Bundesbank

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Die Bundesbank ist eine Aufsichtsbehörde, die Sonderprüfungen bei Geschäftsbanken durchführen kann (z.B. nach § 44 Kreditwesengesetz), wenn sie etwa den Verdacht auf Scheingeschäfte von Wertpapierhändlern hegt. Hinweise der Bundesbank können dann dazu führen, dass etwa der Verwaltungsrat eines Banken- oder Sparkassenverbands Sonderprüfer (z.B. einer Kanzlei wie Deloitte & Touche oder PWC) engagiert, um den Verdachtsmomenten auf den Grund zu gehen. Solche Sonderprüfer bilden kleine Gruppen, die etwa Tausende E-Mails von Dutzenden von Wertpapierhändlern durchforsten oder den gesamten Wertpapierhandel einer Bank auf Scheingeschäfte überprüfen. Solche Überprüfungen können wiederum zu Korrekturen in der Bilanz und zum Verlust von Aufsichtsratsposten führen.