Blutgerichtsbarkeit

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Baustelle

Der Blutgerichtsbarkeit des Mittelalers und der Neuzeit ging es um die Manifestation der Souveränität des Herrschers durch die Verfügung über Leib und Leben seiner Untertanen.

Auf Raub und Mord, Diebstahl, zahlreiche Sexualdelikte einschließlich homosexuellen Geschlechtsverkehrs, aber auch auf Hexerei, Zauberei und Kindsmord stand die Todesstrafe, aber auch diesseits der Kapitaldelikte ging es um das „straffen biss ann das blut“, bzw. „straffen, so an das blut gandt und das läben kostendt“.


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