeben. Allerdings wird diese Tatsache kompliziert, da einige psychoaktive Substanzen in manchen Ländern, z. B. die Niederlande, legal verkauft werden. Der Besitz von legal im Ausland erworbenen Substanzen stellt zunächst nicht zwingend eine Straftat dar.

Literatur

Arnau, Frank: Rauschgift, Luzern, Frankfurt/M. 1967

Köhler, Thomas: Rauschdrogen, München 2008

Weblinks

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. http://www.bzga.de Broschüre Nr. 8, Die Sucht und ihre Stoffe, Amphetamine