Cannabis-Samen

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Der Handel mit Cannabis-Samen gehört zur sog. Vorleistungsindustrie des Agribusiness, das in Deutschland mit über 200 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr an zweiter Stelle hinter der Automobilindustrie rangiert.

UK: Hemp seed may be used as food. Though the UK's Defra (Department for the Environment, Food and Rural Affairs) will not issue cultivation licenses for this purpose, treating it as a non-food crop, the seed appears on the UK market as a food product. In the UK hemp seed and fibre have always been perfectly legal products. Cultivation for non drug purposes was, however, completely prohibited from 1928 until circa 1998, when Home Office industrial-purpose licenses became available under the Misuse of Drugs Act 1971. Industrial strains intended for legal use within the EU are bred to comply with regulations limiting THC content to 0.2%.(THC content is a measure of the herb's drug potential and can reach 25% or more in drug strains).


Weblinks und Literatur

"Mit der Änderung soll "dem verbreiteten Vertrieb von Cannabissamen für den individuellen Anbau von Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden. Der Samen ist insbesondere dann nach den Umständen zum unerlaubten Anbau bestimmt, wenn spezieller Samen in zählbarer Körnermenge (z.B. 10 Samenkörner für bis zu 150,- DM), häufig in Verbindung mit Beleuchtungssystemen für den Anbau in Wohnräumen und Kellern und/oder mit Angaben des Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehaltes der angebauten Pflanze, angeboten und damit zu einem nicht erlaubten Hanfanbau verleitet wird". Würde die Verordung in dieser Form rechtskräftig werden, wäre der Verkauf von Samen zur Hanfaufzucht verboten. Bislang haben die Anbieter immer darauf hingewiesen, daß der Anbau von Cannabis genehmigungspflichtig ist. Die Verwendungsmöglichkeiten der Samen sind vielfältig und so lag es bisher in der Verantwortung der Saatgutkäufer, was sie mit dem Cannabissamen anstellten: ob sie ihn sammeln, eine Genehmigung zum Anbau beantragen, illegalen Anbau betreiben, damit Kochen oder Öl pressen. Die neue Verordnung unterstellt per se, daß illegaler Anbau betrieben werden soll. Ohne daß eine illegale Tat, wie z.B. der Erwerb eines Betäubunsmittels, bereits passiert ist, wird ein Straftatbestand angenommen bzw. vorverlagert. Der Besitz einzelner Cannabis-Samenkörner wäre damit z.B. dem Besitz von Heroin gleichgestellt und könnte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden" (Neumeyer 1997).